Alternativantrag zu 21-3136: Eine Fahrradzone für das Grindelviertel
Das Grindelviertel, zwischen Grindelallee, Edmund-Siemers-Allee, Rothenbaumchaussee und Hallerstraße, ist ein Dreh- und Angelpunkt des universitären und kulturellen Lebens nicht nur des Bezirks Eimsbüttel, sondern für ganz Hamburg. Die hohe Attraktivität für Anwohner*innen, Studierende und Berufstätige zu erhalten und zu verbessern, war bereits Gegenstand verschiedener Initiativen der Bezirks- und Landespolitik. Ein aktuelles Beispiel ist der Umbau des Allendeplatzes.
Aufgrund der innerstädtischen Lage, der hohen Verdichtung und zahlreichen Arbeits- und Studienplätzen erfährt das lebendige Viertel einen hohen Nutzungsdruck auf den öffentlichen Raum. Die großflächige Einführung von Bewohnerparkzonen soll hier eine erste Entlastung insbesondere für Anwohner*innen schaffen. Mit Blick auf den Nutzungsdruck und die herausragende Stellung des Viertels kann aber langfristig nur ein ganzheitlicher Ansatz der Verkehrssituation gerecht werden, der auch Eingriffe an der straßenbaulichen Situation vornimmt.
Die Initiative der Bezirksversammlung zur Verbesserung der Situation für den Fuß- und Radverkehr (Drucksache 21-1830) lieferte einen Anknüpfungspunkt für einen solchen Ansatz. Ergänzt wurde dies mit der systematischen Aufbereitung der dafür erforderlichen Ressourcen (Drucksache 21-2604). Darauf aufbauend untersuchte das Bezirksamt Eimsbüttel geeignete Maßnahmen für das Viertel und präsentierte die Ideen in der Sitzung des Kerngebietsausschusses (KGA) vom 2. Mai 2022. Im Ergebnis wurde die Prüfung des Konzeptes einer Fahrradzone als wirksamstes Mittel vorgeschlagen.
Das Konzept einer Fahrradzone wurde 2020 neu in die Straßenverkehrsordnung (StVO) aufgenommen und bietet sehr gute Möglichkeiten, die Herausforderungen des Viertels sinnvoll zu adressieren und Einzelmaßnahmen strukturiert einzurahmen. Fahrradzonen stellen eine flächenmäßige Erweiterung der Fahrradstraßen dar und könnte somit sowohl der besonderen Situation im Viertel selbst als auch der Einbettung der das Gebiet durchziehenden Veloroute 3 gerecht werden.
Die genaue bauliche Ausgestaltung des Straßenraums ist damit nicht vorgezeichnet. Fahrradzonen ermöglichen verschiedene Optionen, um eine möglichst gute Anpassung an die lokalen Gegebenheiten zu gewährleisten. Für die Umsetzung einer solchen Fahrradzone im Sinne der Zielsetzungen des Bündnisses für den Radverkehr können Fördermittel durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) eine geringe Belastung und effiziente Nutzung der bezirklichen Mittel ermöglichen.
Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, die Prüfung einer Fahrradzone im Grindelviertel durch das Fachamt Management des Öffentlichen Raums (MR) mit dem Ziel einer baulichen Umsetzung beginnend spätestens 2024 zu beauftragen. Die vorgeschlagene Zielsetzung der Planung des Bezirksamtes wird dabei wie folgt übernommen:
Dafür sollen folgenden Leitlinien gelten:
Kathrin Warnecke, Robert Klein, Carl-Maria Bohny und GRÜNE-Fraktion
keine