21-1203

Alternativantrag zu Drs. 21-0924: Ausschusssitzungen in Pandemiezeiten ermöglichen

Gemeinsamer Antrag

Letzte Beratung: 13.08.2020 Hauptausschuss Ö 8.4

Sachverhalt

 

Durch die Auswirkungen der lang anhaltenden Pandemie ist die Arbeit der Bezirksversammlung Eimsbüttel deutlich eingeschränkt worden. Fach- und Regionalausschüsse haben über einen längeren Zeitraum gar nicht stattfinden können. Der Hauptausschuss hat überwiegend die Aufgaben der Bezirksversammlung übernommen und tagt meist in reduzierter Besetzung. Die situationsbedingten Einschränkungen bürgerlicher, demokratischer Rechte und Einschnitte in die persönliche Freiheit, die pandemiebedingt erforderlich waren, sollten nur vorübergehend sein und eine Partizipation der Bürgerinnen und Bürger Eimsbüttels schnellst möglich wieder­hergestellt werden und allen Mitgliedern der Bezirksversammlung und ihren Zubenannten die Wahrnehmung ihrer Rechte als demokratisch gewählter Interessenvertreter und -vertreterinnen zu gewährleisten.

 

Die Hamburgische Bürgerschaft hat inzwischen mit dem Gesetz zur Erleichterung der bezirklichen Gremienarbeit anlässlich der COVID-19-Pandemie vom 12. Mai 2020 den Weg für die Arbeitsfähigkeit der Bezirksversammlungen in Zeiten von Corona geebnet und beschlossen, dass „Sitzungen mittels einer Telefon- oder Videokonferenz durchgeführt werden“ können.

 

Eine hamburgweite Regelung für die Durchführung von Livestreams der Bezirks­versammlungen und Hauptausschusssitzungen ist ebenfalls auf den Weg gebracht worden, wodurch die Öffentlichkeit auch in Corona-Zeiten an den Sitzungen der BVs teilhaben kann.

 

Zusätzlich sollte im Rahmen eines Videokonferenzsystems für Ausschüsse ein gesichertes Abstimmungssystem gewährleistet sein, um auch umsetzungsfähige Beschlüsse herbeiführen zu können. Wünschenswert wäre weiterhin ein Tool um die strikte Einhaltung der Nicht-Öffentlichkeit bei nicht öffentlichen Ausschusssitzungen oder -abschnitten herbeiführen zu können.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten,

 

  1. Anschaffungs- und Betriebskosten eines Video­konferenz-Systems für die Bezirks­versammlung und Ausschüsse zu ermitteln und der Bezirksversammlung vorzulegen. Dabei sollen insbesondere auch Möglichkeiten der sicheren Abstimmung in solchen Konferenzen geprüft werden – ebenso wie die Möglichkeit der „nicht-öffentlichen“ Tagung und Abstimmung überprüft werden soll;

 

  1. das Rechtsamt den rechtlichen Rahmen für die Nutzung eines Videokonferenzsystems darstellen zu lassen.

 

Zudem wird der Vorsitzende der Bezirksversammlung gebeten, sich über parallellaufende Planungen in anderen Bezirken zu erkundigen und evtl. schon vorhandene Informationen zur Verfügung zu stellen.

 

 

Dietmar Kuhlmann und GRÜNE-Fraktion
Rüdiger Kuhn und CDU-Fraktion

 

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keine

 

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