20-2605

Altersarmut – „Hamburger Hausbesuch“ Eimsbüttel

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

20.11.2017

Lfd. Nr. 129 (20)

 

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Lutz Schmidt (FDP)

 

Altersarmut – „Hamburger Hausbesuch“ Eimsbüttel

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

Im Hamburger Abendblatt vom Sonnabend/Sonntag, 11./12. November 2017, findet sich auf Seite 12 im Hamburg-Teil ein alarmierender Artikel unter der Überschrift „Altersarmut in Hamburg nimmt zu“. Darin kritisiert der Hamburger Landesverband des Sozialverbandes Deutschland (SoVD), dass der Hansestadt Hamburg ein einheitliches Konzept fehle, das den von Armut bedrohten Senioren die Teilhabe an der Gesellschaft ermögliche. Im weiteren Verlauf des Artikels wird auf einen Modellversuch „Hamburger Hausbesuch“ hingewiesen, der 2018 starten solle und sich an über 80-Jährige in Eimsbüttel und Harburg richtet.

Dies voraus geschickt frage ich den Bezirksamtsleiter:

 

(1)     In welcher Art und Weise ist die Bezirksverwaltung Eimsbüttel in diesen Modelversuch involviert? Gibt es dadurch zusätzliche Aufgaben, die von dem vorhandenen Personalstamm erledigt werden müssen? (Falls ja: Bitte nennen Sie Details.)

 

Der präventive Hausbesuch soll ältere Menschen darin unterstützen, möglichst lange und selbständig in der eigenen Häuslichkeit zu wohnen. Es handelt sich um ein aufsuchendes, für die Bürgerinnen und Bürger kostenloses Informations- und Beratungsangebot mit dem Ziel, Vereinsamung zu verhindern, Pflegebedürftigkeit zu vermeiden bzw. hinauszuzögern und die Eigeninitiative zu stärken. In einem persönlichen Gespräch zu Hause sollen eventuelle Hilfebedarfe geklärt und über bestehende, in Frage kommende Angebote informiert werden. Auf Wunsch kann auch in diese Angebote vermittelt werden.

 

Daneben sollen auch Meinungen der älteren Menschen zur Gestaltung des Wohnumfeldes erfragt werden. Auf diesem Wege können Anregungen für eine generationenfreundliche Quartiersgestaltung gewonnen werden.

 

Die Akquise, Koordination und Schulung der Honorarkräfte erfolgt durch eine externe Fachstelle.

 

Die Hausbesuche sollen von qualifizierten Honorarkräften durchgeführt werden. Der Einsatz von Honorarkräften ermöglicht einen auf die Nachfrage abgestimmten Ressourceneinsatz. Darüber hinaus kann es von Vorteil sein, einen Pool mit Fachkräften unterschiedlicher Qualifikationen vorzuhalten, um Besuche passgenauer koordinieren zu können (z.B. vorhandene kulturelle Sensibilität und Sprachkenntnisse bei Besuchen von Seniorinnen und Senioren mit Migrationshintergrund).

 

Vorgeschlagen wird, alle älteren Menschen im Jahr ihres 80. Geburtstags mit einem persönlichen Anschreiben über das Hausbesuchsangebot zu informieren.

 

Im Mittelpunkt des Anschreibens steht der Glückwunsch zum Geburtstag. Dieser wird verbunden mit der Information über das Besuchsangebot und einem konkreten Terminvorschlag, der aktiv von der Seniorin / dem Senior abgesagt werden muss, wenn kein Besuch gewünscht wird.

 

Die Erfahrungen mit Anschreiben haben gezeigt, das schriftliche Anschreiben ohne konkreten Terminvorschlag zu einer geringen Antwortrate führen. Dabei ist hervorzuheben, dass die Annahme des Hausbesuchsangebots absolut freiwillig ist und dass die Hausbesucher/innen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

Klarzustellen ist auch, dass bei einem freiwilligen Angebot gerade auch Personen, die von einem Hausbesuchsangebot aufgrund einer schwierigen Lebenssituation möglicherweise besonders profitieren würden, eventuell nicht erreicht werden, da sie beispielsweise das Angebot ablehnen oder zum Termin die Tür nicht öffnen. Diese Frage wird Gegenstand der begleitenden Evaluation sein.

 

Aus den Hausbesuchen der Honorarkräfte können sich Folgebesuche des Pflegestützpunktes und Beratungszentrums für ältere und körperbehinderte Menschen oder auch des Sozialpsychiatrischen Dienstes ergeben. Die Anzahl kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht qualifiziert geschätzt werden. Auch diese Frage wird in den beiden Modellbezirken Eimsbüttel und Harburg zu evaluieren sein.

 

(2)     Wie viele über 80-Jährige leben im Bezirk Eimsbüttel?

 

13.171über 80 jährige Bürgerinnen und Bürger (Stichtag: 31.12.2016).

 

(3)     Wann, wo und wie wurden oder werden die Bezirksabgeordneten über diesen Modelversuch informiert?

 

Es ist geplant, am 28.11.2017 den SAIGG umfassend zu informieren.

 

Petitum/Beschluss

ohne

 

Anhänge

keine