22-1912

Abriss als Vorwand? Wie mit befristeten WG-Mietverträgen Wohnraum auf Verschleiß gefahren wird

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Mikey Kleinert (Fraktion DIE LINKE)
Titel: Abriss als Vorwand? Wie mit befristeten WG-Mietverträgen Wohnraum auf Verschleiß gefahren wird
Fortlaufende. Nr.: 22-161

Eingangsdatum: 16.02.2026
Datum der Antwort: 26.02.2026

Das Bezirksamt Eimsbüttel beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:

Sachverhalt:

In einem durch Berichterstattung bekannt gewordenen Fall in der Bismarckstraße 112/Roonstraße 2 bestehen Hinweise auf eine Praxis, wonach Mietverhältnisse mit Verweis auf Modernisierung oder Abriss befristet werden. Zugleich wurde bereits in einer beantworteten Kleinen Anfrage mitgeteilt, dass Leerstand seit dem 20.11.2024 angezeigt wurde, ein Wohnraumschutzverfahren eingeleitet ist, bislang keine weiteren Maßnahmen ergriffen wurden und eine Anhörungsfrist bis zum 19.02.2026 gesetzt wurde.

Weiter wurde mitgeteilt, dass im Mai 2021 die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen genehmigt wurde, weil eine Verpflichtungserklärung des Eigentümers vorliegt, Wohnungen für sieben Jahre ab Begründung von Wohnungseigentum (November 2021) nur an bestehende Mieter zu veräern.

Ein ähnlicher Fall erreichte die Fraktion DIE LINKE durch ein Schreiben, in dem ein vergleichbares Verfahren geschildert wird: Im Sorthmannweg 22a wohnt seit Längerem eine fünfköpfige WG. Nach Befristung um Befristung wird der Mietvertrag nun nicht mehr verlängert, angeblich wegen eines bevorstehenden Abrisses. Daran bestehen jedoch auch erhebliche Zweifel; vielmehr wirkt es wie eine Vorgehensweise, um die Wohnung anschließend teurer weitervermieten zu können.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

  1. Wann und auf welchem konkreten Weg hat das Bezirksamt Kenntnis von einem möglichen Leerstand in der Bismarckstraße 112/Roonstraße 2 erlangt, jeweils mit Datum und Quelle des Hinweises?

Dem Bezirksamt Eimsbüttel liegen derzeit lediglich Kenntnisse über einen möglichen Leerstand in der Bismarckstraße 112 vor. Die Information wurde per E-Mails über das HH-Servicemanagements an das Bezirksamt Eimsbüttel weitergeleitet:

20.11.2024

02.12.2024

02.12.2024

28.07.2025

09.09.2025

mind. 4 Wohnungen stehen leer. 1 Whg. ist mind. 1 Jahr.

4 Wohnungen: 2x Erdgeschoss, 1x 1.Stock, 1x 1.Stock

2x Erdgeschoss, 1x 1.Etage, 1x 2. Etage

Mehrere Wohnungen 2. Etage, 1. Etage

Diverse Wohnungen vom EG bis 4.OG

  1. Welche Informationen über die Mietverhältnisse aller Wohnungen in der Bismarckstraße 112/Roonstraße 2 lagen dem Bezirksamt im Zeitpunkt der Umwandlungsgenehmigung im Mai 2021 sowie bei Begründung von Wohnungseigentum im November 2021 vor?

Eine Mieterliste hat zur Prüfung im Mai 2021 vorgelegen. Bei der Begründung von Wohnungseigentum ist das Bezirksamt nicht mehr involviert, zuständig ist das Grundbuchamt.

  1. Wie kontrolliert das Bezirksamt nach Erteilung einer Genehmigung nach § 172 Abs. 4 Nr. 6 BauGB, ob die genehmigungsrelevanten Vorgaben tatsächlich eingehalten werden?

Die Genehmigungspflicht wurde auf Ersuchen des Bezirksamtes Eimsbüttel in das Grundbuch eingetragen, gem. §172 Abs. Abs. 4 Satz 5 BauGB.

  1. Inwieweit werden dabei zivilrechtliche Folgen der Genehmigung, insbesondere die Beendigung von Mietverhältnissen oder Verkaufsangebote an Mieter, öffentlich-rechtlich kontrolliert?

Zivilrechtliche Folgen werden nicht kontrolliert. Der Tatbestand nach § 172 Abs. 4 Nr. 6 BauGB wurde erfüllt und eine Genehmigung war zu erteilen.

  1. In wie vielen Fällen hat das Bezirksamt Verstöße im Zusammenhang mit Genehmigungen nach § 172 Abs. 4 Nr. 6 BauGB festgestellt, was war jeweils der Sachverhalt, und in wie vielen Fällen wurden Bußgelder nach § 213 Abs. 1 Nr. 4 BauGB verhängt?

Es wurden keine Verstöße festgestellt.

  1. Liegen dem Bezirksamt zum Objekt Sorthmannweg 22a eigene Erkenntnisse vor? Falls ja, welche?

Nein. Es handelt sich planungsrechtlich um ein Gewerbegebiet. Die planungsrechtliche Zielrichtung ist demnach nicht Wohnen.

  1. Welche baurechtlichen Anträge zum Sorthmannweg 22a sind in den letzten fünf Jahren an das Bezirksamt gestellt worden? Bitte mit Datum des Eingangs, Verfahrensstand und gegebenenfalls Entscheidung.

Antrag vom 01.08.2025: Vorbescheidsverfahren nach § 63 HBauO - Serviced Apartments - Vorbescheid erteilt am 19.12.2025

Antrag vom 19.07.2024: Vorbescheidsverfahren nach § 63 HBauO - Neubau eines 3-geschossigen Wohngebäudes Vorbescheid erteilt am 14.10.2024

Antrag vom 11.04.2023: Vorbescheidsverfahren nach § 63 HBauO - Neubau eines Büro- Laborgebäudes Vorbescheid erteilt am 26.09.2023

Antrag vom 03.09.2021: Vorbescheidsverfahren nach § 63 HBauO - Neubau eines 2-3 geschossigen gewerblichen Gebäudes - Vorbescheid erteilt am 09.02.2022

Antrag vom 18.02.2021: Vorbescheidsverfahren nach § 63 HBauO - Neubau eines urbanen Labor- und Bürogeudes Vorbescheid erteilt am 14. Juni 2021

Petitum/Beschluss

Beschluss: ohne

Anhänge

keine

Lokalisation Beta
Bismarckstraße

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