Änderungsantrag zu Drs. 22-1763: Kinder- und Jugendlichensprechstunde beim Bezirksamtsleiter
Im Bezirk Eimsbüttel wird seit längerer Zeit intensiv darüber diskutiert, Kinder und Jugendliche stärker in kommunale Entscheidungsprozesse einzubinden. Es besteht ein breiter Konsens darüber, dass Kinder und Jugendliche als unmittelbar Betroffene und als kommende Generationen eine zentrale Rolle bei der Gestaltung ihres Lebensumfeldes spielen müssen und sollten.
Verschiedene Beteiligungsformate wurden bereits im Jugendhilfeausschuss vorgestellt, darunter die Teilnahme von Delegierten des Kreisschüler*innenrats sowie der Fachstelle Kinder- und Jugendbeteiligung der Diakonie.
Das Recht auf Partizipation von Kindern und Jugendlichen ist nicht nur eine demokratische Verpflichtung, sondern auch gesetzlich im SGB VIII (und durch die UN-Kinderrechtskonvention) verankert. Innerhalb der Jugendhilfe sind Träger – ob kommunal oder frei – verpflichtet, Schutzkonzepte zu erarbeiten, die unter anderem auch das Recht auf Mitwirkung sicherstellen. Dieses Prinzip sollte unbedingt auch auf die politische Ebene des Bezirks übertragen werden.
Vor dem Hintergrund dieser gesetzlichen und gesellschaftlichen Anforderung bzw. Verpflichtung kommt der Bezirksebene eine besondere Vorbildfunktion zu. Die Etablierung eines direkten, niedrigschwelligen Dialogformats mit dem Bezirksamtsleiter kann einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Jugendbeteiligung leisten. Insbesondere eine regelmäßig stattfindende Kinder- und Jugendlichensprechstunde (z.B. quartalsweise) signalisiert Wertschätzung und eröffnet Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, ihre Anliegen unmittelbar vorzutragen und aktiv in kommunale Planungen eingebunden zu werden.
Im Bezirk Eimsbüttel wurde bereits im Jahr 2021 mit der Drucksache 21-2284 eine Sprechstunde beim damaligen Bezirksamtsleiter beschlossen. Diese ist bis zum Ausscheiden des Bezirksamtsleiters erfolgreich durchgeführt worden. Unter Berücksichtigung der vielfältigen Aufgaben des neuen Bezirksamtsleiters sowie einer notwendigen Einarbeitungsphase, wird die Neuauflage einer solchen Sprechstunde innerhalb dieses Jahres als realistisch und wünschenswert eingeschätzt.
1. Die Verwaltung wird gebeten, basierend auch auf den Erfahrungen der bisherigen Sprechstunde zeitnah ein Konzept zu erstellen, wie und in welcher Frequenz eine derartige Sprechstunde in Eimsbüttel konzeptionell neu aufgestellt und wieder aufgelegt werden kann. Hier könnten auch die in anderen Bezirken entwickelten Konzepte zur Kinder- und Jugendsprechstunde als Grundlage für Eimsbüttel möglicherweise adaptiert werden.
2. Das entwickelte Konzept soll dann im Jugendhilfeausschuss vorgestellt und abgestimmt werden
3. Nach einem Jahr Laufzeit bzw. nach vier Terminen soll im JHA eine Zwischenbilanz gezogen und das Angebot auf Wirksamkeit und Nachhaltigkeit in Bezug auf festgelegte smarte Ziele (Anzahl der Nutzer*innen, Altersstruktur, aus welchen Stadtteilen etc.) evaluiert werden.
Falk Schmidt-Tobler und die Fraktion Die Grünen
Ines Schwarzarius und SPD-Fraktion
keine
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