Änderungsantrag zur Drs. 22-1528 Abstellmöglichkeiten für Lasten- und Seniorenräder berücksichtigen
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drs.-Nr. |
Ergebnis |
AM (Antrag der Volt-Fraktion) |
03.12.2025 |
6.7.1 |
22-1667 |
vertagt |
AM (Antrag der Volt-Fraktion) |
07.01.2026 |
6.5.1 |
22-1667 |
Empfehlung mehrheitlich mit den Stimmen der CDU, FDP und AfD-Fraktionen und Stimmenenthaltung der GRÜNE- und SPD-Fraktion abgelehnt. |
Bei der Sanierung oder Neugestaltung von Straßen sowie in Genehmigungsverfahren für Neubauten werden regelhaft Abstellmöglichkeiten für Fahrräder im öffentlichen Raum eingeplant. Diese Fahrradbügel decken jedoch nur einen Teil der Mobilität ab. Die Planung und entsprechende Realisierung derselben übersieht, dass es mittlerweile viele weitere Fortbewegungsmöglichkeiten gibt. Beispielhaft können Lasten- oder auch Seniorenräder genannt werden. Gerade Letztere erfreuen sich einer zunehmenden Beliebtheit, bedingt durch den demographischen Wandel. Für dieseRäder sind jedoch die vorgesehenen Fahrradbügel ungeeignet. In der Folge fehlt es für Lasten- und Seniorenräder an Abstellmöglichkeiten.
Vor diesem Hintergrund sollte das Nutzungskonzept für den öffentlichen Raum überdacht und für weitere Verkehrsmittel geöffnet werden.
Der Ablehnung lag folgendes zu Grunde:
Die Bezirksamtsleitung wird gebeten, dafür Sorge zu tragen,
dass bei Planungen von Neubauten oder der Sanierung bzw. Neugestaltung von Straßen im öffentlichen Raum, neben Fahrradbügeln auch Abstellflächen für Lasten- und Seniorenräder eingeplant werden, wobei Fußgänger*innen nicht durch diesen zusätzlichen Nutzungsbedarf beeinträchtigt werden sollten.
Beschluss:
Die Bezirksversammlung stimmt der ablehnenden Beschlussempfehlung zu.
keine
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