22-1555

16 Jahre Leerstand im Försterweg 107a? III

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Mikey Kleinert (Fraktion DIE LINKE)
Titel: 16 Jahre Leerstand im Försterweg 107a? III
Fortlaufende. Nr.: 22-125

Eingangsdatum: 01.10.2025
Datum der Antwort:
10.10.2025

Sachverhalt:

Seit nunmehr 16 Jahren steht das Reihenhaus im Försterweg 107a leer und verfällt zusehends.

Die Sorge in der Nachbarschaft über den Zustand des Gebäudes und mögliche negative Auswirkungen auf die angrenzenden Häuser wächst stetig.

Auf die letzte Kleine Anfrage (Drucksache 22-0294) vom 15.10.2024 teilte die Verwaltung mit, dass nach einer Besichtigung am 06.06.2024 erhebliche Mängel festgestellt wurden und das Haus als unbewohnt gilt. Es wurde die Absicht bekundet, ein Instandsetzungs- und Wohnnutzungsgebot an die aus fünf Personen bestehende Erbengemeinschaft zu erlassen.

Als Grund für die Verzögerung wurde eine von einer Eigentümerin geforderte, aber noch nicht wahrgenommene Akteneinsicht genannt.

Seit der Beantwortung der kleinen Anfrage sind fast 12 Monate vergangen. Der Zustand des Gebäudes dürfte sich in dieser Zeit weiter verschlechtert haben,
ohne dass sichtbare Maßnahmen ergriffen wurden.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

1. Welcher aktuelle Sachstand liegt bezüglich des Leerstands im Försterweg 107a vor? Welche Entwicklungen gab es seit der letzten Anfrage vom Oktober 2024?

Nach Kenntnis des Abschnittes Wohnraumschutz besteht der Leerstand im Försterweg 107a noch. Ansonsten siehe Antworten zu den nachfolgenden Ziffern.

2. Hat die damals angekündigte Akteneinsicht durch eine Miteigentümerin inzwischen stattgefunden? Falls ja, wann?

Ja, in die Akten wurde am 05.11.2024 und am 09.12.2024 Einsicht genommen.

3. Wurde das in der Drucksache 22-0294 angekündigte Instandsetzungs- und Wohnnutzungsgebot mittlerweile an die Eigentümergemeinschaft erlassen?

a. Falls ja, wann wurde das Gebot erlassen und welche konkreten Maßnahmen und Fristen zur Umsetzung wurden darin festgesetzt?

Ja, am 12.11.2024

  • Aufforderung zur Beseitigung von 7 Mängeln zum 01.07.2025
  • Wohnnutzungsforderung zum 01.08.2025
  • Nachweis der Aufnahme einer Wohnnutzung zum 20.08.2025

b. Falls nein, was sind die Gründe für die weitere Verzögerung?

Entfällt

4. Liegen der Verwaltung Reaktionen oder Stellungnahmen der Eigentümergemeinschaft auf das angekündigte bzw. erlassene Gebot vor? Gibt es einen konkreten Sanierungs- oder Verkaufsplan seitens der Eigentümer?

Ja. Von Mitgliedern der Erbengemeinschaft wurden jeweils Widersprüche eingelegt und Klagen erhoben.

Nach Auskunft von Mitgliedern der Erbengemeinschaft ist eine Teilungsversteigerung beantragt. Diese Verfahren sei noch nicht abgeschlossen, sondern habe sich durch unterschiedliche Umstände immer wieder verzögert. Dem Abschnitt Wohnraumschutz liegen keine Informationen zum Stand dieses Verfahrens vor.

Ein konkreter Sanierungs- oder Verkaufsplan seitens der Eigentümer ist dem Abschnitt Wohnraumschutz nicht bekannt. Es obliegt dem Abschnitt Wohnraumschutz auch nicht, zwischen den Mitgliedern der Erbengemeinschaft zu mediieren.

5. Wurden seit Oktober 2024 weitere Besichtigungen oder Prüfungen des Gebäudes vorgenommen, insbesondere im Hinblick auf die Standsicherheit und eine mögliche Gefährdung der Nachbargebäude? Falls ja, mit welchem Ergebnis?

Nein, nicht durch VS32

6. Welche weiteren zwangsweisen Maßnahmen (z. B. Androhung von Zwangsgeldern, Ersatzvornahme) plant das Bezirksamt, um die Instandsetzung und eine Wohnnutzung zeitnah durchzusetzen, sollten die gesetzten Fristen ergebnislos verstreichen?

Es ist zunächst weiterhin die Vollstreckung der Forderung durch Zwangsgeldfestsetzungen beabsichtigt.

Petitum/Beschluss

Beschluss: ohne

Anhänge

keine

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