Protokoll
Sitzung des Unterausschusses für Bauangelegenheiten vom 26.02.2019

Ö 1

Beschluss über die Tagesordnung

Herr Froh bittet darum, den anwesenden Bürgern/innen für den Tagesordnungspunkt 2 die Möglichkeit einzuräumen, 10 Minuten Fragen stellen zu dürfen.

 

Hierzu besteht über alle Fraktionen hinweg, Einvernehmen.

 

Ö 2

Bodendenkmalpflege Referent: Landesarchäologe Herr Prof. Dr. Weiss

Herr Jarchow begrüßt eingangs Herrn Prof. Dr. Weiss, die anwesenden Bürger/innen, die Pressevertreterin sowie die nachrichtlich hinzugeladenen Mitglieder des Regionalausschusses sowie des Fachausschusses für Bauangelegenheiten. Einführend berichtet er von den im letzten Jahr an die betroffenen Eigentümer/innen versandten Schreiben sowie der daraus entwachsenen Aufregung mit Presseberichterstattung.

 

Herr Prof. Dr. Weisshrt eingangs zu den Hintergründen aus, die zu der schriftlichen Benachrichtigung der betroffenen Eigentümern/innen geführt hat. Weiterhin beschreibt er die Aufgabe des Archäologischen Museums Hamburg (ehem. Helms-Museum), welches zudem als Landesmuseum für Archäologie seit 1986 auch die Funktion als Amtr Bodendenkmalpflege der Freien und Hansestadt Hamburg wahrnimmt.

 

Zu den erfolgten Anschreiben teilt er mit, dass diese eine Folge der letzten Novellierung des Denkmalschutzgesetzes im April 2013 waren. Nach umfangreichen Recherchen in den letzten Jahren seien zunächst durch das zur Behörde für Kultur und Medien gehörige Denkmalschutzamt alle Eigentümer/innen von denkmalgeschützten Gebäuden angeschrieben worden, bevor dann in einer zweiten Welle im November 2018 die Information an die Eigentümer/innen von Grundstücken erfolgte, auf denen Bodendenkmäler vermutet bzw. nachgewiesen sind. Er macht weiterhin darauf aufmerksam, dass diese Arbeiten mit einem Personalkörper von 2,5 Stellen bewerkstelligt werden mussten.

 

Er zeigt sich ebenfalls sehr unzufrieden mit den zum Teil unverständlich formulierten Anschreiben, sodass ihn die vielen Rückfragen und Proteste selbst nicht verwunderten. Im Rahmen der Versandaktion seien ca. 12.000 Briefe (Serienbriefe) an 8322 Eigentümer/innen von 6.212 Grundstücken verschickt worden.

 

Vereinfacht dargestellt besteher angeschriebene Eigentümer/innen unverändert die gleiche Situation für Eingriffe in den Boden, wie sie bereits seit Einführung des Denkmalschutzgesetzes 1973 bestand: Vorher wie nach der Novelle 2013 genießt das Bodendenkmal ab dem Moment seines Bekanntwerdens bzw. seiner Entdeckung einen automatischen Schutz per Gesetz. Das Benachrichtigungsverfahren hat nun nur dazu geführt, dass alle Eigentümer/innen über den Denkmalstatus informiert sind und künftig somit Eingriffe in den Boden anzeige-/genehmigungspflichtig sind.

 

Herr Froh dankt für die Ausführungen und hat drei Fragen:

 

  1. Ist die Genehmigung kostenpflichtig?
  2. Wie funktioniert das Zusammenspiel mit den Bauprüfabteilungen?
  3. Welche Maßnahmen sind zu erwarten?

 

Herr Prof. Dr. Weiss antwortet:

 

Zu 1.

Die Genehmigungen sind kostenfrei.

 

Zu 2.

Inzwischen läuft die Zusammenarbeit gut, Informationen kommen aufgrund der Digitalisierung vermehrt an und die Bodendenkmalpflege wird als Träger öffentlicher Belange (TöB) um Stellungnahmen gebeten.

 

Zu 3.

Pauschal kann das nicht gesagt werden, da es auf die Art des Bodendenkmals, die Größe etc. ankommt. Das Spektrum reicht von zunächst einfachen Prüfungen vor Ort über baubegleitende Grabungsmnahmen bis zu bauvorgreifenden Ausgrabungen, für die der Eingriffsverursacher nach dem im Denkmalschutzgesetz verankerten sog. Verursacherprinzip die Kosten übernehmen müsste.

 

 

Herr Emrich fragt nach, warum in den Schreiben keine genaue Lage der Bodendenkmäler bezeichnet wurden und wie könne man es ggf. erfahren.

 

Herr Prof. Dr. Weiss antwortet darauf, dass man sich für die genauen Grundstücksdaten auf die Nennung von Grundbuchdaten verständigt habe, die etwas kryptisch sind. Eine genaue Lage auf dem Grundstück ist nicht möglich, da es sich zunächst um Verdachtsflächen handelt, die auf Einzelfunden auf diesem Flurstück basieren.

 

Herr Martens fragt nach besonderen Bodendenkmälern, speziell auch in den Vier- und Marschlanden.

 

Herr Prof. Dr. Weiss nennt als Hauptkategorie 799 erfasste Wurten (eine spezifische Siedlungsform in hochwassergefährdeten Gebieten), weiterhin seien es aber auch Grabhügel, Burganlagen und Funde, die auf landwirtschaftliche Nutzung sowie Siedlungen schließen lassen. Insgesamt seien ca. 5.000 Bodendenkmäler auf privaten und öffentlichen Flächen kartiert.

