Alternativen zu Sperrung der A 7-Auffahrt in Schnelsen prüfen BV-Beschluss vom 13.07.2017 - Drs. 20-2414
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt zu dem o.g. Beschluss wie folgt Stellung:
Laut Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der A 7 im Abschnitt Schnelsen aus dem Jahre 2012 ist in der Anlage Verkehrskonzept die Sperrung der Rampe 2.2 - Anschlussstelle HH - Schnelsen für die gesamte Bauzeit der A 7 vorgesehen. Bedingung für die Rampensperrung ist eine effektive Umleitungsstrecke. Diese steht seit Planfeststellung fest und führt über die B 4 zur Anschlussstelle HH-Eidelstedt. Um die Leistungsfähigkeit der Umleitungsstrecke zu gewährleisten, wurden gemäß der Planfeststellung aufwändige Ertüchtigungen der Kreuzungsbereiche Frohmestraße / Schleswiger Damm sowie Halstenbeker Straße / Holsteiner Chaussee vorgenommen. Zudem müssen mit Einrichtung der Umleitung alle Lichtsignalanlagen angepasst werden, um einen hohen Verkehrsdurchfluss auf der B 4 zu gewährleisten. Alle diese Maßnahmen wurden bereits erfolgreich umgesetzt. Die Umleitung entspricht der von der Verkehrsdirektion eingerichteten Bedarfsumleitung. Eine Umleitung über Schnelsen Nord ist aus diesem Grund nicht vorgesehen. Eine Beschilderung zur Hinführung der Verkehre zur Anschlussstelle HH-Schnelsen Nord ist vorgenommen worden.
Die eigentliche Sperrdauer der Anschlussstelle HH-Schnelsen Rampe 2.2 (RiFa Süd) für die gesamte Bauzeit wurde bislang erheblich verkürzt. Die originäre Rampe wurde zwar mit Umlegen des Verkehrs auf die Fahrtrichtung Nord im Jahr 2015 abgebrochen, jedoch wurde eine Ersatzrampe, obwohl laut Planfeststellungsbeschluss nicht vorgesehen, zur verkehrlichen Entlastung Schnelsens errichtet.
Diese Ersatzrampe muss nun für den Fortgang der Arbeiten abgebrochen werden: zum einen muss die neue Rampe gebaut werden, damit sie im Endzustand wie geplant in den Tunnel ragen kann, zum anderen müssen die Gründungsarbeiten für das Tunnelportal und den notwendigen Lärmschutz, als auch der Bau des Tunnelportals und Lärmschutzes selbst erfolgen. Die Arbeiten wurden mehrfach zeitlich optimiert, um die Rampensperrdauer so gering wie möglich zu halten. Eine alternative Rampenführung während der Bauzeit, nach dem Vorbild in Stellingen (Auffahrt Anschlussstelle HH-Stellingen in Richtung Norden), wurde geprüft. Leider ist die Situation an der Anschlussstelle Schnelsen West so beengt, dass die Schleppkurve für LKW nicht mehr befahrbar wäre. Mit dem geplanten Umlegen der derzeitigen Verkehrsführung von der Richtungsfahrbahn Nord auf die Richtungsfahrbahn Süd, die Anfang des Jahres 2018 erfolgen soll, ist eine bauliche Realisierung der Alternativrampe aus Platzgründen nicht möglich.
Während des Betriebes des Tunnels im Gegenverkehr (Anfang des Jahres 2018) ist eine Nutzung der neuen Rampe aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Die für die Sicherheit zuständigen Behörden haben dies entsprechend beschlossen und im Rahmen der Planfeststellung eingebracht. Diese Entscheidung wurde keineswegs leichtfertig getroffen. Eine Einfädelungssituation im Tunnel stellt immer ein erhöhtes Sicherheitsrisiko dar, eine Einfädelung in einen im Gegenverkehr betriebenen Tunnel ist aus Sicherheitsgründen nicht vertretbar. Zudem führt eine zu recht angenommene Unfallhäufung an dieser Stelle unweigerlich zu permanenten Staus und schränkt die Verfügbarkeit der A 7 weiter ein. Auch deshalb wurde im Planfeststellungsbeschluss die Rampensperrung für die gesamte Bauzeit festgehalten.
Ein Verschieben der Baumaßnahme Schleswig-Holsteins auf der A 23 wurde mehrfach geprüft. Jedoch ist die Lärmschutzwirkung des offenporigen Asphalts - laut Auskunft des Landes - nicht mehr gegeben, ebenso ist der Belag als solches schadhaft und muss erneuert werden. Aufgrund der deutlich geringeren Verkehrsbelastung in der Ferienzeit, wird dieser im angedachten Zeitraum erneuert.
Eine deutliche Verbesserung der Situation an der Einfädelungsspur der A 23 / A 7 Richtung Süden am Autobahndreieck Nordwest ist zum Jahreswechsel 2017/2018 geplant. Der Baufortschritt auf der Richtungsfahrbahn Süd wird dann (nach derzeitigem Stand) soweit sein, dass die ursprüngliche Einfädelungssituation, wie sie vor dem Ausbau war, wiederhergestellt werden kann. Dies wird eine deutliche Entlastung auf der A 23 mit sich bringen.
Die Dauer der Sperrung der Anschlussstelle HH- Schnelsen Fahrtrichtung Süd ist bauzeitlich auf ein absolutes Minimum begrenzt und dauert anstelle von vier Jahren nunmehr 1,5 Jahre. Die anschließende, aus Sicherheitsgründen notwendige Sperrung bis zur Inbetriebnahme der Tunnelröhre Ost, ist letztlich unumgänglich.
Dies vorausgeschickt, nimmt die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation wie folgt Stellung:
Zu 1. bis 4.:
Siehe Vorbemerkung
Zu 5.:
Der Forderung wird gerne nachgekommen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine
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