20-2015

Änderung der StVO zur Erleichterung von Tempo 30 in sensiblen Bereichen

Gemeinsamer Antrag

Sachverhalt

Vor Schulen, Kitas, Altenheimen und Krankenhäusern soll künftig häufiger Tempo-30-Strecken auch auf Hauptverkehrsstraßen gelten. Bislang mussten Unfallschwerpunkte nachgewiesen werden, um in komplizierten Verfahren und mit hohen Hürden die Sicherheit der besonders schützenswerten Verkehrsteilnehmer wiederherzustellen.

Mit der „Ersten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung vom 30. November 2016 (Bundesgesetzblatt I S. 2848-2849 Jahrgang 2016 Teil I Nr. 59, vom 13. Dezember 2016) soll künftig der Nachweis eines Unfallschwerpunktes nicht mehr erbracht werden müssen, damit Länder und Kommunen Tempo 30 Strecken dort einrichten können, wo ein besonderer Schutz von Kindern, Senioren oder einfach schwächeren Verkehrs­teilnehmern nötig ist.

Im Bezirk Eimsbüttel wurde bereits auf einigen Straßenabschnitten vor Schulen u.a. Tempo- 30-Strecken eingeführt. Um die Sicherheit schwächerer Verkehrsteilnehmer weiter zu erhöhen, sollte dies künftig auf weitere Hauptverkehrs- und Vorfahrtstraßen vor allen vor Schulen, Kitas, Altenheimen und Krankenhäusern geschehen.

 

 

Anhänge

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