22-2341

Änderungsantrag zur Stellungnahme zur geplanten Neuausschreibung der Ombudsstelle Hamburg

Gemeinsamer Antrag

Sachverhalt

Aus unserer fachlichen Perspektive hat sich die derzeitige Struktur der Ombudsstelle in Hamburg bewährt:

Sie ist für junge Menschen, Familien und Fachkräfte gut erreichbar und anerkannt.

Sie arbeitet parteilich an der Seite der Ratsuchenden in bestehenden Machtasymmetrien und trägt zugleich durch fachpolitische Rückmeldungen zur Qualitätsentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe bei.

Die gewachsenen Kooperationen zwischen OHA!, den bezirklichen Diensten und den freien Trägern sind tragfähig und sensibel eingespielt.

Vor diesem Hintergrund sehen wir eine vollständige Neuausschreibung kritisch. Sie gefährdet

aus unserer Sicht:

die Kontinuität der ombudschaftlichen Beratung,

das über Jahre aufgebaute ehrenamtliche Engagement der Ombudspersonen,

sowie die in Hamburg mühsam entwickelten fachlichen Leitlinien von Ombudschaft, wie sie u. a. in der Enquete-Kommission „Kinderschutz und Kinderrechte weiter stärken“ und den darauf aufbauenden Beschlüssen der Bürgerschaft verankert sind.

Gerade die Zahlen zur Inanspruchnahme von OHA! belegen, dass nicht ein Strukturwechsel,

sondern eine bedarfsgerechte Stärkung der vorhandenen Ressourcen erforderlich ist. Die von allen Seiten befürwortete Stellenausweitung wurde aus Haushaltsgründen bislang nicht umgesetzt nun stattdessen auf einen Systemwechsel zuzusteuern, halten wir für fachlich nicht nachvollziehbar und dem Kinderschutz sowie der Stärkung von Kinderrechten in Hamburg nicht dienlich.

Petitum/Beschluss

Die Fachbehörde wird aufgefordert sich zu dem bisherigen Konzept von Ombudschaft in

Hamburg, wie es in der Bürgerschaft, dem Familienausschuss und dem

Landesjugendhilfeausschuss sowie unter bezirklicher und wissenschaftlicher Beteiligung

entwickelt wurde, zu bekennen.

Wenn zwecks Vergrößerung des Zuständigkeitsbereiches eine Ausschreibung notwendig ist, sollen diese bewährte Arbeitsweisen und Strukturen berücksichtigen und in bewährter Form erhalten.

Die Fachbehörde wird aufgefordert, die juristischen und fachlichen Abwägungen darzulegen

Falk Schmidt-Tobler und GRÜNE-Fraktion
Ines Schwarzarius und SPD-Fraktion

Anhänge

keine

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