Abstellmöglichkeiten für Lasten-, Seniorenräder und E-Scooter berücksichtigen
Letzte Beratung: 27.11.2025 Bezirksversammlung Ö 10.1
Bei der Sanierung oder Neugestaltung von Straßen sowie in Genehmigungs-verfahren für Neubauten werden regelhaft Abstellmöglichkeiten für Fahrräder eingeplant. Diese Fahrradbügel decken jedoch nur einen Teil der Mobilität ab. Die Planung und entsprechende Realisierung derselben übersieht, dass es mittlerweile viele weitere Fortbewegungsmöglichkeiten gibt. Beispielhaft können Lasten- oder auch Seniorenräder genannt werden. Gerade Letztere erfreuen sich einer zunehmenden Beliebtheit, bedingt durch den demographischen Wandel. Für diese Räder sind jedoch dievorgesehenen Fahrradbügel ungeeignet. In der Folge fehlt es für Lasten- und Seniorenräder an Abstellmöglichkeiten, während normale Fahrradbügel oftmals ungenutzt zur Verfügung stehen.
Vor diesem Hintergrund sollte das Nutzungskonzept für den öffentlichen Raum überdacht werden und für weitere Verkehrsmittel geöffnet werden. Hierbei sollten auch die E-Scooter mit berücksichtigt werden, für die es vielfach auch an Abstellmöglichkeiten fehlt, wodurch es zu zahlreichen Konflikten kommt.
Beschluss:
Die Bezirksamtsleitung wird gebeten, dafür Sorge zu tragen,
dass bei Planungen von Neubauten oder der Sanierung bzw. Neugestaltung von Straßen, neben Fahrradbügeln auch Abstellflächen für Lasten-, Seniorenräder und E-Scooter eingeplant werden, wobei andere Verkehrsteilnehmer, wie beispielsweise Zufußgehende oder Autofahrerinnen / -fahrer nicht durch diesen zusätzlichen Nutzungsbedarf beeinträchtigt werden sollten.
Benjamin Schwanke, Camilla Joyce-Thiele, Lea Fricke (FDP) und FDP Fraktion Eimsbüttel
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