Aufgabenwahrnehmung der Wohn-Pflege-Aufsicht
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drucksache |
Ergebnis |
SAIGG (gemeinsamer Antrag) |
10.04.2018 |
7.2 |
Empfehlung einstimmig beschlossen |
Im Zuge einer Evaluation des 2010 in Kraft getretenen Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz hat die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) angekündigt, die Wohn-Pflegeaufsichten in den Bezirken zukunftsfähig aufzustellen und personell zu verstärken. Während die Überprüfung der ambulanten Pflegedienste, die in der Regel über Bezirksgrenzen hinweg tätig sind, künftig zentral vom Bezirksamt Altona wahrgenommen werden, wird die Aufsicht über die Pflegeheime weiter vom jeweils örtlich zuständigen Bezirksamt ausgeübt.
Die Bezirksversammlung Eimsbüttel hält die hamburgweite zentrale Überwachung der ambulanten Pflegedienste für sinnvoll, da diese Dienste in der Regel bezirksübergreifend tätig sind. Im Falle der Überwachung der stationären Einrichtungen wird die Ausführung durch das jeweils zuständige Bezirksamt als sinnvoll erachtet. Laut Auskunft der BGV in der Februar-Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gleichstellung und Gesundheit soll diese Aufsicht auch weiterhin von den Bezirksämtern geleistet werden.
Für eine effiziente Aufgabenwahrnehmung bedarf es einer adäquaten Ressourcenausstattung, einer Überarbeitung der Prüfanforderungen sowie einer verbesserten fachlichen Steuerung durch die BGV.
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