20-2006

Aktueller Sachstand zum Prüf-Projekt: „Vorbereitung einer Entscheidung über die Zentralisierung der Wohn-Pflege-Aufsichten (WPA)“

Mitteilungsvorlage der Verwaltung

Sachverhalt

 

Die Wohn-Pflege-Aufsicht (WPA) im Gesundheitsamt berät pflegebedürftige Menschen, deren Angehörige und Betreiber von Einrichtungen und ambulanten Diensten, darunter Pflegedienste und Dienste der Behindertenhilfe. Darüber hinaus führt sie regelmäßige Kontrollen in den Einrichtungen durch, mit dem Ziel, die Qualität der Leistungen - unter anderem hinsichtlich der baulichen Gegebenheiten und der Personalausstattung zu überprüfen und um die Nutzerinnen und Nutzer bei der Wahrnehmung ihrer Interessen zu stärken, ihre Selbstständigkeit zu wahren und ihnen die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen.

 

Grundlage für die Durchführung der o.g. Überprüfung der WPA hinsichtlich einer Zentralisierung in einem Bezirksamt, ist der Koalitionsvertrag über die Zusammenarbeit in der 21. Legislaturperiode der Hamburgischen Bürgerschaft zwischen der SPD, Landesorganisation  Hamburg, und Bündnis 90/Die Grünen, Landesverband Hamburg, in dem eine Zentralisierung der WPA ausdrücklich angestrebt wird.

 

Ziel des o.g. Projektes ist die Erstellung einer Entscheidungsvorlage zur Ermittlung der Synergieeffekte bzw. Vorteile im Rahmen der Zentralisierung der WPA bei der BGV oder bei einem Bezirksamt bzw. der Beibehaltung der dezentralen Struktur unter dem Aspekt einer möglichen Steigerung der Effektivität sowie der Effizienz. Es besteht Ergebnisoffenheit.

 

Bisher wurden im Rahmen des Projektes die Rahmenbedingungen der Ausgangslage, der sog. IST-Stand, festgestellt, mögliche Überschneidungen und Schnittstellen mit zeitgleich ablaufenden Projekten definiert und damit möglicherweise verbundene Einflussfaktoren auf das originäre Projekt eruiert. Darüber hinaus wurden die wesentlichen Beteiligten bzw. vom Projekt Betroffenen, die sog. Stakeholder, die im Rahmen des Projektes berücksichtigt werden müssen, und die möglicherweise vorhandenen Risiken (z.B. ein zeitliches Risiko, fehlende Akzeptanz für den Projektauftrag im Fachbereich usw.) erkannt und beschrieben. Zudem wurden durch die Projektgruppe, die das Projekt maßgeblich durchführt, anhand der Ergebnisse dieser Vorplanungen die eigentliche Projektplanung inklusive aller durchzuführenden Bearbeitungsschritte sowie eine Zeitplanung konkretisiert. Auf Basis dieser Grundlagen wurde das Projekt durch Unterzeichnung der Einsetzungsverfügung durch die Auftraggeber formell eingesetzt.

 

Im nächsten Schritt werden mögliche Varianten im Rahmen der Priorisierung entwickelt und Bewertungskriterien sowie deren Gewichtung erarbeitet. Danach erfolgt ein Abgleich mit der parallel ablaufenden Evaluation des Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetzes und seiner Verordnungen durch ein externes Gutachten.

 

Anfang 2017 erfolgt dann die Fertigstellung der Entscheidungsvorlage.

 

Die Auftraggeber des Projektes sind neben der BGV die sieben Bezirksämter. Das Projekt zur Vorbereitung einer Entscheidung über die Zentralisierung der WPA hat seine Arbeit am 02.05.2016 aufgenommen. Bis Ende Januar 2017 wird der Abschlussbericht des Projektes erstellt werden.

 

Petitum/Beschluss

Der Hauptausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

keine