Allzuständigkeit der Kundenzentren, Abteilung Einwohnerdaten für Verpflichtungserklärungen Anhörung der Bezirksversammlungen gemäß § 26 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG)
Letzte Beratung: 28.05.2020 Bezirksversammlung Ö 5.1
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Abgabe einer Verpflichtungserklärung dient der Absicherung der Kosten für den Lebensunterhalt zu Gunsten eines Verpflichtungsnehmer, der nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates besitzt und ermöglicht diesem den Nachweis im Verwaltungsverfahren, dass die Sicherung des Lebensunterhaltes als eine Regelvoraussetzung für die Erteilung eines Aufenthaltstitels oder eines Visums gegeben ist. Zudem leitet sich daraus ein Erstattungsanspruch der öffentlichen Stelle gegenüber dem Verpflichtungsgeber ab, sofern der Verpflichtungsnehmer öffentliche Leistungen bezieht.
Eine Rechnungshofprüfung im Jahr 2017 führte zu der Forderung eine digitalisierte Auskunfts- und Abfrageplattform für Verpflichtungserklärungen zu entwickeln, mit der eine geeignete und werthaltige Dokumentation bei der Abgabe einer Verpflichtungserklärung geschaffen wird.
Im August 2018 beschlossen die Bezirksamtsleitungen die Entwicklung eines digitalen Fachverfahrens. In diesem Kontext kam es zu der Überlegung, die Allzuständigkeit für Verpflichtungserklärungen einzuführen. Der Rollout des Fachverfahrens ist aktuell fast abgeschlossen.
Bisher werden Verpflichtungserklärungen in örtlicher Zuständigkeit nach dem Wohnortprinzip wie folgt bearbeitet:
ca. 14.000 Verpflichtungserklärungen pro Jahr hamburgweit
ca. 700 Verpflichtungserklärungen pro Jahr hamburgweit
Die Bezirksämter beabsichtigen, die Bearbeitung von Verpflichtungserklärungen ab Herbst 2020 komplett auf die Kundenzentren, Abteilungen für Einwohnerdaten, zu übertragen und in diesem Zusammenhang die bisherige örtliche Zuständigkeit zugunsten einer Allzuständigkeit aufzuheben.
Hierfür spricht vor allem:
Die Bezirksversammlungen werden um Kenntnisnahme gebeten und erhalten hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme gegenüber dem Bezirksamt Harburg, als federführendes Bezirksamt für das Dezernat Bürgerservice.
Ihre Stellungnahme übermitteln Sie bitte bis
Dienstag, den 30. Juni 2020
via Funktionspostfach einwohnerwesen@harburg.hamburg.de oder schriftlich an: Bezirksamt Harburg, D2 G, Harburger Rathausforum 3, 21073 Hamburg.
keine
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