 

Herr Dr. Dahms merkt an, dass niemand das Vorhandensein von Bodendenkmälern bestreitet, lediglich der kryptische Stil des selbst erhaltenen Schreibens, die fehlende Information zur Lage des Bodendenkmals sowie die Androhung von Geldbußen bis 500.000 € seien nicht gut bei den Eigentümer/innen angekommen. Auf sein erstes Retour-Schreiben erhielt er lediglich einen Verweis auf einen Internetlink mit Kartierungen zu Bodendenkmälern, auf sein zweites Schreiben wurde dann eine Feststellungsklage empfohlen. Diesen Umgang findet er schwierig, er wüsste gerne, worauf die Erkenntnisse des Archäologischen Museums beruhen. Für sein Grundstück zweifelt er wegen eines Umbaus im Jahr 1986 an, dass dort noch eine intakte Bodenschicht vorhanden ist, die als Bodendenkmalausweisung geeignet sei.

 

Herr Prof. Dr. Weiss merkt an, dass Herr Dr. Dahms sehr schnell zurückgeschrieben hatte und sich inzwischen die Antwortschreiben erheblich verbessert haben.

Vorliegende Informationen zum Bodendenkmal werden auf Wunsch geliefert, das Verfahren sei transparent gestaltet. Aufgrund von fast 900 Rückmeldungen ist es jedoch schwierig, zeitnah zu antworten, weiterhin verfügt das Archäologische Museum über keine eigene Rechtsabteilung sondern müsse hier ggf. auf die der Behörde für Kultur und Medien zurückgreifen. Die letzte Information von Herrn Dr. Dahms sei für die Bodendenkmalpflege eine wichtige Erkenntnis für weitere Bewertungen.

 

Herr Jarchow weist Herrn Dr. Dahms darauf hin, seinen eigenen Fall bitte bilateral zu klären und nicht zum Gegenstand dieser Sitzung zu machen.

 

Herr Stange merkt ebenfalls als unglücklich an, bereits im ersten Anschreiben an Eigentümer/innen eine Androhung von Geldbußen zu verwenden.

 

Herr Prof. Dr. Weiss weist zum Thema abschließend auf eine Broschüre „Archäologie und Bodendenkmalpflege in Hamburg“ hin, die er zur Mitnahme anbietet.

 

 

Herr Jarchow fragt die Ausschussmitglieder, ob man Fragen von Bürgern/innen zulassen wolle, wogegen keine Einwendungen erhoben werden.

 

 

Ein Bürger fragt nach, wie öffentliche Bodendenkmäler wie z.B. die Riepenburg geschützt werden.

 

Herr Prof. Dr. Weiss antwortet hierauf, dass das Museum als TöB verwaltungstechnisch an den öffentlichen Bodendenkmälern näher dran sei und auch sie werden in gleicher Weise wie private Bodendenkmäler behandelt und ggf. die Freie und Hansestadt Hamburg verantwortlich gemacht.

 

Eine Bürgerin teilt mit, auf eine Nachfrage beim Archäologischen Museum eine freundliche Rückantwort erhalten zu haben, Sie möchte wissen, welche Folgen für sie bzw. ihre späteren Erben zu erwarten sind.

 

Herr Prof. Dr. Weiss antwortet hierauf, dass ein Bodendenkmal auf dem Grundstück schon immer vorhanden war, nur durch die jetzt erhaltene Information müsse bei einem Eingriff in den Boden nun Rücksprache mit der Bodendenkmalpflege gehalten werden. Dann wird im Einzelfall das weitere Vorgehen besprochen, hierbei kommt es auch auf die Qualität des Bodendenkmals an. Eine Ausgrabung könne zu Lasten des Grundstückseigentümers nötig werden, eine Sondage könnte auch auf Museumskosten erfolgen. Wichtig ist die Einzelfallprüfung.

 

Ein weiterer Bürger fragt nach, ob auch eine Information der Bodendenkmalpflege erfolgen muss, wenn man einen Baum pflanzen wolle.

 

Herr Prof. Dr. Weiss bejaht dasr den Fall, dass sehr tief (maschinell) in den Boden eingegriffen wird.

 

Ein Bürger teilt mit, dass sich auf seinem Grundstück ein alter Deich sowie ein Teil einer alten Landstraße befänden und möchte wissen, ob es sich um ein Bodendenkmal handelt, da er nicht angeschrieben wurde.

 

Herr Prof. Dr. Weiss schließt nicht aus, dass es sich um eines handeln könnte, man habe lediglich die Eigentümer/innen bereits bekannter Bodendenkmäler angeschrieben.

 

Ein weiterer Bürger fragt nach, ob es ein Bodendenkmalkataster gibt.

 

Herr Prof. Dr. Weiss merkt an, dass man nicht ein „Negativ-Kataster“ schaffen kann, nur weil an der einen oder anderen Stelle noch kein Bodendenkmal bekannt ist. Der FHH-Altas zeigt eine Kartierung der bekannten Bodendenkmäler.

 

Es werden keine weiteren Fragen an Herrn Prof. Dr. Weiss gestellt, Herr Jarchow dankt im Namen der Ausschussmitglieder für die Ausführungen, die etwas mehr Verständnis zum Thema Bodendenkmalpflege vermittelt haben.

 

 

Ö 3

Verschiedenes

Es werden keine Themen vorgebracht.

 

Ö 4

Genehmigung der Niederschrift vom 29.01.2019, öffentlicher Teil

Die Niederschrift -öffentlicher Teil- vom 29.01.2019 wird einstimmig bei einer Enthaltung (Grüne) genehmigt.