Alternativantrag zu Drs. 21-2358: Transparenz auch auf bezirklicher Ebene stärken
Bezirkspolitiker*innen nehmen ihre Mandate ehrenamtlich wahr. Sie sind in dem Bezirk gemeldet, in dem sie politisch tätig sind und vertreten die Interessen der Bürger*innen, mit denen sie in Nachbarschaft leben. Viele politisch Aktive übernehmen zusätzlich in Vereinen und Verbänden Verantwortung.
Die Mitglieder der Bezirksversammlung und der Ausschüsse sind verpflichtet, sich für befangen zu erklären, wenn Entscheidungen ihre eigenen Interessen berühren. Dies erfolgt regelmäßig. Es besteht kein Grund daran zu zweifeln, dass die Mitglieder der Fraktionen und die zubenannten Bürger*innen mit dieser Verpflichtung verantwortungsvoll umgehen.
Die Öffentlichkeit hat dennoch ein berechtigtes Interesse zu erfahren, in welchen Vereinen politische Entscheidungsträger*innen engagiert und in Verantwortung sind.
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, eine Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern der einzelnen Fraktionen und dem Vorsitzenden selbst einzurichten, die eine Formulierung für eine Anpassung der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung Eimsbüttel dahingehend erarbeitet, dass die Mitglieder der Bezirksversammlung verpflichtet werden, ihre Mitgliedschaften und Tätigkeiten in Organisationen (Vereine, Berufs- und Lobbyverbände etc.) dem Vorsitzenden der Bezirksversammlung zum Zwecke der Veröffentlichung anzuzeigen.
Die Arbeitsgruppe erarbeitet Kriterien, nach denen eine Mitgliedschaft veröffentlichungspflichtig wird (z.B. Bezug zum Bezirk).
Die Angaben zu den Mitgliedschaften und Positionen werden auf den jeweiligen Homepages der Fraktionen veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert.
Kathrin Warnecke, Ali Mir Agha und GRÜNE-Fraktion
Rüdiger Kuhn, Hans-Hinrich Brunckhorst, Christian Holst und CDU-Fraktion
keine