Abgemeldet und abgestellt
29.07.2020
Lfd. Nr. 78 (21)
Kleine Anfrage gemäß § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Dirk Schömer (AfD-Fraktion)
Abgemeldet und abgestellt
Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Sachverhalt:
Im Bezirk Eimsbüttel sorgen abgestellte, aber nicht (mehr) für den Verkehr zugelassene Fahrzeuge für Ärger. Zum Teil drängt sich die Vermutung auf, dass anliegende Fahrzeughändler den öffentlichen Raum als Lagerfläche missbrauchen, zumal wenn Fahrzeuge nach Aufforderung entfernt, der Parkplatz dann jedoch umgehend mit einem anderen abgemeldeten Fahrzeug belegt wird. Diese Fahrzeuge sorgen für eine erhebliche ästhetische Beeinträchtigung und verknappen dadurch zusätzlich die ohnehin nicht zahlreich vorhandenen Parkplätze im öffentlichen Raum. Ebenso verhält es sich mit gewerblich zugelassenen Fahrzeugen von Firmen, die den öffentlichen Parkraum für ihre Fahrzeugflotte nutzen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:
Sofern der zuletzt eingetragene Halter für das nicht zugelassene Fahrzeug ermittelt werden kann, wird dieser zur fristgerechten Entfernung des Kfz schriftlich aufgefordert. Eine entsprechende rote Plakette wird mit den Rechtsgrundlagen am Fahrzeug befestigt. Die Fristsetzung beträgt im Normalfalle 1 Monat nach Ausstellungsdatum. Ausnahmefall wäre beispielsweise ein Fall nach dem SOG ( Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ), hier wird das Fahrzeug im Rahmen einer 24-h-Frist beseitigt.
Die diesbezüglich entfernten Fahrzeuge werden umgehend verwertet / verschrottet oder gehen in die Verwahrung. Der Halter erhält hierbei nochmals die Möglichkeit das Fahrzeug gegen Entrichtung der angefallenen Kosten / Gebühren auszulösen. Erfolgt dieses nicht, erfolgt eine öffentliche Versteigerung.
Eine Statistik über getätigte Aufforderungen wird nicht geführt. Im Bezirksamt Eimsbüttel wurden im Jahr 2019 insgesamt 260 Akten angelegt (Stand 6 / 2020 bisher: ca. 160). Von einer Quote der Beseitigungsaufforderungen von ca. 60-70 % ist hierbei auszugehen.
Keine separate Erfassung derartiger Vorgänge im Bezirksamt Eimsbüttel.
Keine Zuständigkeit für zugelassene, gewerblich genutzte Fahrzeuge beim Bezirksamt Eimsbüttel.
Keine separate Erfassung derartiger Vorgänge im Bezirksamt Eimsbüttel.
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2017 |
2018 |
2019 |
Anzahl der Fälle |
183 |
127 |
134 |
Summe der verhängten Bußgelder |
28.458,50 € |
11.744,00 € |
12.221,00 € |
Keine diesbezügliche Erfassung einer Gesamtsumme. Generell ist anzumerken, dass für die Verwertung ( Verschrottung ) eines PKW´s inkl. Abtransport ca. 200,-- € anfallen.
Motorräder/- Roller hierauf bezogen ca. 120,-- €.
Das Bezirksamt Eimsbüttel führt keine Statistik hierüber. Sofern ein Verantwortlicher / Betroffener ermittelt werden konnte, wird der Gesamtbetrag in Rechnung gestellt.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Keine
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