Anträge und Bewilligungen im Rahmen des 10. Freiwilligen Lärmschutzprogramms des Hamburger Flughafens
20.03.2025
Lfd. Nr. 26 (22)
Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Gabor Gottlieb, Ann-Kathrin Riegel, Ines Schwarzarius, Hadi Mourad und Alica Huntemann (SPD-Fraktion)
Anträge und Bewilligungen im Rahmen des 10. freiwilligen Lärmschutzprogramms des Hamburger Flughafens
Die Anfrage wird – von der Behörde für Wirtschaft und Innovation – wie folgt beantwortet:
Vorbemerkung:
Dem aktuell laufenden 10. freiwilligen Lärmschutzprogramm des Hamburger Flughafens gingen zahlreiche freiwillige und staatlich geförderte Lärmschutzprogramme voraus, die sich auch an den jetzt betroffenen Adressatenkreis richteten. Seit dem ersten Lärmschutzprogramm im Jahr 1974 hat der Flughafen Hamburg bereits über 43 Millionen Euro in passive Lärmschutzmaßnahmen investiert. Viele der förderfähigen Haushalte haben bereits passive Schallschutzmaßnahmen erhalten, sodass häufig kein weiterer Bedarf besteht und folglich keine Anträge gestellt werden. Im Rahmen des 10. freiwilligen Lärmschutzprogramms werden ausschließlich Bauten gefördert, die vor dem 04.06.1976 errichtet wurden und daher nicht die aktuell geltenden Anforderungen an das Bauschalldämmmaß erfüllen mussten. Das Programm läuft noch bis zum 30.06.2029 oder bis die Fördermittel erschöpft sind. Vor diesem Hintergrund beantwortet die Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) die Fragen der Bezirksversammlung Eimsbüttel teilweise auf der Grundlage des Flughafen Hamburgs wie folgt:
Sachverhalt
Zum 1. Juli 2024 hat der Hamburger Flughafen das 10. freiwillige Lärmschutzprogramm gestartet, um den Schallschutz für Wohngebäude in der Umgebung zu verbessern. Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnimmobilien können eine Förderung für den Einbau von Schallschutzfenstern, Schalldämmlüftern und Fensterautomation beantragen. Das Programm wird vollständig aus Eigenmitteln des Flughafens finanziert und richtet sich an Betroffene in definierten Schutzzonen, unter anderem in Hamburg und den angrenzenden Gemeinden.
Die Förderung umfasst bis zu 75 % der Kosten für entsprechende Maßnahmen, während 25 % von den Eigentümerinnen und Eigentümern selbst getragen werden. Angesichts der angekündigten Fördermöglichkeiten ist von einem erheblichen Interesse in der betroffenen Bevölkerung auszugehen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:
Bis zum 27.02.2025 wurden aus dem Bezirk Eimsbüttel sechszehn Anträge gestellt, die die Antragsvoraussetzungen (wie Standort und Alter des Gebäudes) erfüllen.
Bei zehn Antragsstellern sind bereits Ortstermine erfolgt, die Anträge wurden anschließend vollständig bewilligt. Bei sechs Antragstellern erfolgen diese Ortstermine zeitnah, erst dann kann über die Förderung entschieden werden.
Bisher wurde kein Antrag abgelehnt.
Vor Beginn des Programms (Ende Juni 2024) veröffentlichte der Flughafen eine Pressemitteilung mit Informationen. Der vollständige Programmtext sowie die Liste der förderfähigen Adressen in Hamburg, Norderstedt, Hasloh und Quickborn sind auf der Flughafen-Website abrufbar, wo auch die Antragsunterlagen zum Download bereitstehen (Fluglärm und Lärmschutz - Hamburg Airport). Zudem kann der Antrag direkt online gestellt werden (Lärmschutzprogramm - Hamburg Airport).
Auf der Seite von Hamburg.de kann über einen Link die Pressemitteilung des Flughafens erreicht werden (Freiwilliges-Fluglärmschutzprogramm)
In der 8. KW ist schließlich im Niendorfer Wochenblatt ein Interview mit Frau Demet Çekel, der Verantwortlichen für das 10. Lärmschutzprogramm, mit Informationen zu dem Programm erschienen.
Das Hamburger Abendblatt berichtete am 27.06.2024 ebenfalls über das Programm (Fluglärm: Flughafen Hamburg startet das 10. Schutzprogramm).
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