Aufnahme der im KGA und RaSE beschlossenen Sondermittelanträge auf die Tagesordnung des Hauptausschusses
Letzte Beratung: 21.05.2026 Hauptausschuss Ö 9.13
Die Bezirksversammlung Eimsbüttel hat in ihrer Sitzung am 30.04.2026 insgesamt drei Sondermittelanträge mit der Maßgabe abschließender Beschlussfassung in den jeweils am 04.05.2026 tagenden Kerngebietsausschuss (Drs. 22-2072 und 22-2105) und Regionalausschuss Stellingen/Eidelstedt (Drs. 22-2073) überwiesen. Im Kerngebietsausschuss (KGA) wurden die Sondermittelanträge zur Flüchtlingshilfe Harvestehude sowie zum Hoheluftschiff beschlossen. Ähnlich im Regionalausschuss Stellingen/Eidelstedt (RaSE), wo allerdings zutreffend eine Überweisung an den Hauptausschuss erfolgt ist. Diese Beschlussfassungen im KGA hingegen begegnen durchgreifenden rechtlichen Bedenken hinsichtlich der Zuständigkeit und des einzuhaltenden Verfahrens.
Nach der gesetzlichen Systematik des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG), insbesondere § 41 Abs. 2 BezVG, obliegt die Entscheidung über die Verwendung von Sondermitteln ausschließlich der Bezirksversammlung. Eine Delegation dieser Entscheidungsbefugnis an Ausschüsse ist nur in den ausdrücklich gesetzlich vorgesehenen Fällen zulässig. Für Haushaltsangelegenheiten, insbesondere die Vergabe von Sondermitteln, besteht eine solche Delegationsmöglichkeit gerade nicht.
Dies wird durch § 16 Abs. 4 BezVG ausdrücklich klargestellt, wonach Angelegenheiten nach § 41 BezVG von einer abschließenden Entscheidung durch Regionalausschüsse ausgenommen sind. Auch aus der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung ergibt sich keine hiervon abweichende Zuständigkeitsverteilung; vielmehr bestätigt § 17 Abs. 2 GO BV, dass die Beschlussfassung über Sondermittel der Bezirksversammlung vorbehalten bleibt.
Vor diesem Hintergrund ist eine abschließende Beschlussfassung im KGA und/oder Regionalausschüssen rechtlich unzulässig. Vielmehr bedarf es einer Befassung des hierfür zuständigen Organs. In eilbedürftigen Angelegenheiten kann gemäß § 15 Abs. 3 BezVG anstelle der Bezirksversammlung der Hauptausschuss entscheiden.
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass im Regionalausschuss Stellingen/Eidelstedt eine Überweisung der Angelegenheit in den Hauptausschuss erfolgt ist. Dabei wurde – unter Bezugnahme auf die einschlägigen Vorschriften des BezVG – zutreffend ausgeführt, dass das bisherige Verfahren den gesetzlichen Vorgaben nicht entspricht.
Zur Wahrung der Rechtmäßigkeit der Beschlussfassung sowie zur Vermeidung einer Beanstandung nach § 22 Abs. 2 BezVG ist daher eine unverzügliche Befassung des Hauptausschusses geboten.
Das Präsidium der Bezirksversammlung bzw. des Hauptausschusses wird aufgefordert,
Benjamin Schwanke, Camilla Joyce Thiele, Lea Fricke (FDP) und FDP Fraktion Eimsbüttel
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