21-1321

Abgemeldet und abgestellt –Teil II

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

10.09.2020

Lfd. Nr. 85 (21)

 

Kleine Anfrage gemäß § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Dirk Schömer, Elke Zimmermann und Jörg Pillatzke (AfD-Fraktion)

 

Abgemeldet und abgestellt –Teil II

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

Sachverhalt:

Danke für die Beantwortung unserer ersten Anfrage zu dem obigen Thema. Aufgrund dieser Antwort fragen wir nunmehr das Bezirksamt:

 

  1. Welche Abteilung im Bezirksamt ist für die Verfahrensweise mit nicht für den Verkehr zugelassenen und im öffentlichen Raum abgestellten Fahrzeugen zuständig?

 

Im Bezirksamt Eimsbüttel ist das Fachamt Management des öffentlichen Raumes, Abteilung MR 1, zuständig.

 

  1. Wie viele Mitarbeiter sind hiermit beschäftigt?

 

Es ist ein Mitarbeiter hiermit beschäftigt.

 

  1. Warum wird vom Bezirksamt über die Tätigkeiten dieser Mitarbeiter (siehe Antwort zu Frage 2, 3, 5, 7 und 8) keine Statistik geführt?

 

Statistiken wurden im Bezirksamt Eimsbüttel bis einschließlich 2012 geführt, diese wurden im Rahmen des seinerzeitigen Baurechtsamtes jährlich abgefordert. Nach Auflösung dieser Institution erfolgten keinerlei Nachfragen/Abforderungen mehr zu diesen Zahlen, so dass eine Notwendigkeit zum Führen einer Statistik unnötig erschien. Eingehende Meldungen über nicht zugelassene Fahrzeuge werden diesbezüglich von der Anzahl her erfasst. Eine detaillierte Statistik ist nach 2012 nicht vorhanden.

 

  1. Werden die Akten zu dieser Thematik ausschließlich handschriftlich (Antwort 2) geführt oder auch schon am Computer gefertigt?

 

Im Bezirksamt Eimsbüttel gibt es eine handschriftliche Aktenführung. Ein Programm aus dem Bezirksamt Nord aus dem Jahre 2002 wird nicht verwendet, da dieses veraltet und nicht mehr zeitgemäß ist. Kassenrechtliche Buchungen werden mit dem Verfahren DRiVe-IT umgesetzt.

 

  1. Wie stellt sich das Bezirksamt eine mögliche Digitalisierung dieser Abteilung für die Zukunft vor?

 

Das verwendete System der manuellen Aktenführung im Bezirksamt Eimsbüttel ist praktikabel und wird nach jahrzehntelanger und erfolgreicher Ausführung bis auf weiteres unproblematisch beibehalten.

 

Mögliche Digitalisierungspotentiale der Arbeitsvorgänge in der mit den angesprochenen Vorgängen befassten Abteilung des Bezirksamtes Eimsbüttel wurden zentral vom federführenden Bezirksamt Hamburg-Mitte angestoßen und über das im Bezirksamt Hamburg-Nord verortete Fachamt Nord/ITB in Absprache mit der zuständigen Fachbehörde erfasst und ggf. umgesetzt.

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

Anhänge

 

keine