Abriss als Vorwand? Wie mit befristeten WG-Mietverträgen Wohnraum auf Verschleiß gefahren wird
Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Mikey Kleinert (Fraktion DIE LINKE)
Titel: Abriss als Vorwand? Wie mit befristeten WG-Mietverträgen Wohnraum auf Verschleiß gefahren wird
Fortlaufende. Nr.: 22-161
Eingangsdatum: 16.02.2026
Datum der Antwort: 26.02.2026
Das Bezirksamt Eimsbüttel beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:
Sachverhalt:
In einem durch Berichterstattung bekannt gewordenen Fall in der Bismarckstraße 112/Roonstraße 2 bestehen Hinweise auf eine Praxis, wonach Mietverhältnisse mit Verweis auf Modernisierung oder Abriss befristet werden. Zugleich wurde bereits in einer beantworteten Kleinen Anfrage mitgeteilt, dass Leerstand seit dem 20.11.2024 angezeigt wurde, ein Wohnraumschutzverfahren eingeleitet ist, bislang keine weiteren Maßnahmen ergriffen wurden und eine Anhörungsfrist bis zum 19.02.2026 gesetzt wurde.
Weiter wurde mitgeteilt, dass im Mai 2021 die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen genehmigt wurde, weil eine Verpflichtungserklärung des Eigentümers vorliegt, Wohnungen für sieben Jahre ab Begründung von Wohnungseigentum (November 2021) nur an bestehende Mieter zu veräußern.
Ein ähnlicher Fall erreichte die Fraktion DIE LINKE durch ein Schreiben, in dem ein vergleichbares Verfahren geschildert wird: Im Sorthmannweg 22a wohnt seit Längerem eine fünfköpfige WG. Nach Befristung um Befristung wird der Mietvertrag nun nicht mehr verlängert, angeblich wegen eines bevorstehenden Abrisses. Daran bestehen jedoch auch erhebliche Zweifel; vielmehr wirkt es wie eine Vorgehensweise, um die Wohnung anschließend teurer weitervermieten zu können.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
Dem Bezirksamt Eimsbüttel liegen derzeit lediglich Kenntnisse über einen möglichen Leerstand in der Bismarckstraße 112 vor. Die Information wurde per E-Mails über das HH-Servicemanagements an das Bezirksamt Eimsbüttel weitergeleitet:
|
20.11.2024 02.12.2024 02.12.2024 28.07.2025 09.09.2025 |
mind. 4 Wohnungen stehen leer. 1 Whg. ist mind. 1 Jahr. 4 Wohnungen: 2x Erdgeschoss, 1x 1.Stock, 1x 1.Stock 2x Erdgeschoss, 1x 1.Etage, 1x 2. Etage Mehrere Wohnungen 2. Etage, 1. Etage Diverse Wohnungen vom EG bis 4.OG |
Eine Mieterliste hat zur Prüfung im Mai 2021 vorgelegen. Bei der Begründung von Wohnungseigentum ist das Bezirksamt nicht mehr involviert, zuständig ist das Grundbuchamt.
Die Genehmigungspflicht wurde auf Ersuchen des Bezirksamtes Eimsbüttel in das Grundbuch eingetragen, gem. §172 Abs. Abs. 4 Satz 5 BauGB.
Zivilrechtliche Folgen werden nicht kontrolliert. Der Tatbestand nach § 172 Abs. 4 Nr. 6 BauGB wurde erfüllt und eine Genehmigung war zu erteilen.
Es wurden keine Verstöße festgestellt.
Nein. Es handelt sich planungsrechtlich um ein Gewerbegebiet. Die planungsrechtliche Zielrichtung ist demnach nicht Wohnen.
Antrag vom 01.08.2025: Vorbescheidsverfahren nach § 63 HBauO - Serviced Apartments - Vorbescheid erteilt am 19.12.2025
Antrag vom 19.07.2024: Vorbescheidsverfahren nach § 63 HBauO - Neubau eines 3-geschossigen Wohngebäudes – Vorbescheid erteilt am 14.10.2024
Antrag vom 11.04.2023: Vorbescheidsverfahren nach § 63 HBauO - Neubau eines Büro- Laborgebäudes – Vorbescheid erteilt am 26.09.2023
Antrag vom 03.09.2021: Vorbescheidsverfahren nach § 63 HBauO - Neubau eines 2-3 geschossigen gewerblichen Gebäudes - Vorbescheid erteilt am 09.02.2022
Antrag vom 18.02.2021: Vorbescheidsverfahren nach § 63 HBauO - Neubau eines urbanen Labor- und Bürogebäudes – Vorbescheid erteilt am 14. Juni 2021
Beschluss: ohne
keine
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.