21-2753

Abbruch der Fußgängerbrücke "Spielplatz Eimsbütteler Marktplatz"

Mitteilungsvorlage der Verwaltung

Bera­tungs­reihen­folge
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28.02.2022
Sachverhalt

 

Bei der Bauwerksprüfung der Fußgängerbrücke auf dem Spielplatz „Eimsbütteler Marktplatz“ sind durch den LSBG gravierende Mängel entdeckt worden. Die Brücke weist zahlreiche Betonabplatzungen mit freiliegender Bewehrung an der Untersicht der Betonbalken und intensive Abrostungen mit Querschnittsschwächungen an den Fußpunkten der Geländer auf.

Der Ursprung der Brücke auf dem früher auch als „Oetker-Spielplatz“ bezeichneten Kinderspielplatz ist auf einen Entwurf aus den 1960er Jahren zurückzuführen. Mit Hilfe der Brücke entstand so eine Rollerbahn in Form einer Acht, auch „Avus-Bahn“ genannt. Durch Überplanungen in der Vergangenheit wird die heutige Brücke als Rollerbahn von den Kindern wenig angenommen. Da auch keine funktionale Wegeverbindung gegeben ist wäre eine kostenintensive Sanierung nicht zu rechtfertigen.

 

Auf Empfehlung des LSBG wird die Brücke ersatzlos abgebrochen. Die Wege zu den Brückenköpfen werden entsprechend zurückgebaut. Der Abbruch und dessen Finanzierung erfolgt durch den LSBG. Die Abrissmaßnahme wird in die Bedarfsplanung des LSBG aufgenommen, ein genauer Abrisstermin steht derzeit noch nicht fest.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Abteilung Stadtgrün bittet um Kenntnisnahme.

 

Anhänge

keine