Aufgabenwahrnehmung der Wohn-Pflege-Aufsicht in Eimsbüttel
Die Wohn-Pflege-Aufsicht (WPA) berät pflegebedürftige Menschen, Angehörige und Betreiber von Einrichtungen und ambulanten Diensten (Pflegedienste sowie Dienste der Behindertenhilfe). Sie führt regelmäßige Kontrollen durch und prüft die Qualität der Leistungen - unter anderem hinsichtlich der baulichen Gegebenheiten und der Personalausstattung. Dabei arbeitet die WPA, die im bezirklichen Gesundheitsamt angesiedelt ist, mit den Pflegekassen, dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), anerkannten Beratungsstellen sowie der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz zusammen.
Zwischen den Hamburger Bezirken besteht derzeit jedoch eine starke Uneinheitlichkeit in der Aufgabenwahrnehmung der WPA, insbesondere hinsichtlich der
•Wahrnehmung und Behandlung von Beschwerden
•Anzahl der durchgeführten Prüfungen
•Feststellung von Mängeln
•Konsequenzen aus der Mängelfeststellung
Für den Bezirk Eimsbüttel wird angestrebt, dass Doppelprüfungen durch den MDK und die WPA vermieden werden und ein modernes Prüf- und Beratungsteam aufgestellt werden soll. Dazu ist es ratsam, dass im zuständigen Fachausschuss der Zuschnitt und die Aufgabenwahrnehmung der Wohn-Pflege-Aufsicht vorgestellt werden.
Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz für die Entsendung eines Referenten in eine der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Integration, Gleichstellung und Gesundheit einzusetzen, der über die Stärkung der Wohn-Pflege-Aufsicht berichtet.
Sabine Jansen, Charlotte Nendza, Hannelore Köster und SPD-Fraktion
Ali Mir Agha, Falk Schmidt-Tobler und GRÜNE-Fraktion
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