20-2935

Anhörung der Bezirksversammlung zu schulstrukturellen Maßnahmen gemäß § 28 Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG)

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Sachverhalt

Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2018/19 (Schulorganisationsverordnung 2018/19)

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

 

die Behörde für Schule und Berufsbildung beabsichtigt, im Rahmen der jährlich wiederkehrenden Schulorganisation im Bezirk Eimsbüttel schulstrukturelle Maßnahmen durch Rechtsverordnung zum Schuljahresbeginn 2018/19 umzusetzen (Schulorganisationsverordnung 2018/19).

 

Die für den Bezirk Hamburg-Eimsbüttel vorgesehene schulstrukturelle Maßnahme lässt sich dem in der Anlage befindlichen Verordnungsentwurf entnehmen. Es handelt sich dabei im Einzelnen um die Neuerrichtung einer Grundschule an einem bereits etablierten Schulstandort:

 

Die Grundschule Wolfgang-Borchert-Schule wird am Schulstandort Schwenckestraße 91-93, 20255 Hamburg unter Weiternutzung der Gebäude der Beruflichen Schule City Nord (BS28) neu errichtet.

 

Die Neuerrichtung der Schule trägt dem Umstand gestiegener und absehbar weiter steigender Schülerzahlen in dieser Region Rechnung und ist für die gleichmäßige Versorgung mit altersangemessenen Schulwegen erforderlich. Bei der Neuerrichtung von Schulen handelt es sich um eine schulorganisatorische Entscheidung gemäß § 87 Absatz 3 HmbSG, die durch Verordnung zu erfolgen hat. Nach § 28 Nr. 11 BezVG ist die örtlich zuständige Bezirksversammlung vor der Entscheidung des Senats oder einer Fachbehörde über die geplanten Entscheidungen anzuhören.

 

 

Damit vor der Entscheidung alle dafür und dagegen sprechenden Argumente berücksichtigt werden können, werden Sie gebeten, bis

 

Freitag, den 25. Mai 2018

 

zu der erwogenen Maßnahme gegenüber der Präsidialabteilung der Behörde für Schule und Berufsbildung (via Funktionspostfach bezirksangelegenheitenbsb@bsb.hamburg.de) Stellung zu nehmen.

 

 

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