Aufstellung der Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendschöffen und Jugendschöffinnen für die Amtsperiode 01. Januar 2019 bis 31. Dezember 2023
Die Bezirksämter haben bis zum 08. Juni 2018 die Jugendschöffen-Vorschlagslisten für die Amtsperiode 2018 bis 2023 aufzustellen und an die entsprechenden Amtsgerichte zu übersenden.
Gemäß Schreiben des Justizverwaltungsamtes vom 21. Dezember 2017 sind vom Bezirksamt Eimsbüttel für das Amtsgericht Hamburg-Mitte 194 Personen und für das Amtsgericht Altona 30 Personen vorzuschlagen bzw. in die entsprechenden Vorschlagslisten aufzunehmen.
Gemäß § 35 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz sollen ebenso viele Männer wie Frauen vorgeschlagen werden. Des Weiteren sollen die vorgeschlagenen Personen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Laut Justizverwaltungsamt braucht diese Befähigung und Erfahrung nicht schul- oder berufsmäßig erworben zu sein.
Die Wahlgeschäftsstelle Eimsbüttel hat durch Bekanntgabe in den lokalen Medien, den regionalen Sportvereinen und sozialen Trägern, diversen Aushängen, bei der Freiwilligen-Börse Aktivoli und im Internet für das Schöffenamt geworben. Darüber hinaus wurden aufgrund unzureichender Freiwilligenmeldungen 3.000 Personen aus einer Stichprobe aus dem Melderegister angeschrieben und gebeten, sich für die Übernahme eines Schöffen- oder Jugendschöffenamtes bereit zu erklären.
Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses erforderlich.
Der Jugendhilfeausschuss wird um Zustimmung zu der anliegenden Vorschlagsliste gebeten.
Vorschlagslisten für das Amtsgericht Hamburg- Mitte und für das Amtsgericht Altona.
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