21-3782

Aufstellung der Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtsgerichtsbezirke HH-Mitte und Altona sowie am Landgericht Hamburg für die Amtsperiode 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028

Beschlussempfehlung Verwaltung

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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26.04.2023
Sachverhalt

Die laufende Amtsperiode der gewählten Jugendschöffinnen und Jugendschöffen am Amtsgericht sowie am Landgericht Hamburg endet zum 31.12.2023. Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz hat die Bezirksämter mit Schreiben vom 21.12.2022 aufgefordert, die Vorschlagslisten für die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtsperiode 01.01.2024 bis 31.12.2028 aufzustellen und diese bis zum 15. Juni 2023 zu übersenden.

 

Der Präsident des Amtsgerichts Hamburg hat gemäß § 43 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) die erforderliche Zahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die nächste Amtsperiode festgelegt. Es muss mindestens die doppelte Anzahl von Personen vorgeschlagen werden, die als Jugendschöffinnen bzw. -schöffen und -ersatzschöffinnen bzw. ¬ schöffen benötigt werden. Das Bezirksamt Eimsbüttel hat dadurch die folgende Anzahl an Personen vorzuschlagen:

 

 Amtsgerichtsbezirk HH-Mitte     200 Personen,

(OT 301-319, 321)

 Amtsgerichtsbezirk Altona    28 Personen

(OT 320)

 

In die Vorschlagslisten sind gemäß § 35 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz (JGG) ebenso viele Männer wie Frauen aufzunehmen. Des Weiteren sollen die vorgeschlagenen Personen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Diese Befähigung und Erfahrung brauchen aber nicht schul- oder berufsmäßig erworben zu sein. Es gelten für die Wahl der Jugendschöffinnen und -schöffen die allgemeinen Vorschriften des GVG, sofern in § 35 JGG nichts anders bestimmt ist.

 

Die Wahlgeschäftsstelle Eimsbüttel hat durch Bekanntgabe in den lokalen Medien, Aufrufen in den sozialen Netzwerken und einen Internetauftritt für das Ehrenamt geworben. Darüber hinaus wurden bereits amtierende Jugendschöffinnen und -schöffen angeschrieben und gebeten, sich erneut zur Übernahme dieses Ehrenamtes zu melden. Überdies wurden aufgrund unzureichender Freiwilligenmeldungen 3.000 Personen aus einer Stichprobe aus dem Melderegister angeschrieben und gebeten, sich für die Übernahme eines Schöffen- oder Jugendschöffenamtes bereit zu erklären.

 

Im Bezirksamt Eimsbüttel sind mehr Zusagen eingegangen, als mindestens benötigt werden. Die Vorschlagsliste für die Jugendschöffinnen und -schöffen für den Amtsgerichtsbezirk HH-Mitte enthält daher 353 Personenvorschläge (davon 146 Männer und 207 Frauen), die Vorschlagsliste für den Amtsgerichtsbezirk Altona 28 Personenvorschläge (davon jeweils 14 Männer und 14 Frauen). Die Bewerberinnen und Bewerber erfüllen nach Selbstauskunft die in den §§ 31 bis 35 GVG geregelten Voraussetzungen und haben schriftlich ihr Einverständnis zur Aufnahme in die Vorschlagsliste erklärt.

 

Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist nach § 35 Abs. 3 JGG die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder der Jugendhilfeausschusses, mindestens jedoch die Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.

 

Petitum/Beschluss

Der Jugendhilfeausschuss wird gem. § 35 Abs. 3 JGG um Zustimmung zu den anliegenden Vorschlagslisten gebeten.

 

Anhänge

 

Anlage 1: Vorschlagsliste für den Amtsgerichtsbezirk HH-Mitte (vertraulich)

 

Anlage 2: Vorschlagslisten für den Amtsgerichtsbezirk Altona (vertraulich)