21-3799

Alternativantrag zu Drs. 21-3751: Beflaggung des Bezirksamtes Eimsbüttel zum 8. Mai 2023

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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27.04.2023
Sachverhalt

Im November 2022 wurde der 8. Mai vom Senat auf Ersuchen der Hamburgischen Bürgerschaft zum „offiziellen Gedenktag“ erklärt (Drs. 22/8241). Im aktuellen Jahr 2023 findet dieser Gedenktag nun zum ersten Mal offiziell statt.

Im o.g. Beschluss ruft die Hamburgische Bürgerschaft dazu auf,

  1. durch Rechtsverordnung dafür zu sorgen, dass der 8. Mai zukünftig in Hamburg als „Gedenktag 8. Mai“ anerkannt wird.
  2. mit der Hamburgischen Bürgerschaft sowie Organisationen der Zivilgesellschaft dafür Sorge zu tragen, dass der 8. Mai durch Veranstaltungen und dergleichen würdig begangen wird.

Eine Regelung zur automatischen Beflaggung gibt es für Gedenktage nicht, sie kann jedoch vom Senat angeordnet werden. Für den 8. Mai gibt es eine solche Anordnung nicht. Liegt ein besonderer Anlass vor, der nur ein Senatsamt, eine Fachbehörde oder ein Bezirksamt betrifft, kann der Senator oder Staatsrat oder der Bezirksamtsleiter die begrenzte Beflaggung anordnen.

 

Petitum/Beschluss

:

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) zu kontaktieren und darauf einzuwirken, dass am

 

8. Mai 2023 eine Beflaggung des Bezirksamtes Eimsbüttel ausschließlich mit Europa-, Bundes- und FHH-Landesflagge und ggf. auch der Ukraine-Flagge vergenommen wird.

diger Kuhn, Andreas Stonus, Dr. A. W. Heinrich Langhein und CDU-Fraktion

 

 

Anhänge

keine