21-2930

Änderungsantrag zur Drucksache 21-2857 Verkehrslabor Grelckstraße: Bedenken und Sorgen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden vor Ort berücksichtigen.

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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30.05.2022
02.05.2022
Sachverhalt

Das „Verkehrslabor Grelckstraße“ steht bei  den ansässigen Gewerbetreibenden und den Anwohnerinnen und Anwohnern zunehmend in der Kritik. In einem offenen Brief berichten zahlreiche Gewerbetreibende von erheblichen geschäftsschädigenden Auswirkungen der ersten Phase des Verkehrslabors. Sie müssen sich gegenüber der Kundschaft für die Einbahnstraßenregelung und im Besonderen für die Durchfahrtssperre am Wochenende rechtfertigen.

 

Mit dem Start der Phase 2, welche die Einrichtung einer Fußgängerzone vorsieht und sich über fünf Monate hinziehen wird, ist zu befürchten, dass sich die geschäftsschädigenden Auswirkungen des Verkehrslabors für die Gewerbetreibenden noch verschlimmern werden und im Zusammenwirken mit den vorangegangenen coronabedingten Schließungen zu einer realen Existenzgefährdung führen werden.

 

Dies gilt es unbedingt zu verhindern. Die Gewerbetreibenden vor Ort und deren Angestellte, deren Arbeitsplätze ebenfalls gefährdet sind, sorgen mit ihrem Dienstleistungsangebot seit Jahrzehnten tagtäglich für Nahversorgung und Aufenthaltsqualität und damit für eine mit Leben erfüllte Grelckstraße; Dies muss auch in der Zukunft so bleiben.

 

Zudem kann die Phase 2 des Verkehrslabors erst verspätet beginnen, da notwendige Baumaßnahmen von Hamburg Wasser im Bereich Behrmannplatz Priorität haben. Daher besteht aufgrund der Verzögerungen beim Verkehrslabor und dem „Auseinanderreißen“ der einzelnen Versuchsphasen die Gefahr, dass die Erhebungen nicht mehr repräsentativ sind und keine Aussagekraft über das tatsächliche Verkehrsaufkommen mehr haben.

 

Ebenfalls ist weiterhin zu befürchten, dass die weitere Durchführung des „Verkehrslabors Grelckstraße“ zu einer nicht mehr beherrschbaren Kostenexplosion führen wird. Die Mehrkosten betragen nach Abschluss der Phase 1 bereits jetzt 10.000,00 EUR und es werden weitere zusätzliche Mittel in Höhe von 50.000,00 EUR für die Phase 2 benötigt werden.

Ob es bei den o.g. Mehrkosten verbleibt ist ungewiss, da es sich nur um eine unverbindliche Schätzung handelt und eine transparente Rechnungslegung bisher nicht vorliegt. Es war in vergangenen Ausschusssitzungen auch schon mal von Mehrkosten in Höhe von insgesamt 106.671,89 EUR die Rede.

 

Zudem ist auch die Rechtmäßigkeit des durchgeführten Verkehrslabors weiterhin hoch umstritten und es ist nicht auszuschließen, dass Betroffene sich im Falle der Durchführung der Phase 2 für den Rechtsweg entscheiden und hiermit Erfolg haben werden. Gemäß § 45 Abs.1, S.2,  Nr.6  StVO können Straßenverkehrsbehörden zwar zur Erforschung des Unfallgeschehens, des Verkehrsverhaltens, der Verkehrsabläufe sowie zur Erprobung geplanter verkehrssichernder oder verkehrsregelnder Maßnahmen die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken beschränken, jedoch ist hierfür immer das Vorliegen einer konkreten Gefahrenlage erforderlich.

 

Siehe hier auch: Verwaltungsgericht Hamburg, Kammer 15, Beschluss vom 27. Januar 2020, AZ: 15 E 5647/19

https://justiz.hamburg.de/contentblob/13538758/f0543ea7298721fb3fa9bcc97ef811ad/data/15e5647-19.pdf

 

Eine solche konkrete Gefahrenlage war und ist aber zu keiner Zeit in der Grelckstraße gegeben gewesen. Daher sollte unter Abwägung der vorstehenden Ausführungen das Verkehrslabor Grelckstr. mit sofortiger Wirkung beendet werden.

 

 

Petitum/Beschluss

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, das „Verkehrslabor Grelckstraße“ mit sofortiger Wirkung zu beenden.

 

 

Anhänge

keine