Aktueller Stand der Umsetzung des Beschlusses "Öffentliche Tanzflächen im Bezirk Eimsbüttel ermöglichen" (Drs. 21-4485)
02.12.2025
Lfd. Nr. 110 (22)
Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Mikey Kleinert (Fraktion DIE LINKE)
Aktueller Stand der Umsetzung des Beschlusses „Öffentliche Tanzflächen im Bezirk Eimsbüttel ermöglichen“ (Drs. 21-4485)
Sachverhalt:
Die Bezirksversammlung Eimsbüttel hat am 29. Februar 2024 den Beschluss „Öffentliche Tanzflächen im Bezirk Eimsbüttel ermöglichen“ (Drs. 21-4485) gefasst. Ziel des Antrags war es, Planungen für öffentliche Tanzflächen im Bezirk anzustoßen, die sich an Vorbildern wie Berlin oder Leipzig orientieren.
In der Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Kultur und Sport am 14. Mai 2024 wurden durch die eingeladenen Vertreterinnen der Tanzszene und des Inklusionsbeirats wichtige Anforderungen an solche Flächen spezifiziert. Genannt wurden unter anderem ein Holzboden im Format von circa 10x10 Metern, eine mögliche Überdachung sowie die Notwendigkeit, Musik ohne Kopfhörer abspielen zu können. Seitens der Verwaltung wurde auf diverse zu klärende Regularien wie Sondernutzungsgenehmigungen und Haftungsfragen hingewiesen.
In der Ausschusssitzung vom 4. Februar 2025 teilte die Verwaltung mit, dass immer noch Fragen offen seien.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
Fragen sind von Seiten MR 3 keine mehr offen.
Die BV kann hier nicht weiter unterstützen, da die Rahmenbedingungen für öffentliche Tanzflächen klar geregelt sind.
Der aktuelle Stand der Rahmenbedingungen ist folgender:
Auf der Grundlage der Punkte unter 3 halten wir eine Vorstellung im Ausschuss nicht für erforderlich.
Beschluss: ohne
keine
Keine Orte erkannt.
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