20-2581

Aufgabenwahrnehmung der Wohn-Pflege-Aufsicht in Eimsbüttel

Gemeinsamer Antrag

Sachverhalt

 

Die Wohn-Pflege-Aufsicht (WPA) berät pflegebedürftige Menschen, Angehörige und Betreiber von Einrichtungen und ambulanten Diensten (Pflegedienste sowie Dienste der Behindertenhilfe). Sie führt regelmäßige Kontrollen durch und prüft die Qualität der Leistungen - unter anderem hinsichtlich der baulichen Gegebenheiten und der Personalausstattung. Dabei arbeitet die WPA, die im bezirklichen Gesundheitsamt angesiedelt ist, mit den Pflegekassen, dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), anerkannten Beratungsstellen sowie der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz zusammen.

 

Zwischen den Hamburger Bezirken besteht derzeit jedoch eine starke Uneinheitlichkeit in der Aufgabenwahrnehmung der WPA, insbesondere hinsichtlich der

 

Wahrnehmung und Behandlung von Beschwerden

Anzahl der durchgeführten Prüfungen

Feststellung von Mängeln

Konsequenzen aus der Mängelfeststellung

 

Für den Bezirk Eimsbüttel wird angestrebt, dass Doppelprüfungen durch den MDK und die WPA vermieden werden und ein modernes Prüf- und  Beratungsteam aufgestellt werden soll. Dazu ist es ratsam, dass im zuständigen Fachausschuss der Zuschnitt und die Aufgabenwahrnehmung der Wohn-Pflege-Aufsicht vorgestellt werden.

 

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz für die Entsendung eines Referenten in eine der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Integration, Gleichstellung und Gesundheit einzusetzen, der über die Stärkung der Wohn-Pflege-Aufsicht berichtet.

 

 

Sabine Jansen, Charlotte Nendza, Hannelore Köster und SPD-Fraktion

Ali Mir Agha, Falk Schmidt-Tobler und GRÜNE-Fraktion

 

Anhänge

keine