Alternativantrag zu 21-0843: Ausreichende und geeignete Abstellflächen für Lastenfahrräder und Mobilitätshilfen schaffen
Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drs.-Nr. |
Ergebnis |
Ausschuss für Mobilität |
12.08.2020 |
8.1 |
Mehrheitlich gegen AFD bei Enthaltung FDP und LiNKE |
Fahrräder mit und ohne Elektromotorunterstützung werden zunehmend nicht nur in der Freizeit oder für den Arbeitsweg, sondern ebenso als Transportmittel genutzt. Diese darauf spezialisierten und durch die FHH geförderten Lastenfahrräder in ihren unterschiedlichen Bauformen brauchen jedoch eine andere Abstell-Infrastruktur als gewöhnliche Fahrräder - nicht nur hinsichtlich des Platz- und Rangierbedarfs sondern auch hinsichtlich der Diebstahlsicherung. Gewöhnliche Fahrradbügel und Abstellflächen sind hier nur selten geeignet.
Eine ähnliche Problematik ergibt sich auch beim Abstellen von Mobilitätshilfen wie Elektro-rollstühlen und Dreirädern. Aus diesem Grund sollten geeignete Abstellmöglichkeiten im Bezirk gefunden und eingerichtet werden, sowie die im Sachverhalt genannte Problematik auch bei Baugenehmigungen für Supermärkte, Möbelgeschäfte, Baumärkte und ähnlichem Gewerbe mit großvolumigen oder schweren Produkten beachtet werden. Es ist außerdem zu prüfen, inwieweit diese Abstellflächen auch für e-Scooter genutzt werden können.
Der Bezirksamtsleiter wird aufgefordert:
1. zu prüfen, wo an stark frequentierten Straßen und Plätzen Möglichkeiten zur Einrichtung regelkonformer Stellplätze für Lastenfahrräder (sowohl "Vorderlader" als auch Dreiräder) als auch für Mobilitätshilfen wie Rollstühle mit und ohne Motor sowie Erwachsenen-Dreiräder im Bezirk Eimsbüttel bestehen und Vorschläge für geeignete bauliche Ausführung solcher Stellplätze inklusive Sicherungsmöglichkeiten zu machen. Die Stellplätze für Lastenfahrräder sollen aber möglichst nicht auf Kosten von vorhanden Parkraum geplant werden. Sollte dies doch der Fall sein, so ist die Maßnahme dem jeweiligen Regionalausschuss/KGA zur abschließenden Entscheidung vorzulegen. Es ist ebenfalls zu prüfen, ob diese Abstellflächen auch für e-Scooter genutzt werden könnten. Dabei ist der Schwerpunkt der Prüfung auf die wichtigsten gewerblichen Zentren der Stadtteile mit hohem Verkehrsaufkommen der oben genannten Fortbewegungs-möglichkeiten zu legen (Beispiele: Eidelstedter Platz, Fanny Mendelssohn-Platz, Eppendorfer-Weg/Hoheluftchaussee, Hoheluftbrücke, Niendorf Markt, Frohmestraße, Osterstraße/Eppendorfer Weg).
2. darauf hinzuwirken, dass bei Baugenehmigungen für Supermärkte, Möbelgeschäfte, Baumärkte und ähnlichem Gewerbe mit großvolumigen oder schweren Produkten, geeignete Abstellflächen für Lastenfahrräder (sowohl "Vorderlader" als auch Dreiräder) und für Mobilitätshilfen wie Rollstühle mit und ohne Motor sowie Erwachsenen-Dreiräder in ausreichender Menge mitgeplant werden.
Die Ergebnisse sollen spätestens im 4. Quartal 2020 im Ausschuss für Mobilität (AM) vorgestellt werden, um eine Priorisierung vorzunehmen und die bauliche Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen zu beschließen. Der Stadtplanungsausschuss sowie die regionalen Bauauschüsse sind ebenfalls über die Ergebnisse zu informieren.
keine