22-1611

Anordnung eines Halteverbots in der Lohkampstraße zwischen FGÜ und Aufleitung auf den Hochbordradweg vor der Kita prüfen

Antrag

Letzte Beratung: 24.11.2025 Regionalausschuss Stellingen/Eidelstedt Ö 17.4

Sachverhalt

Seit dem Rückbau des bewährten „Hubbels“ im Bereich des Fußngerüberwegs (FGÜ) in der Lohkampstraße halten und parken Fahrzeuge regelmäßig unmittelbar hinter dem dortigem FGÜ Richtung Eidelstedt Zentrum. Darunter auch Lieferfahrzeuge mit hohem Aufbau. Dadurch erkennen Fahrzeugführer auf der Lohkampstraße vorrangberechtigte kreuzende Fußnger auf dem FGÜ erst, wenn diese bereits eine Hälfte auf dem FGÜ zurückgelegt haben.
Die gültigen Regelwerke (RASt, R-FGÜ u.a.) sehen Sichtdreiecke von 47 m bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h vor. Dies bedeutet, ein Verkehrsteilnehmer, der den FGÜ queren möchte, muss aus 47 m erkennbar sein. Dann dürfen Fahrzeuge nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren, wenn nötig, müssen diese warten.
Dies ist unter den örtlichen Gegebenheiten derzeit nicht gegeben.
Einige Meter weiter im Verlauf der Lohkampstraße befindet sich eine Aufleitung auf einen Hochbordradweg. Diese ist oftmals durch davorstehende Fahrzeuge nicht erkenn- oder nutzbar.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksamtsleitung wird gebeten, die zuständige Straßenverkehrsbehörde aufzufordern zu prüfen, ob das bisher erlaubte Parken / Halten hinter dem FGÜ und der Aufleitung auf den Hochbordradweg Richtung Eidelstedt Zentrum aus Gründen der Verkehrssicherheit verboten werden kann.

Bernd Reipschläger, Myriam Schrank und Fraktion Die LINKE in der Bezirksversammlung Eimsbüttel

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Datum/Gremium
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Anhänge

keine

Lokalisation Beta
Lohkampstraße

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