21-3149

Alternativantrag zu 21-3136: Eine Fahrradzone für das Grindelviertel

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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15.09.2022
18.08.2022
Sachverhalt

 

Das Grindelviertel, zwischen Grindelallee, Edmund-Siemers-Allee, Rothenbaumchaussee und Hallerstraße, ist ein Dreh- und Angelpunkt des universitären und kulturellen Lebens nicht nur des Bezirks Eimsbüttel, sondern für ganz Hamburg. Die hohe Attraktivität für Anwohner*innen, Studierende und Berufstätige zu erhalten und zu verbessern, war bereits Gegenstand verschie­dener Initiativen der Bezirks- und Landespolitik. Ein aktuelles Beispiel ist der Umbau des Allendeplatzes.

 

Aufgrund der innerstädtischen Lage, der hohen Verdichtung und zahlreichen Arbeits- und Studienplätzen erfährt das lebendige Viertel einen hohen Nutzungsdruck auf den öffentlichen Raum. Die großflächige Einführung von Bewohnerparkzonen soll hier eine erste Entlastung insbesondere für Anwohner*innen schaffen. Mit Blick auf den Nutzungsdruck und die heraus­ragende Stellung des Viertels kann aber langfristig nur ein ganzheitlicher Ansatz der Verkehrs­situation gerecht werden, der auch Eingriffe an der straßenbaulichen Situation vornimmt.

 

Die Initiative der Bezirksversammlung zur Verbesserung der Situation für den Fuß- und Radverkehr (Drucksache 21-1830) lieferte einen Anknüpfungspunkt für einen solchen Ansatz. Ergänzt wurde dies mit der systematischen Aufbereitung der dafür erforderlichen Ressourcen (Drucksache 21-2604). Darauf aufbauend untersuchte das Bezirksamt Eimsbüttel geeignete Maßnahmen für das Viertel und präsentierte die Ideen in der Sitzung des Kerngebiets­ausschusses (KGA) vom 2. Mai 2022. Im Ergebnis wurde die Prüfung des Konzeptes einer Fahrradzone als wirksamstes Mittel vorgeschlagen.

 

Das Konzept einer Fahrradzone wurde 2020 neu in die Straßenverkehrsordnung (StVO) aufgenommen und bietet sehr gute Möglichkeiten, die Herausforderungen des Viertels sinnvoll zu adressieren und Einzelmaßnahmen strukturiert einzurahmen. Fahrradzonen stellen eine flächenmäßige Erweiterung der Fahrradstraßen dar und könnte somit sowohl der besonderen Situation im Viertel selbst als auch der Einbettung der das Gebiet durchziehenden Veloroute 3 gerecht werden.

 

Die genaue bauliche Ausgestaltung des Straßenraums ist damit nicht vorgezeichnet. Fahrradzonen ermöglichen verschiedene Optionen, um eine möglichst gute Anpassung an die lokalen Gegebenheiten zu gewährleisten. Für die Umsetzung einer solchen Fahrradzone im Sinne der Zielsetzungen des Bündnisses für den Radverkehr können Fördermittel durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) eine geringe Belastung und effiziente Nutzung der bezirklichen Mittel ermöglichen.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, die Prüfung einer Fahrradzone im Grindelviertel durch das Fachamt Management des Öffentlichen Raums (MR) mit dem Ziel einer baulichen Umsetzung beginnend spätestens 2024 zu beauftragen. Die vorgeschlagene Zielsetzung der Planung des Bezirksamtes wird dabei wie folgt übernommen:

 

  1. Anbindung an das hamburgweite Routennetz durch Integration der Veloroute 3 und gleich­zeitig optimale Verknüpfung der neu hergestellten Velorouten-Infrastruktur mit dem Quartier.

 

  1. Überprüfung der Einbahnstraßenregelung und Prüfung weiterer Elemente wie Durchfahrts- oder Diagonalsperren, um den Kfz-Durchgangsverkehr im Quartier zu reduzieren (für Anlieger frei) und die Bedingungen für den Fuß- und Radverkehr zu verbessern.

 

  1. Prüfung, ob weitere Kfz-freie Bereiche geschaffen werden können, um die Qualität für den Fuß- und Radverkehr zu verbessern.

 

  1. Prüfung, wie die Kfz-Parksituation zugunsten einer verbleibenden 4,00 m breiten Fahr­bahn (mit Lieferzonen) für eine höhere Verkehrssicherheit umstrukturiert werden kann.

 

  1. Deutliche Ausweitung und Verbesserung des frei zugänglichen Fahrradabstellangebotes (Fahrrad- und Lastenradbügel) sowie Standortermittlung für das sichere Quartiersparken (Fahrradkleingaragen).

 

  1. Prüfung von fahrradverträglichen Fahrbahnbelägen für die noch vorhandenen Fahrbahn­bereiche mit Pflasterdecke unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes.

 

  1. Schaffung weiterer Einengungen zugunsten der Querungssituation für Zufußgehende, ins­besondere Mobilitätseingeschränkte.

 

  1. Stärkung der Grünstruktur durch weitere Baumpflanzungen und Entsiegelungs­maßnahmen.

 

  1. Steigerung der Aufenthaltsfunktion durch Sitzelemente, Flächen für die Außen­gastronomie etc.

 

Dafür sollen folgenden Leitlinien gelten:

 

  1. Der Prüfbereich wird geographisch begrenzt durch die Straßenzüge Hallerstraße, Grindelallee, Moorweidenstraße und Schlüterstraße.

 

  1. Der Prozess der Prüfung und Umsetzung ist in Bezug auf die planerische Ausgestaltung offen und transparent zu gestalten:
    1. Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Form in die Ausgestaltung und Diskussionen einzubinden, um Konfliktherde zu entschärfen und lokale Ideen und Anregungen in die Planung einfließen lassen zu können.
    2. Der Kerngebietsausschuss (KGA) der Bezirksversammlung Eimsbüttel soll über alle wesentlichen Schritte informiert werden und in zentrale Entscheidungen der Planung in geeigneter Form und Frist einbezogen werden.

 

 

Kathrin Warnecke, Robert Klein, Carl-Maria Bohny und GRÜNE-Fraktion

 

 

Anhänge

 

keine