22-1663

Anwendung der §§ 175 ff. BauGB im Bezirk Eimsbüttel

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
ren Horn (Volt-Fraktion)
Titel: Anwendung der §§ 175 ff. BauGB im Bezirk Eimsbüttel
Fortlaufende. Nr.: 22-132

Eingangsdatum: 10.11.2025
Datum der Antwort: 19.11.2025

Das Bezirksamt Eimsbüttel beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:

Sachverhalt:

Baugebote im Bezirk Eimsbüttel sind aus städtebaulichen Gründen erforderlich, weil ein dringender Wohnbedarf vorliegt und Eimsbüttel als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt eingestuft ist. Das weitere liegt im Ermessen der handelnden Zuständigkeit.

In der Stellungnahme des Senates (Drs 22 / 13893 vom 19.12.23) wird dargelegt, dass im Rahmen der Recherche zu § 176 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB in Eimsbüttel 51 minder- bzw. ungenutzte Flächen identifiziert wurden. 35 davon wurden grundsätzlich für geeignet befunden und 5 Flächen mit einem Potenzial von insgesamt 88 bis 150 Wohneinheiten bewertet.

Der Senat hat in seiner Stellungnahme postuliert, dass die Aktivitäten zu diesen Flächen weiterverfolgt und in Kooperation mit den Eigentümerinnen entwickelt werden sollen. Dies mit dem vordringlichen Ziel, städtebauliche Verträge mit den Eigentümern zu schließen. Als Ultima Ratio käme dann auch ein Baugebot in Betracht.

Fragen:

Daraus ergibt sich nachfolgende freundliche Anfrage:

Vor diesem Hintergrund wird die Bezirksamtsleitung gebeten, unter Bezugnahme auf die oben genannte Senatsdrucksache 22/13893 und gegebenenfalls auf eigene Erkenntnisse des Bezirksamts, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Kommunikation mit Eigentümerinnen und Eigentümern:

    Wie ist in den genannten Fällen seitens des Bezirksamts mit den Eigentümerinnen und Eigentümern kommuniziert worden?

Es haben persönliche Beratungsgespräche stattgefunden, dazu wurde im Stadtplanungsausschuss am 17.06.2025 (öff. und nicht-öff.) berichtet.

  1. Ergebnisse und Umsetzungsstand:

    Welche Ergebnisse wurden dadurch erzielt?
    Wurden insbesondere städtebauliche Verträge geschlossen oder Bautätigkeiten auf diese Weise initiiert?

Dazu wurde im Stadtplanungsausschuss am 17.06.2025 (öff. und nicht-öff.) berichtet. Die Drs. 22-1283 ist noch in Bearbeitung

Städtebauliche Verträge wurden nicht geschlossen.

  1. Anwendung der §§ 175 bis 179 BauGB:

    Inwieweit werden diese Vorschriften im Bezirk Eimsbüttel proaktiv angewendet und mit welchen Ergebnissen bzw. konkreten Maßnahmen?

Die Vorschriften der städtebaulichen Gebote werden regelhaft geprüft, aber bislang nicht angewendet.

  1. Ermessensausübung:

    Welche Kriterien hat das Bezirksamt für die Ausübung des Ermessens innerhalb der §§ 175 bis 179 BauGB entwickelt?

siehe Antwort zu 2

  1. Praktische Anwendung:

    Wie oft wurden diese Kriterien bislang im Rahmen konkreter Einzelfälle oder Abwägungen angewendet?

siehe Antwort zu 2

Petitum/Beschluss

ohne

Anhänge

keine

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