8. März zum Feiertag Beschluss HA vom 13.04.2023 - Drs. 21-3698
Die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) nimmt zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:
Aufgrund der Bedeutung des Weltfrauentages wäre ein Feiertag am 8. März grundsätzlich aus gleichstellungsfachlicher Sicht zu begrüßen. Jedoch wurde im Jahr 2018 unlängst ein neuer gesetzlicher Feiertag eingeführt (vgl. Drs. 21/18019 und Drs 21/12153). Im Zuge der Diskussion wurde die Einführung des Weltfrauentages als Feiertag von der Bürgerschaft abgelehnt (vgl. Drs. 21/12154). Mit den Stimmen von SPD, GRÜNEN und CDU fiel das Votum auf den Tag der Reformation. Die Entscheidung ist unter anderem darin begründet, einen "norddeutschen Konsens" zu schaffen, da es in Hamburg an jedem Werktag 342.000 Einpendler:innen und 120.000 Auspendler:innen gebe (vgl. dazu Drs. 21/20). Dies könnte ebenfalls gleichstellungspolitische Auswirkungen haben (bspw. auf die Care-Arbeit etc.), die nicht absehbar wären.
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Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine