Änderungsantrag zu 22-0005: Einsetzung der Regional- und Fachausschüsse
Letzte Beratung: 08.08.2024 Hauptausschuss Ö 18.20
Mit der Bezirksversammlungswahl am 09. Juni 2024 haben die Eimsbüttelerinnen und Eimsbütteler die 51 Mitglieder in sieben verschiedenen Fraktionen für die 22. Amtsperiode der Bezirksversammlung gewählt.
In der konstituierenden Sitzung der Bezirksversammlung am 26.06.2024 wurde bereits ein Hauptausschuss mit 15 Sitzen gebildet. Die Stärkeverhältnisse der Fraktionen und die Mehrheiten in der Bezirksversammlung lassen sich jedoch in einem Ausschuss mit 17 Sitzen abbilden, aber nicht einem kleineren Ausschuss.
Zur rechtlichen Einordnung: Um das Stärkeverhältnis der Fraktionen abzubilden, ist im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 BezVG auf der Grundlage des Berechnungsverfahrens nach Hare-Niemeyer die Sitzverteilung vorzunehmen. Hierbei ist der Anspruch auf ein Grundmandat der Fraktionen gem. § 17 Abs. 1 Satz 2 BezVG zu beachten.
Wenn sich jedoch durch die eingetretenen Konstellationen die Mehrheitsverhältnisse der Bezirksversammlungen nicht abbilden lassen, kann auch eine Ausschussgröße gewählt werden, die über den in § 15 Abs. 1 Satz 1 und § 16 Abs. 1 Sätze 1 und 3 BezVG genannten Höchstzahlen von 15 Sitzen (bzw. 9 Sitzen bei Unterausschüssen für Bauangelegenheiten) liegt.
Vor diesem Hintergrund wird folgende Änderung beantragt.
„Die Bezirksversammlung setzt vorläufig alle für diese Amtsperiode – neben dem Jugendhilfeausschuss (JHA) und dem Hauptausschuss (HA), die bereits eingesetzt sind – folgende Ausschüsse mit jeweils 17 stimmberechtigten Mitgliedern ein:
„Der mit der Drucksache 22-0004 bereits eingesetzte Hauptausschuss wird in der Größe der stimmberechtigten Sitze ebenfalls auf 17 erhöht.“
„Die mit Drucksache 21-1291 durch die Bezirksversammlung Eimsbüttel festgelegten Zuständigkeiten der Ausschüsse werden bis auf weiteres beibehalten.“
„Einsetzung der Regional- und Fachausschüsse und Korrektur der Größe des eingesetzten Hauptausschusses“
Ali Mir Agha, Kathrin Warnecke und GRÜNE-Fraktion
keine
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