20-2463

Armut in Eimsbüttel

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

04.05.2017

Lfd. Nr. 59 (20)

 

Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Manuela Pagels, Peter Gutzeit, Jürgen Kahlert, Zaklin Nastic und Hartmut Obens (Fraktion DIE LINKE)

 

Armut in Eimsbüttel

 

Die Anfrage wird – von der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) – wie folgt beantwortet:

 

 

 

Sachverhalt:

Medienberichten zufolge haben die Deutschen Grund genug glücklich zu sein. Im internationalen statistischen Ranking für wirtschaftliches Wohlergehen rückten sie in den letzten Jahren offenbar sehr weit nach oben. Der tägliche, subjektive Eindruck im Bezirk Eimsbüttel bestätigt diese Entwicklung nicht unbedingt.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

Wie vielen Menschen in Eimsbüttel (welchem Anteil der erwerbsfähigen Bevölkerung) sind in den letzten fünf Jahren staatliche Hilfen bewilligt worden?

 

Bitte aufteilen nach

 

       Art der Leistung,

wie Arbeitslosengeld II, Wohngeld, Grundsicherung und

 

       Anzahl der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaften,

davon Kinder mit und ohne Bildungs- und Teilhabe- Paket

 

Bitte nach den Stadtteilen Niendorf, Schnelsen, Eidelstedt, Stellingen, Lokstedt und Kerngebiet sowie für die letzten 5 Jahre (Jahre mit verfügbaren Daten) auflisten.

 

Zu den erfragten Daten werden 7 Anlagen mit folgenden Inhalten beigefügt:

 

Anlagen 1-1, 1-2, 1-3 sowie 1-4: Anzahl der Bedarfsgemeinschaften mit der Anzahl der Kinder dar, in der Zeitreihe 2012 bis 2017, für die Stadtteile in Eimsbüttel und die Leistungsarten 3. Kap. SGB XII (Sozialhilfe), 4. Kap. SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) sowie § 2 AsylblG (Analogleistungsberechtigte) und 3 AsylbLG (Grundleistungsbezieher).

 

Anlage 2: Anzahl der Inanspruchnahmen der Bildungs- und Teilhabeleistungen (BuT) dar, in der Zeitreihe 2012 bis 2017, für die Stadtteile in Eimsbüttel und die in den Bezirken bewilligten Leistungen des Bildungspakets (Ausflüge und Fahrten mit Kita und Schule und die Schulbedarfspauschale). Zu den übrigen BuT-Leistungen (Lernförderung, Mittagsverpflegung in Kita und Schule, Schülerfahrkarte, und soziokulturelle Teilhabe) werden keine bezirklichen Daten erhoben, auch gibt es zu allen BuT-Leistungen im SGB II keine bezirklichen Falldaten.

 

Anlage 3: Bewilligung von Wohngeld unter Aufzählung der Fälle und Anzahl der Personen für die Stadtteile in Eimsbüttel in der Zeitreihe 2012 bis 2016 dar. Aus den vorhandenen Parametern wurden zur besseren Vergleichbarkeit zusätzlich Mittelwerte gebildet.

 

Anlage 4: SGB II-Leistungsbezieher mit dem Anteil an den SV-pflichtigen Beschäftigten sowie die Zahl der Bedarfsgemeinschaften.

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

Anhänge