Protokoll
Sitzung des Fachausschusses für Bauangelegenheiten vom 28.08.2019

Ö 1

Beschluss über die Tagesordnung

Die Tagesordnung wird ohne Änderungen beschlossen.

Ö 2

Verschiedenes

Es werden keine Themen vorgebracht.

Ö 3

Genehmigung der Niederschrift vom 17.07.2019 -öffentlicher Teil-

Herr Dr. Dahmshlt sich zum Tagesordnungspunkt 4 nicht ausreichend detailliert wiedergegeben und führt Formulierungen zur Ergänzung seiner Wortbeiträge an, die für ihn am wichtigsten waren.

 

Herr Polke bittet Hr. Dr. Dahms seine Ausführungen schriftlich mitzuteilen.

 

Herr Dr. Dahms übermittelt daraufhin folgenden Wortbeitrag:

 

Anstelle der Ausführung: „Aufgrund des sehr emotional geführten Wortbeitrags […] verzichtet“ wird eingefügt:

 

Herr Dr. Dahms weist darauf hin, dass der Lageplan, den Herr Hüter (1) als Grundlage für seine Entscheidung bezüglich eines angeblich schon vorhandenen Bestandsweges benutzt hat, im Auftrag des Bauantragsstellers angefertigt und von diesem vorgelegt wurde. Herr Dr. Dahms hält den Plan, der ihm vorliegt, hoch und fragt Herrn Hüter, ob er (2) vor seiner positiven Entscheidung für einen neuen Weg überprüft hat, ob der angebliche Bestandsweg tatsächlich existieren würde. Herr Hüter verneint dies und unterstreicht, dass (3) er dies bei keinem Bauvorhaben tun würde. Herr Dr. Dahmshrt aus, dass es hier keinen Bestandsweg gegeben hat und kritisiert, dass es keine Überprüfung der Angaben des Bauherrn gegeben hat, da hier die höchsten Schutzkriterien nach dem Bundesbaugesetz und dem hamburgischen Denkmalschutzgesetz vorliegen würden, nämlich der Denkmalschutz und ein Erhaltungsgebiet. Es handele es sich hier zudem um ein hochsensibles und emotional behaftetes Terrain, das von der Freien und Hansestadt Hamburg 1939 enteignet worden sei. Da der Weg in die Substanz des Denkmals eingegriffen hat und das städtebauliche Erscheinungsbild stark verändert worden ist, hätte zuvor ein Ortstermin stattfinden müssen. Außerdem hätte es keine Genehmigungsgrundlage gegeben, da gar keine Bestandszuwegung vorhanden war.“ (4)

 

Ergänzende Anmerkungen von Herrn Hüter zum gelieferten Wortbeitrag von Herrn Dr. Dahms:

 

(1)  die Verwaltung als Grundlage für ihre Entscheidung

(2)  die Verwaltung vor ihrer

(3)  die Verwaltung dies nur in Einzelfällen, bei begründetem Verdacht tun würde.

 

(4) Anmerkung:

   Der Lageplan lag sowohl dem Denkmalschutzamt wie auch der jüdischen Gemeinde zur

   Stellungnahme vor.

 

Herr Hüter teilt mit, dass bei Antragseinreichungen immer deren Lagepläne bzw. des Architekten eingereicht werden. Im vereinfachten Verfahren werden zudem nur bestimmte Sachverhalte geprüft.

 

Herr Polke weist daraufhin, dass für Ausschusssitzungen lediglich Ergebnisprotokolle vorgesehen seien, in denen ein Überblick über die allgemeine Diskussion wiedergegeben  wird, die sich jedoch nicht ins kleinste Detail verlieren sollen.

 

 

Die Niederschrift vom 17.07.2019 wird mit den zu benennenden Ergänzungen, einstimmig bei drei Enthaltungen (Grüne) genehmigt.