21-3425

Aufenthaltsqualität in der Fruchtallee verbessern, lokale Wirtschaft fördern und das Klima schützen

Beschlussempfehlung Ausschuss

Letzte Beratung: 24.11.2022 Bezirksversammlung Ö 10.17

Sachverhalt

 

Bisherige Beratungsfolge

am

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Drs.-Nr.

Ergebnis

Kerngebietsausschuss (Gemeinsamer Antrag der GRÜNE-und CDU-Fraktion)

21.11.2022

4.4

21-3394

Der Drucksache wird einstimmig zugestimmt.

 

Die Fruchtallee zwischen Emilienstraße und Heußweg zeichnet sich insbesondere in ihrem nördlichen Abschnitt stadtauswärts durch ein vielseitiges Angebot von Einzelhandel, Gastronomie und sozialen Einrichtungen aus. Traditionsbetriebe darunter etablierte Unikate sind ebenso vertreten, wie zu­nehmend junge Unternehmen, die hier ihren Anfang wagen. Die Besucher*innen der Fruchtallee verweilen nicht nur in den Gastronomiebetrieben, sondern auch beim Einkaufen vor den Geschäften regelmäßig zum nachbarschaftlichen Austausch. Und das ungeachtet der massiven Beeinträchtigungen der Fruchtallee, einer der großen Magistralen Hamburgs.

Der wichtigen sozialen und wirtschaftlichen Bedeutung dieses Abschnittes der Fruchtallee kam in den letzten Jahren nicht immer die notwendige Aufmerksamkeit zu, stand sie in der Debatte oft auch im Schatten der Bereiche um die Osterstraße oder der Lappenbergsallee. Doch nicht nur aufgrund der Mischung ansässiger Betriebe, sondern auch aufgrund des sich mit wenig Einkaufsmöglichkeiten aber zahlreichen Bewohner*innen auszeichnenden angrenzenden Viertels rund um den Platz ohne Namen kommt diesem Abschnitt der Fruchtallee eine besondere Bedeutung zu. Gerade auch viele ältere Bewohner*innen nutzen die kurzen Wege.

Leider sind die öffentlichen Flächen dieses Abschnittes in einem sehr verbesserungswürdigen Zustand: Viele Bereiche sind großflächig versiegelt, Grünbereiche und Baumscheiben teilweise verwahrlost, der Belag der Straßennebenflächen oft uneben, Abstellmöglichkeiten für Fahrräder sind sehr verstreut angeordnet und Sitz- und Aufenthaltsmöglichkeiten oft wenig einladend oder in die Jahre gekommen. Trotz der herausfordernden Situation auch in Bezug auf die planerischen Rahmenbedingungen, wie der angrenzenden Magistrale oder der im Abschnitt verlaufenden U-Bahnlinie 2, sehen wir viele möglichen Ansatzpunkte, um die Situation für die Gewerbe­treibenden und Besucher*innen nachhaltig zu verbessern.

 

Petitum/Beschluss

:

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, die zuständige Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) in Zusammenarbeit mit dem Fachamt Management des öffentlichen Raums (MR) zu veranlassen zu prüfen, wie auf dem nördlichen Abschnitt der Fruchtallee zwischen Emilienstraße und Heußweg die Aufenthaltsqualität mit einer nachhaltigen Umgestaltung öffentlicher Freiflächen verbessert werden kann. Dabei sollen insbesondere die folgenden Aspekte berücksichtigt werden:

  1. Identifikation von Flächen die sich potenziell für eine Entsiegelung im Sinne des Klima­schutzes, der Verbesserung des Stadtklimas und besserer Versickerung eignen;
  2. Vorschläge in welcher Form entsiegelte Flächen möglichst effizient und mit Blick auf die Ziele des Eimsbütteler Klimaschutzkonzeptes ökologisch aufgewertet werden könnten;
  3. Bedarfsgerechte Verbesserung der Aufenthaltsmöglichkeiten für Besucher*innen durch Aufwertung bestehenden oder Installation neuer Sitzgelegenheiten ;
  4. Möglichst geringe Beeinträchtigung der aktuellen Nutzung bestehender Flächen durch ansässige Betriebe und keine Schaffung konkurrierender Aufenthaltsbereiche;
  5. Verbesserung der Barrierefreiheit durch Beseitigung von Unebenheiten und Sicherstellung der erforderlichen Maße;
  6. Soweit sinnvoll, Neuordnung der Fahrradabstellmöglichkeiten, die aktuell in unterschied­licher Form und Dichte über diesen Abschnitt verstreut sind;
  7. Konzept einer kosteneffizienten und schrittweisen Umsetzung von Maßnahmen, um die lokalen Betriebe möglichst geringfügig zu beeinträchtigen.

Die Prüfung soll, in dem für einen Prüfauftrag angemessenem Umfang, im Dialog mit den ansässigen Betrieben und Einrichtungen erfolgen, um deren Bedürfnisse zu berücksichtigen und Maßnahmen an der gegenwärtigen Nutzung auszurichten.

Die Ergebnisse der Prüfung sollen dem Kerngebietsausschuss (KGA) in seiner Sitzung im Februar 2023 vorgestellt werden.

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Fotos: Thomas Thomsen

 

 

Bera­tungs­reihen­folge
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24.11.2022
Ö 10.17
Anhänge

keine   

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