20-2871

Aufgabenwahrnehmung der Wohn-Pflege-Aufsicht

Gemeinsamer Antrag

Sachverhalt

 

Im Zuge einer Evaluation des 2010 in Kraft getretenen Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz hat die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) angekündigt, die Wohn-Pflegeaufsichten in den Bezirken zukunftsfähig aufzustellen und personell zu verstärken. Während die Überprüfung der ambulanten Pflegedienste, die in der Regel über Bezirksgrenzen hinweg tätig sind, künftig zentral vom Bezirksamt Altona wahrgenommen werden, wird die Aufsicht über die Pflegeheime weiter vom jeweils örtlich zuständigen Bezirksamt ausgeübt.

 

Die Bezirksversammlung Eimsbüttel hält die hamburgweite zentrale Überwachung der ambulanten Pflegedienste für sinnvoll, da diese Dienste in der Regel bezirksübergreifend tätig sind. Im Falle der Überwachung der stationären Einrichtungen wird die Ausführung durch das jeweils zuständige Bezirksamt als sinnvoll erachtet. Laut Auskunft der BGV in der Februar-Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gleichstellung und Gesundheit soll diese Aufsicht auch weiterhin von den Bezirksämtern geleistet werden.

 

Für eine effiziente Aufgabenwahrnehmung bedarf es einer adäquaten Ressourcenausstattung, einer Überarbeitung der Prüfanforderungen sowie einer verbesserten fachlichen Steuerung durch die BGV.

 

 

Petitum/Beschluss

 

 

 

 

 

Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz aufzufordern,

 

  1. die Wohn-Pflege-Aufsicht (WPA) für stationäre Einrichtungen im Bezirksamtsbereich bei dem jeweiligen Bezirksamt zu belassen,

 

  1. die Prüfanforderungen entsprechend der Anforderungen an eine effiziente Wahrnehmung der Überwachung der betroffenen Einrichtungen zu überarbeiten,

 

 

  1. die personellen Ressourcen der bezirklichen Wohn-Pflege-Aufsicht auskömmlich zu sichern.

 

 

Rüdiger Kuhn, Stephanie Schmidt, Thomas Thomsen und CDU-Fraktion

Sabine Jansen und SPD-Fraktion

Falk Schmidt-Tobler, Ali Mir Agha und GRÜNE-Fraktion

 

 

Anhänge

keine