Antiterrorsicherung Referentenanforderung Drs. 20-2802, Beschluss der BV vom 22.02.2018
Die Behörde für Inneres und Sport nimmt zu der o.g. Drucksache wie folgt Stellung:
Zur Frage des Schutzes von Veranstaltungen vor (terroristischen) Angriffen hat es – wie auch den Medien zu entnehmen war – Gespräche zwischen der BIS, der BWVI und dem Bezirksamt Hamburg-Mitte gegeben. Nicht alle Fragestellungen konnten allerdings bislang geklärt werden, so dass es weitere Gespräche geben wird. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir einen Referenten erst entsenden können, wenn abschließende Klarheit über das künftige Verfahren besteht. Die BIS würde sich dann unaufgefordert mit der Ausschussbetreuung in Verbindung setzen.
keine
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