20-2859

Änderungen der Planungen zur Neugestaltung der Straße Baumacker – Fußgängerübergang erhalten

Antrag

Sachverhalt

In der Mitteilungsvorlage der Verwaltung zu den Änderungen der Planungen zur Neugestaltung der Straße Baumacker (Drucksache 20-2809) teilt das Fachamt Management des öffentlichen Raumes mit, dass der bestehende Fußngerübergang weder an der Stelle erhalten noch verlegt werden soll.

Durch eine Verlegung des Schuleinganges der Max-Traeger-Schule, wird davon ausgegangen, dass der bestehende Übergang nicht mehr angenommen wird. Polizei und Verkehrsdirektion lehnen daher den Erhalt ab. Eine Verlagerung wäre als Neuanlage eines Fußngerüberweges anzusehen und dieses entfällt regelmäßig in Tempo-30-Zonen, so dass auch eine Verlagerung von Polizei und Verkehrsdirektion abgelehnt wird.

Tatsächlich werden Fußngerüberwege (FGÜ) in Tempo 30-Zonen in den geltenden Richtlinien als entbehrlich angesehen, können aber durchaus entsprechender Begründung, z.B. bei wichtigen Fußwegverbindungen, Kindergarten- oder Schulwegen, eingerichtet werden.

 

Anhänge

keine