21-2558

Aufenthaltsqualität im Quartier Lappenbergsallee/Langenfelder Damm erhöhen (I): Durchgangsverkehr minimieren, Verkehr beruhigen Drs. 21-2424, Beschluss der BV vom 28.10.2021

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

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10.01.2022
16.12.2021
Sachverhalt

Lebendig und vielfältig, mit kurzen Wegen, barrierefrei und emissionsarm und vor allem mit ausreichend Platz für Begegnung: So könnte das Wohnquartier der Zukunft aussehen. In Eimsbüttel wird darüber bereits rege diskutiert. Im Fokus steht das Quartier zwischen Rellinger Straße und Lappenbergsallee/Langenfelder Damm. Die Eimsbütteler Initiative Kurs Fahrradstadt („Superbüttel“) hat vielbeachtete Ideen für das Quartier vorgelegt.

 

Ein Schlüsselprojekt zur Steigerung der Aufenthaltsqualität ist zunächst eine Verringerung bzw. Beruhigung des Durchgangsverkehrs im Straßenzug Lappenbergsallee/Langenfelder Damm. Die Bezirksversammlung beabsichtigt, dazu verschiedene Projekte auf den Weg zu bringen.

 

Beschluss:

Die Bezirksversammlung spricht sich dafür aus, folgende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung / Vermeidung von Durchgangsverkehr auf den Weg zu bringen, um die Aufenthaltsqualität im Quartier zwischen Lappenbergsallee/Langenfelder Damm und Rellinger Straße zu erhöhen. Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der Behörde für Inneres und Sport sowie der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende dafür einzusetzen, dass

 

1. im Straßenzug Langenfelder Damm – Lappenbergsallee eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h eingerichtet wird.

 

Zu 1.:

 

Die Metrobuslinie 4 verkehrt im Langenfelder Damm ab Einmündung Schwenckestraße bis zur Kieler Straße ganztägig in einem 5-Minuten-Takt mit täglich über 300 Fahrten. Sie ist eine der meistgenutzten Buslinien Hamburgs. Zusätzlich verkehrt hier die NachtBus-Linie 603 mit 9 Fahrten täglich. Im Zielnetz Hamburg-Takt 2030 wird die MetroBus-Linie 4 im 24/7-Betrieb verkehren. Zusätzlich soll der Abschnitt zukünftig durch eine weitere Linie im 10-Minuten-Takt bedient werden.

Die MetroBus-Linie 4 stellt damit die zentrale Verbindung im Stadtteil Eimsbüttel dar und bringt Fahrgäste von und zur U-Bahn-Linie U2 an der Osterstraße sowie weiter in Richtung Bezirksamt Eimsbüttel, Hamburger Universität sowie Innenstadt.

Die Einführung einer Tempo-30-Zone mit Rechts-vor-Links-Vorfahrtsregelungen, Fahrbahnverschwenkungen und weiteren geschwindigkeitseinschränkenden Maßnahmen steht damit in einem Widerspruch zu einem leistungsfähigen und attraktiven Busverkehr für die Ziele der Mobilitätswende. Neben den betriebswirtschaftlichen Folgen werden insbesondere die Reisezeitverluste für die Fahrgäste als nachteilig bewertet. Zusätzlich entstehen durch das ungleichmäßige Bremsen und Beschleunigen vor den Einmündungen Einbußen im Fahrkomfort für die Fahrgäste sowie insbesondere für die Anwohner:innen weitere Emissionen durch Lärm und Abgase. Die Einführung einer kompletten oder teilweisen Tempo-30-Zone auf dem genannten Straßenabschnitt wird daher als nicht verträglich eingestuft.

 

Auch die Einführung eines Tempo-30-Streckengebots ohne bauliche Veränderungen und der Beibehaltung der Vorfahrtsregelungen wird auf dem gesamten Streckenabschnitt aufgrund der zusätzlichen Fahrzeug- und Personalbedarfe und damit verbundenen jährlichen Mehrkosten als nicht verträglich eingestuft. Diese finanziellen Kapazitäten würden bei Umsetzung einer Tempo-30-Strecke bei geplanten Angebotsausweitungen an anderer Stelle fehlen.

 

Die Einführung einer Tempo-30-Streckenanordnung vor den sozialen Einrichtungen im Langenfelder Damm 12, 41, 61 und 97 würde insgesamt geringere Auswirkungen auf die Bus-Fahrzeiten haben als auf dem Gesamtabschnitt Langenfelder Damm / Lappenbergsallee. Daher könnte einem Tempo-30-Streckengebot ausschließlich im Bereich dieser sozialen Einrichtungen zugestimmt werden.

 

Weiterer Hinweis: Im Rahmen der Lärmaktionsplanung wurde der Straßenzug Langenfelder Damm/Lappenbergsallee nicht als Lärmbrennpunkt identifiziert.

 

 

2. zur Vermeidung von Durchgangsverkehr (Ausweichverkehr Kieler Straße) im Abschnitt der Lappenbergsallee zwischen Heußweg und Schwenckestraße die Durchfahrt stadtauswärts unterbunden wird.

 

Zu 2.:

 

Der Abschnitt Lappenbergsallee stadtauswärts zwischen Heußweg und Schwenckestraße ist im Hamburg-Takt-Zielnetz 2030 nicht für Busverkehr vorgesehen. Darüber hinaus lassen die dortigen Straßeneinengungen einen regelmäßigen Buslinienverkehr auch in Zukunft nicht zu. Die Einführung einer Durchgangssperre, zur Vermeidung von Ausweichverkehren der Kieler Straße, hätte demnach keine negativen Auswirkungen auf den Busverkehr.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge

keine