21-3249

Anordnung einer Einbahnstraßenregelung in der Warnstedtstraße und Gutenbergstraße

Gemeinsamer Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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26.09.2022
Sachverhalt

Die in beiden Straßen für den Gegenverkehr vorgesehene schmale Straßenbreite löst jeden Tag Konflikte zwischen Autofahrern aus, so dass Anwohner durch ständigen und starken Verkehrslärm belästigt werden. Besonders in den Hauptverkehrszeiten entwickeln sich Staus und Verkehrsbehinderungen. Durch eine Anordnung als Einbahnstraße mit Radverkehr in beiden Richtungen in einem Teilbereich der Warnstedtstraße und Gutenbergstraße wird der Verkehr beruhigt und für die Anwohner Lärmschutz geschaffen. Außerdem wird durch die Aussetzung des gegenläufigen Verkehrs die Wahrscheinlichkeit von Verkehrsunfällen reduziert und somit auch für Fußgänger und Radfahrer eine deutlich sicherere Verkehrssituation geschaffen.

 

Petitum/Beschluss

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, in Absprache mit der zuständigen Fachbehörde folgende neue Verkehrsführung anzulegen:

 

  1. Die Warnstedtstraße wird in Richtung Norden zur Einbahnstraße (ab Hausnummer 50/53, Einmündung Randstraße) bis zur Einmündung in die Gutenbergstraße. Der Radverkehr wird entgegen der Einbahnstraßenrichtung freigegeben.
  2. Die Gutenbergstraße wird zur Einbahnstraße, ab der Einmündung Melanchtonstraße in Richtung Osten bis zur Einmündung in die Kieler Straße. Der Radverkehr wird entgegen der Einbahnstraßenrichtung freigegeben.

 

(s. Skizze als Anlage)

 

Roland Nadhazi, Hans-Hinrich Brunckhorst und CDU-Fraktion

Ali Mir Agha und GRÜNE Fraktion

 

Anhänge

Skizze