21-1036

Änderungsantrag zur Drucksache 21-0984

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
28.05.2020
Ö 9.10.1
Sachverhalt

Das Petitum der Drucksache 21-0984, Stärkung des Eimsbütteler Gastgewerbes in Zeiten der Corona-Krise soll wie folgt geändert werden:

 

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, das Genehmigungsverfahren für ein Außenbewirtungsangebot antragstellender gastronomischer Betriebe möglichst unbürokratisch zu gestalten (z.B. bei der Genehmigung von weiteren räumlichen Stellmöglichkeiten für die Bewirtung der Gäste).

 

Um effektiv zur Stärkung des lokalen Gastgewerbes und zur Erhaltung der Angebotsvielfalt beizutragen sowie den schwer getroffenen gastronomischen Betrieben (z.B. Restaurants, Bars, Cafés, Kneipen, Eisdielen oder andere Betriebe mit einer Außengastronomie) eine Perspektive zur Weiterführung ihrer Geschäftstätigkeit aufzuzeigen, wird der Vorsitzende der Bezirksversammlung gebeten, sich bei der zuständigen Fachbehörde dafür einzusetzen, dass folgende Maßnahmen der aktiven Wirtschaftsförderung geprüft und umgesetzt werden:

 

1. Aussetzen der bezirklichen Gebühren auf das Außenbewirtungsangebot gastronomischer Betriebe und im Zusammenhang mit dem Gastronomieangebot oder sonstigen Verkaufsständen anfallende Benutzungs- und Verwaltungsgebühren für das Jahr 2020, welche für die Sondernutzung von öffentlichen Wegen und ggf. in Verbindung mit der besonderen Benutzung privater Verkehrsflächen nach dem Hamburgischem Wegege- setz (HWG) § 19 Abs. 1 und § 25 Abs. 2 in Verbindung mit dem Gebührengesetz (GebG) und der dazu erlassenen Gebührenordnung für die Verwaltung und Benutzung der öffentlichen Wege, Grün- und Erholungsanlagen erhoben werden.

 

2. Rückwirkende Erstattung bezirklicher Gebühren für das Jahr 2020, welche bereits von gastronomischen Betrieben für ihr Außenbewirtungsangebot und im Zusammenhang mit dem Gastronomieangebot oder sonstigen Verkaufsständen gezahlt und nach den gesetzlichen Grundlagen aus Punkt 1 des Petitums erhoben wurden.

 

Das Ergebnis der Prüfung sollte bis spätestens 15.06.2020 vorliegen.

 

Die Mitglieder der Bezirksversammlung bzw. des Hauptausschusses und des Ausschusses für Grün, Nachhaltigkeit, Umwelt, Verbraucherschutz, Wirtschaft und Digitalisierung sind über die Ergebnisse zeitnah zu informieren.

 

 

 

Anhänge

keine