22-1556

Akteneinsicht Niendorf 93 (Joachim-Mähl-Straße)

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Mikey Kleinert (Fraktion DIE LINKE)
Titel: Akteneinsicht Niendorf 93 (Joachim-Mähl-Straße)
Fortlaufende. Nr.: 22-126

Eingangsdatum: 08.10.2025
Datum der Antwort: 17.10.2025

Das Bezirksamt Eimsbüttel beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:

Vorbemerkungen:

Per Mitteilung der Verwaltung (Drs. 22-0808) hat die Verwaltung am 1.4.2025 dem Stadtplanungsausschuss in Kenntnis gesetzt, dass zu dem Bebauungsplan Niendorf 93 bei dem Oberverwaltungsgericht Hamburg aktuell drei Normenkontrollanträge gestellt worden sind. Weiterhin wurde ausgeführt, dass eine Verteilung der Normenkontrollanträge nicht vorgesehen sei, da die Klageschriften einerseits dem Urheberrechtsschutz unterliege und diese andererseits auch personenbezogene Bestandteile enthalte. Festzuhalten ist dabei auch, dass die Normenkontrollanträge nicht bei dem Bezirksamt Eimsbüttel gestellt worden sind. Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat im Zuge der gestellten Normenkontrollanträge das Bezirksamt Eimsbüttel aufgefordert die entsprechenden Akten zu dem Bebauungsplanverfahren an das Gericht zu übersenden. Die Verfahrensakten wurden am 27.5.2025 an das Hamburgische Oberverwaltungsgericht abgesandt. Das Bezirksamt verweigert die Akteneinsicht nicht, sie wurde allerdings bislang noch nicht umgesetzt. Die bisherige Nichtumsetzung des Beschlusses beruht dabei nicht auf spezifischen rechtlichen Erwägungen, sondern in der Aufbereitung eines angemessen und effizienten Umgangs damit. Es wird aktuell geprüft in welcher Form und ggf inhaltlichen Aufbereitung die gewünschten Unterlagen vorgelegt werden sollen und welche Alternativen neben der Abforderung der Akten bei Gericht, der Schwärzung der vorzulegenden Akten (insb. personenbezogene Daten) und der konkreten Umsetzung der Aktensichtnahme zur Erfüllung des politischen Wunsches der Einsichtnahme unter Berücksichtigung des verwaltungsseitigen Aufwandes hierfür bestehen. Hierzu wurde auch der direkte Kontakt zu den Antragsstellern der Normenkontrollanträge gesucht. Der Prüfprozess dauert noch an, wird aber in Kürze abgeschlossen sein. Das Bezirksamt hat bisher aus diesen Gründen keine temporäre Aktenrückgabe beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht angefragt, kann dieses aber zum Zwecke der Erfüllung des Akteneinsichtsgesuchs kurzfristig umsetzen.

Sachverhalt:

Am 12. Juni 2025 beschloss der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Eimsbüttel gemäß § 25 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG), Akteneinsicht in die Verfahrensakten sowie die Normenkontrollanträge zum Bebauungsplan Niendorf 93 (Joachim-Mähl-Straße) zu gewähren.

Dieser Beschluss wurde gefasst, nachdem das Bezirksamt im Stadtplanungsausschuss am 1. April 2025 eine Weiterleitung der eingegangenen Normenkontrollanträge an die Bezirksversammlung abgelehnt hatte. Nach informeller Auskunft der zuständigen Fachabteilung sowie der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung wird der Beschluss auf Akteneinsicht bis zum Abschluss der Gerichtsverfahren nicht umgesetzt.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

1. Aus welchen konkreten Gründen wird die Umsetzung des Beschlusses zur Akteneinsicht verweigert?

- siehe Vorbemerkungen

2. Auf welche spezifische Rechtsgrundlage stützt sich das Bezirksamt bei der Nichtumsetzung des politischen Beschlusses?

- siehe Vorbemerkungen

3. Wann genau wurden die Verfahrensakten an das zuständige Gericht übermittelt?

- siehe Vorbemerkungen

4. In der gerichtlichen Praxis ist es üblich, dass Gerichte Akten zur Einsichtnahme an gerichtliche Vertretungen und weitere Verfahrensbeteiligte überlassen.

- siehe Vorbemerkungen

Hat das Bezirksamt eine solche temporäre Rückgabe der Akten beim Gericht angefragt?
4.a) Falls ja, mit welcher Begründung wurde dieser Antrag vom Gericht abgelehnt?

4.b) Falls nein, aus welchen Gründen wurde von einer solchen Anfrage abgesehen?

Petitum/Beschluss

Beschluss: ohne

Anhänge

keine

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