21-2887

Abstellsituation E-Mopeds

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

07.04.2022

Lfd. Nr. 83 (21)

 

Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Gabor Gottlieb, Koorosh Armi, Saskia Wagner und Ralf Meiburg (SPD-Fraktion)

 

Abstellsituation E-Mopeds

 

Die Anfrage wird von der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende wie folgt beantwortet:

 

 

 

Sachverhalt

Die Mobilitätsangebote der Sharing-Dienste erfreuen sich auch in Hamburg großer Beliebtheit. Neben den E-Scootern sind derzeit insbesondere bei den elektronisch betriebenen Mietmopeds große Zuwächse zu beobachten.

E-Mopeds werden als motorisierte Zweiräder eingeordnet, für die ein generelles Parkverbot auf Gehwegen gilt. Dennoch werden sie häufig ähnlich wie auch E-Scooter auf den Fußwegen geparkt und stellen Stolperfallen für Fußngerinnen und Fußnger dar.

Mitunter sind auf den Fußwegen mehrere Elektroroller eines Anbieters ordentlich nebeneinandergereiht zu sehen. Das legt die Vermutung nahe, dass die Mietmopeds auch von den Anbietern selbst etwa nach erfolgter Aufladung oder Wartung der Fahrzeuge auf den Fußwegen abgestellt werden.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende:

 

  1. Welche Unternehmen bieten in Hamburg aktuell E-Mopeds zum Verleih an?

 

Das Angebot von E-Mopeds im Rahmen eines „Free-Float“- Geschäftsmodells stellt, ähnlich wie das Abstellen von Mietfahrrädern/-Autos auf öffentlichen Straßen, einen zulässigen Gemeingebrauch dar und bedarf keiner Sondernutzungsgenehmigung. Vor diesem Hintergrund bieten derzeit emmy, Felyx und TIER E-Mopeds zum Verleih an.

 

  1. Mit welcher Flottengröße sind die jeweiligen Anbieter in Hamburg aktiv? Gibt es von Seiten der Anbieter Planungen, die Flottengröße auszubauen? Wenn ja, in welchem Umfang?

 

Nach den der BVM vorliegenden Informationen werden anbieterübergreifend ca. 1.900 Fahrzeuge zur Leihe angeboten. Informationen über den Ausbau der Flotte liegen der BVM nicht vor.

 

  1. Wurde mit den in Hamburg tätigen Leihmoped-Anbietern ähnlich wie mit den E-Scooter-Anbietern eine Vereinbarung hinsichtlich der Abstellsituation getroffen? Wenn ja, welche Regelungen wurden vereinbart?

 

Nein.

 

  1. Weichen die Regelungen für das Abstellen der Leihmopeds von denen anderer motorisierter Zweiräder ab? Wenn ja, inwiefern und aus welchem Grund?

 

Die Regelungen für das Abstellen der Leihmopeds weichen nicht von denen anderer motorisierter Zweiräder (nachfolgend Krafträder) ab.

 

  1. Ist das Abstellen der Leihmopeds auf Gehwegen gestattet? Falls nein: Wird bzw. wie wird gegen das illegale Abstellen der Leihmopeds auf Fußwegen vorgegangen?

 

Grundsätzlich ist das Parken von Kraftfahrzeugen einschließlich Krafträdern auf Gehwegen nicht gestattet. Treffen Vollzugskräfte der Polizei oder Beschäftigte des Parkraummanagements auf Gehwegen abgestellte Leihmopeds an, wird im Rahmen des pflichtgemäßen Verfolgungsermessens eine Ordnungswidrigkeit festgestellt und der Bußgeldstelle zur Anzeige gebracht, sofern nicht durch entsprechende Verkehrszeichen das Gehwegparken im Einzelfall ausdrücklich erlaubt ist.

 

  1. Ist bekannt, ob die Leihmoped-Anbieter ihre Fahrzeuge etwa nach erfolgter Aufladung oder Wartung der Fahrzeuge auf Fußwegen abstellen? Gibt es diesbezüglich einen Austausch mit den entsprechenden Anbietern?

 

Der BVM ist das Aufstellverhalten der E-Moped-Sharing-Betreiber nicht im Detail bekannt.

 

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

 

Anhänge

 

keine