21-3527

Aufenthaltsqualität in der Fruchtallee verbessern, lokale Wirtschaft fördern und das Klima schützen Drs. 21-3425, Beschluss der BV vom 24.11.2022

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Letzte Beratung: 06.02.2023 Kerngebietsausschuss Ö 5.1

Sachverhalt

Die Fruchtallee zwischen Emilienstraße und Heußweg zeichnet sich insbesondere in ihrem nördlichen Abschnitt stadtauswärts durch ein vielseitiges Angebot von Einzelhandel, Gastronomie und sozialen Einrichtungen aus. Traditionsbetriebe darunter etablierte Unikate sind ebenso vertreten, wie zunehmend junge Unternehmen, die hier ihren Anfang wagen. Die Besucher*innen der Fruchtallee verweilen nicht nur in den Gastronomiebetrieben, sondern auch beim Einkaufen vor den Geschäften regelmäßig zum nachbarschaftlichen Austausch. Und das ungeachtet der massiven Beeinträchtigungen der Fruchtallee, einer der großen Magistralen Hamburgs.

 

Der wichtigen sozialen und wirtschaftlichen Bedeutung dieses Abschnittes der Fruchtallee kam in den letzten Jahren nicht immer die notwendige Aufmerksamkeit zu, stand sie in der Debatte oft auch im Schatten der Bereiche um die Osterstraße oder der Lappenbergsallee. Doch nicht nur aufgrund der Mischung ansässiger Betriebe, sondern auch aufgrund des sich mit wenig Einkaufsmöglichkeiten aber zahlreichen Bewohner*innen auszeichnenden angrenzenden Viertels rund um den Platz ohne Namen kommt diesem Abschnitt der Fruchtallee eine besondere Bedeutung zu. Gerade auch viele ältere Bewohner*innen nutzen die kurzen Wege.

 

Leider sind die öffentlichen Flächen dieses Abschnittes in einem sehr verbesserungswürdigen Zustand: Viele Bereiche sind großflächig versiegelt, Grünbereiche und Baumscheiben teilweise verwahrlost, der Belag der Straßennebenflächen oft uneben, Abstellmöglichkeiten für Fahrräder sind sehr verstreut angeordnet und Sitz- und Aufenthaltsmöglichkeiten oft wenig einladend oder in die Jahre gekommen. Trotz der herausfordernden Situation auch in Bezug auf die planerischen Rahmenbedingungen, wie der angrenzenden Magistrale oder der im Abschnitt verlaufenden U-Bahnlinie 2, sehen wir viele möglichen Ansatzpunkte, um die Situation für die Gewerbetreibenden und Besucher*innen nachhaltig zu verbessern.

 

Beschluss:

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, die zuständige Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) in Zusammenarbeit mit dem Fachamt Management des öffentlichen Raums (MR) zu veranlassen zu prüfen, wie auf dem nördlichen Abschnitt der Fruchtallee zwischen Emilienstraße und Heußweg die Aufenthaltsqualität mit einer nachhaltigen Umgestaltung öffentlicher Freiflächen verbessert werden kann. Dabei sollen insbesondere die folgenden Aspekte berücksichtigt werden:

 

  1. Identifikation von Flächen die sich potenziell für eine Entsiegelung im Sinne des Klimaschutzes, der Verbesserung des Stadtklimas und besserer Versickerung eignen;
  2. Vorschläge in welcher Form entsiegelte Flächen möglichst effizient und mit Blick auf die Ziele des Eimsbütteler Klimaschutzkonzeptes ökologisch aufgewertet werden könnten;
  3. Bedarfsgerechte Verbesserung der Aufenthaltsmöglichkeiten für Besucher*innen durch Aufwertung bestehenden oder Installation neuer Sitzgelegenheiten;
  4. Möglichst geringe Beeinträchtigung der aktuellen Nutzung bestehender Flächen durch ansässige Betriebe und keine Schaffung konkurrierender Aufenthaltsbereiche;
  5. Verbesserung der Barrierefreiheit durch Beseitigung von Unebenheiten und Sicherstellung der erforderlichen Maße;
  6. Soweit sinnvoll, Neuordnung der Fahrradabstellmöglichkeiten, die aktuell in unterschiedlicher Form und Dichte über diesen Abschnitt verstreut sind;
  7. Konzept einer kosteneffizienten und schrittweisen Umsetzung von Maßnahmen, um die lokalen Betriebe möglichst geringfügig zu beeinträchtigen.

 

Die Prüfung soll, in dem für einen Prüfauftrag angemessenem Umfang, im Dialog mit den ansässigen Betrieben und Einrichtungen erfolgen, um deren Bedürfnisse zu berücksichtigen und Maßnahmen an der gegenwärtigen Nutzung auszurichten. Die Ergebnisse der Prüfung sollen dem Kerngebietsausschuss (KGA) in seiner Sitzung im Februar 2023 vorgestellt werden.

 

Stellungnahme:

 

Die BVM begrüßt grundsätzlich die Bestrebungen der Bezirksversammlung, die Aufenthaltsqualität in der Fruchtallee und am Eimsbütteler Marktplatz zu verbessern.

 

Der nördliche Seitenraum der Fruchtallee wurde im Jahr 2019 zwischen Emilienstraße und Fruchtallee 120 saniert, Geh- und Radwege erneuert und mit taktilen Leitelementen für Blinde und Sehbehinderte ausgestattet. Im weiteren Verlauf ist der Gehweg bis zum Knotenpunkt Eimsbütteler Marktplatz punktuell sanierungsbedürftig (zwischen Fruchtallee 124 und 134); dieser Bereich ist auf den Bildern dargestellt. Der Seitenraum auf der südlichen Seite ist ebenfalls punktuell sanierungsbedürftig. Die Fahrbahn befindet sich augenscheinlich in einem guten Zustand.

 

Ein Konzept, wie im Beschluss gefordert, ist bis Februar zeitlich nicht möglich. Die genannten Forderungen sind durch bloße Erneuerung des Status-Quo nicht zu erreichen, sondern erfordern entsprechender Planung mit ausgeprägter Ortskenntnis. Der Straßenzug steht zurzeit jedoch nicht auf der Liste des Instandsetzungs-Bauprogramms für Hauptverkehrsstraßen. Auch andere Maßnahmen sind derzeit nicht geplant.

 

Die BVM bietet aber an, dass das Bezirksamt hier eine Maßnahme zur Förderung des Fußverkehrs durchführt und diese über das Bündnis für den Rad- und Fußverkehr durch die BVM finanziert wird.

 

Petitum/Beschluss

:

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

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keine

 

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