Akteneinsicht Methfesselstraße 80
Letzte Beratung: 06.05.2021 Hauptausschuss Ö 9.2
Aus der Beantwortung einer kleinen Anfrage zur Methfesselstraße 80 geht hervor, dass das Bezirksamt die Erfüllung der Mindestanforderungen an Wohnraum oder eine Instandsetzung für das Gebäude Methfesselstraße 80 für wirtschaftlich unverhältnismäßig hält und es von einer Ausnahme nach § 5 Abs. 2 Hamburger Wohnraumschutzgesetz ausgeht.
Nach § 5 Abs. 2 HmbWoSchG kann von einer Instandsetzung abgesehen werden, wenn die erforderlichen Maßnahmen nur mit einem Kostenaufwand durchgeführt werden können, der bei Wohngebäuden zwei Drittel des ortsüblichen Neubauwertes des Gebäudes, […] überschreiten würde. Aus der Beantwortung geht hervor, dass das Gebäude laut einem Gutachten von Holz zerstörenden Insekten und Pilzen befallen ist, was durch eine Vor-Ort-Besichtigung bestätigt werden konnte, aber das Ausmaß des Befalls und der entsprechende Kostenaufwand bleiben durch die Antwort auf die Kleine Anfrage unbekannt.
Wie oben bereits beschrieben, nimmt das Bezirksamt eine Ausnahme gem. § 5 Abs. 2 HmbWoSchG an. Das, obwohl der Gesetzeswortlaut den konkreten Kostenaufwand vorsieht. Die Fachanweisung Wohnraumschutz sieht auch keine Ausnahme vor. Die Bezirksversammlung beziehungsweise der zuständige Ausschuss sollten das schon vorliegende Gutachten auch einsehen können, um sich ein eigenes Bild vom Zustand des Hauses machen zu können.
Das Hamburger Abendblatt berichtete, dass innerhalb von sechs Monaten das in der Anfrage genannte neue Gutachten vorgelegt werden soll. Aus der Beantwortung der kleinen Anfrage geht hervor, dass das Bezirksamt zum Zeitpunkt der Ortsbesichtigung (am 06.08.2020) mit dem Verfügungsberechtigten die Einholung des weiteren Gutachten vereinbarte. Es drängt sich der Eindruck auf, dass diese Frist bereits verstrichen ist und das Gutachten immer noch nicht vorliegt. Weiter berichtete das Hamburger Abendblatt, dass das Bezirksamt entgegen der Beantwortung der Kleinen Anfrage zumindest die Instandsetzung der Schornsteinköpfe angeordnet hat.
Zusätzlich wurde die kleine Anfrage zur Methfesselstraße 80 entgegen der im Bezirksverwaltungsgesetz genannten Frist von acht Arbeitstagen erst nach über zwei Wochen beantwortet. Eine weitere kleine Anfrage könnte erneut verspätet beantwortet werden. Auch bindet die Beantwortung kleiner Anfragen Ressourcen, während die Akteneinsicht die dringend nötige umfangreiche Aufklärung bieten könnte.
Der Hauptausschuss möge beschließen, den Mitgliedern der Bezirksversammlung gem. § 25 Abs. 1 Bezirksverwaltungsgesetz Akteneinsicht in die Wohnraumschutz- und die Bauakte Methfesselstraße 80 zu gewähren.
Die Akteneinsicht soll möglichst zeitnah erfolgen.
Mikey Kleinert,
Peter Gutzeit, Manuela Pagels, Ralf Peters, Roland Wiegmann (Fraktion DIE LINKE)
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