21-0990

Allzuständigkeit der Kundenzentren, Abteilung Einwohnerdaten für Verpflichtungserklärungen Anhörung der Bezirksversammlungen gemäß § 26 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG)

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
28.05.2020
Ö 5.1
Sachverhalt

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

 

die Abgabe einer Verpflichtungserklärung dient der Absicherung der Kosten für den Lebensunterhalt zu Gunsten eines Verpflichtungsnehmer, der nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates besitzt und ermöglicht diesem den Nachweis im Verwaltungsverfahren, dass die Sicherung des Lebensunterhaltes als eine Regelvoraussetzung für die Erteilung eines Aufenthaltstitels oder eines Visums gegeben ist. Zudem leitet sich daraus ein Erstattungsanspruch der öffentlichen Stelle gegenüber dem Verpflichtungsgeber ab, sofern der Verpflichtungsnehmer öffentliche Leistungen bezieht.

 

Eine Rechnungshofprüfung im Jahr 2017 führte zu der Forderung eine digitalisierte Auskunfts- und Abfrageplattform für Verpflichtungserklärungen zu entwickeln, mit der eine geeignete und werthaltige Dokumentation bei der Abgabe einer Verpflichtungserklärung geschaffen wird.

 

Im August 2018 beschlossen die Bezirksamtsleitungen die Entwicklung eines digitalen Fachverfahrens. In diesem Kontext kam es zu der Überlegung, die Allzuständigkeit für Verpflichtungserklärungen einzuführen. Der Rollout des Fachverfahrens ist aktuell fast abgeschlossen.

 

Bisher werden Verpflichtungserklärungen in örtlicher Zuständigkeit nach dem Wohnortprinzip wie folgt bearbeitet:

  • Verpflichtungserklärungen unter 90 Tage in der Abteilung Einwohnerdaten, außer Bergedorf und Billstedt (dort in der Abteilung Ausländerangelegenheiten)

      ca. 14.000 Verpflichtungserklärungen pro Jahr hamburgweit

  • Verpflichtungserklärungen über 90 Tage in der Abteilung Ausländerangelegenheiten

      ca. 700 Verpflichtungserklärungen pro Jahr hamburgweit

 

 

Die Bezirksämter beabsichtigen, die Bearbeitung von Verpflichtungserklärungen ab Herbst 2020 komplett auf die Kundenzentren, Abteilungen für Einwohnerdaten, zu übertragen und in diesem Zusammenhang die bisherige örtliche Zuständigkeit zugunsten einer Allzuständigkeit aufzuheben.

 

Hierfür spricht vor allem:

  • Übersichtliche Zuständigkeit für Kunden/-innen und andere Behörden
  • Gute und einheitliche Zugangsmöglichkeiten für Kunden/-innen durch die ausgeweiteten Öffnungszeiten und das damit zur Verfügung stehende Terminkontingent mit geringen Wartezeiten
  • Abteilungen für Einwohnerdaten konnten bisher schon 95% der Verpflichtungserklärungen bewältigen
  • Entlastung der Abteilungen für Ausländerangelegenheiten
  • Ablage der Durchschriften an einem Ort

 

 

Die Bezirksversammlungen werden um Kenntnisnahme gebeten und erhalten hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme gegenüber dem  Bezirksamt Harburg, als federführendes Bezirksamt für das Dezernat Bürgerservice.

 

Ihre Stellungnahme übermitteln Sie bitte bis

 

Dienstag, den 30. Juni 2020

 

via Funktionspostfach einwohnerwesen@harburg.hamburg.de oder schriftlich an: Bezirksamt Harburg, D2 G, Harburger Rathausforum 3, 21073 Hamburg.

 

Anhänge

keine