22-1186

Aktuelle und künftige Nutzung des Grundstücks Heußweg 40 (Villa Lupi) V

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

26.06.2025

Lfd. Nr. 88 (22)


Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Ernst Christian Schütt (SPD-Fraktion)

Aktuelle und künftige Nutzung des Grundstücks Heußweg 40 (Villa Lupi) V

Die Anfrage wird vom Bezirksamt Eimsbüttel wie folgt beantwortet:

Sachverhalt:

Das Grundstück Heußweg 40, auf dem sich das „Villa Lupi“ genannte Gebäude befindet, ist dem Landesgrundbesitzverzeichnis zufolge als „Allgemeines Grundvermögen belastet mit Erbbaurecht“ ausgewiesen. In dem Gebäude am Henry-Vahl-Park scheint es anders als noch vor einigen Jahren keine kulturelle Nutzung mehr zu geben. Dieses Thema beschäftigt die Bezirkspolitik schon seit mehreren Jahren, zuletzt u.a. in Form von Anfragen der SPD-Fraktion an die Finanzbehörde (Aktuelle und künftige Nutzung des Grundstücks Heußweg 40 (Villa Lupi) III, Drucksache - 22-0447) und an das Bezirksamt (Aktuelle und künftige Nutzung des Grundstücks Heußweg 40 (Villa Lupi) IV, Drucksache 22-0315)

Zudem setzt sich die Bezirksversammlung mit einem von der SPD-Fraktion initiierten Beschluss („Eine Zukunft für einen Kulturort im Heußweg 40“, Drucksache 21-3864 vom 01.06.2023) dafür ein, ein vorzeitiges Ende des Erbbaurechts herbeizuführen und, wenn dies erfolgt ist, nach Möglichkeit die Immobilie Heußweg 40 als Kulturort zu erhalten und von einem Abriss und einer Einbeziehung in die Grünanlage Henry-Vahl-Park abzusehen.

Der im Erbbaurechtsvertrag vom 9. Juli 1997 enthaltene Verwendungszweck lautet „Atelier, Werkstatt, Wohnung und kulturelles Veranstaltungszentrum“, wobei die gewerbliche Nutzung überwiegen soll. Besondere Auflagen zur Förderung kultureller Aktivitäten sind hingegen nicht festgelegt. Jedoch bedarf jede andere Verwendung des Grundstücks der Zustimmung der Grundstückseigentümerin, also der Freien und Hansestadt Hamburg.

Über längere Zeit hinweg stand die Immobilie leer; spätestens seit Sommer 2021 gibt es offenkundig eine neue, aber dem Augenschein nach nicht dem ursprünglich vorgesehenen Verwendungszweck entsprechende Nutzung, sondern eine Vermietung zu Unterbringungszwecken.

Bedauerlicherweise waren die bisherigen Versuche, von Amts wegen die rechtliche und finanzielle Grundlage der beschriebenen Nutzung gänzlich aufzuklären, anscheinend ergebnislos.

Das Bezirksamt vertritt die Rechtsauffassung, dass die „rechtliche Grundlage für die Wohnnutzung… geklärt“ sei. Diese wäre „zulässig und durch die Baugenehmigung gedeckt.“

Die Finanzbehörde bewertet dies allerdings ein wenig anders: „Nach vorliegenden Informationen handelt es sich um immer wieder wechselnde Personen, die auch für unterschiedliche Zeiträume dort wohnhaft sind. Es ist nicht bekannt, wer der Vermieter/ die Vermieterin ist.“

Nach der Nutzungsbeschreibung durch die Finanzbehörde deutet einiges darauf hin, dass es sich nicht um eine erlaubte Wohnnutzung, sondern um einen Beherbergungsbetrieb handelt. Laut Finanzbehörde (Drucksache 21-4019) handelt es sich um einen „nicht genehmigten Betrieb von Monteurs-Unterkünften.“r einen Beherbergungsbetrieb allerdings gelten hinsichtlich verschiedener rechtlicher Bestimmungen andere Anforderungen und zudem ist eine Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Stelle erforderlich.

Nach Angaben des Rechtsanwalts des Erbbauberechtigten sind Name und Adresse des unmittelbaren Nutzers dem Bezirksamt bekannt. Laut Aussage von Anwohnenden dauert der nicht vertragskonforme und für die Anwohnerschaft belastende Zustand auf dem Grundstück Heweg 40 weiterhin an.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Bezirksamtsleiterin:

1. Welche Anstrengungen hat das Bezirksamt Eimsbüttel unternommen, um selbsttätig oder in Zusammenwirken mit Polizei und/oder Fachbehörden die Herstellung ordnungsgemäßer Zustände nach HBauO auf dem Grundstück Heußweg 40, Flurstück 4989 in der Gemarkung Eimsbüttel zu bewirken? Bitte chronologisch auflisten.

Das Bezirksamt befindet sich im regelmäßigen Austausch mit der Finanzbehörde / LIG und der Polizei und bringt seinen Fach- und Sachverstand mit ein.

Des Weiteren ist das Bezirksamt in folgenden Fällen tätig geworden:

2022

  • Verdacht auf Vermietung zu Wohnzwecken
  • Vermüllung und Rattenbefall auf dem Grundstück
  • Herabfallende Fassadenteile 2x

2023

  • Ungenehmigte Nutzung als Monteurswohnungen (Gewerbe)
  • Vermüllung auf dem Grundstück 2x

2. Laut Aussage der Finanzbehörde wird das Gebäude Heußweg 40 von „immer wieder wechselnden Personen, die auch für unterschiedliche Zeiträume“ untergebracht sind“, genutzt. Deutet dieser Tatbestand nicht auch nach Ansicht des Bezirksamtes eher auf einen Beherbergungsbetrieb als auf eine (erlaubte) Wohnnutzung hin?

Dem Bezirksamt liegen hierfür keine belegbaren Beweise vor.

3. Liegt dem Bezirksamt ein Antrag des Erbbauberechtigten und/oder des dem Bezirksamt bekannten unmittelbaren Nutzers auf Einrichtung eines Beherbergungsbetriebs im Heußweg 40 vor? Wenn ja, wie wurde dieser beschieden?

Dem Bezirksamt liegt kein Antrag vor.

4. Laut Antwort der Finanzbehörde „versucht der LIG über das Gerichtsverfahren ordnungsgemäße Zustände auf dem Grundstück zu schaffen.“ Dazu folgende Fragen:

  1. Ist dem Bezirksamt das genannte Verfahren bekannt und welche Möglichkeiten ergeben sich nach Kenntnis des Bezirksamtes daraus im Erfolgsfall für die Herstellung einer vertragskonformen Nutzung der Immobilie Heußweg 40?

Das genannte Verfahren ist dem Bezirksamt grundsätzlich bekannt. Das Bezirksamt hat sich bislang nicht mit den möglichen Folgen daraus beschäftigt, da diese unbekannt sind. Letztendlich liegt die Zuständigkeit für die vertragskonforme Nutzung der Immobilie nicht bei dem Bezirksamt.

b. Hat das Bezirksamt die Möglichkeit geprüft, als ersten Schritt bzw. Voraussetzung zur Herstellung ordnungsgemäßer Zustände eine Nutzungsuntersagung gegen den gegenwärtigen Nutzer des Gebäude Heußweg 40 zu erlassen? Wenn ja: Wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein: Warum nicht?

S. Antwort zur Frage 2.

Petitum/Beschluss

Beschluss:

ohne

Anhänge

keine

Lokalisation Beta
Henry-Vahl-Park Heußweg Hamburg

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