Es sind keine fragestellenden Bürgerinnen und Bürger anwesend.
Die Tagesordnung wird einvernehmlich beschlossen.
Herr Behrens berichtet anhand einer dieser Niederschrift anliegenden Präsentation über den Hamburger Masterplan BNE 2030 (BNE = Bildung nachhaltige Entwicklung) und beantwortet im Anschluss daran Nachfragen.
Auf eine entsprechende Nachfrage von Herrn Potthast bezeichnet Herr Behrens die projektbezogene Beteiligung der „Klimaleitstellen“ in den Bezirken als „schwierig“. Die Kapazitäten der Klimaschutzbeauftragten hätten aufgrund eigener Aktivitäten nicht ausgereicht, den Masterplan BNE noch zusätzlich zu unterstützen.
Auf die Frage von Frau Lühr nach den originären Ansprechpartnern in den Bezirken informiert Herr Behrens darüber, dass dies der Fachbereich Sozialraummanagement sei und hier als Forum die dort angesiedelten Regionalen Bildungskonferenzen. Es gebe mit den Bezirken eine gute Zusammenarbeit, allerdings nicht flächendeckend. BNE würde auf städtischer Ebene als Bildungskonzept angesehen und daher fachlicherseits nicht auf einer Ebene mit dem Klimaschutz.
Auf die Anregung von Frau Lühr, eine mögliche kommende Sitzung der Regionalen Bildungskonferenz in Bergedorf unter Beteiligung der Stabsstelle Klimaschutz stattfinden zu lassen und dort das Thema BNE zu erörtern, verweist Frau Niemeyer auf die nächste Ausschusssitzung, bei der die Leiterin der Stabsstelle Klimaschutz, Frau Graf-Krumnow, wieder anwesend sei.
Frau Dr. Klar berichtet und informiert über Igel im Allgemeinen und über ihre Gefährdung durch Rasenmäherroboter, aber auch andere Gartengeräte im Besonderen.
Grundsätzlich seien Igel rechtlich geschützt durch das Bundesnaturschutzgesetz - durch verschiedene Einflüsse wie Gifte in der Landschaft und Gärten, die nicht mehr naturnah seien und dadurch oft keine Versteckmöglichkeiten böten, aber zunehmend gefährdet. Zu den Gefährdern gehörten zunehmend Rasenmäherroboter, schon, da diese vermehrt zum Einsatz kämen. Es gebe Untersuchungen, die belegten, dass gerade diese für die schweren Verletzungen von Igeln verantwortlich seien. Dieses könne sich eventuell auch auf die Population als Ganzes auswirken, was ein grundsätzlich großes Problem darstelle. Vorrangig handele es sich aber um ein Tierschutzproblem, da den Igeln erhebliche Leiden zugefügt werden. Zudem gebe es damit auch ein Artenschutzproblem, da es verboten sei, geschützte Arten zu töten.
Die Stadt Köln habe am 1. Oktober 2024 ein Nachtfahrverbot für Rasenmäherroboter erlassen, was auch an die FHH herangetragen worden sei. Nach Beratung mit dem Rechtsamt sei man aber (vorerst) zu dem Ergebnis gekommen, dass dies nicht sinnvoll sei, weil letztlich nicht vollziehbar. Die Betreiber, so die bisherige Sichtweise, würden in ihren Rechten eingeschränkt, während Betreiber anderer gefährlicher Gartenpflegegeräte nicht eingeschränkt würden.
Frau Dr. Klar verweist im Weiteren auf die Öffentlichkeitsarbeit ihrer Behörde, die auf verschiedenen Kanälen auf die Gefährlichkeit auch und gerade von Rasenmäherrobotern hinweise mit der Botschaft, dass es „keine gute Idee“ sei, diese nachts fahren zu lassen (siehe die dieser Niederschrift anliegende Datei eines „Igel“-Flyers der BUKEA). Demnächst sei eine weitere umfassende Pressekampagne dazu geplant. Parallel dazu habe man sich mit Städten und Gemeinden ausgetauscht, die dem erwähnten Verbot durch die Stadt Köln gefolgt seien. Auch habe das Bundesumweltministerium bei einer geplanten Novellierung des Tierschutzgesetzes ein Nachtfahrverbot verankert. Allerdings sei die Novellierung nicht beschlossen worden, da sie andere strittige Aspekte enthalte, auf die man sich noch nicht verständigen konnte. Gleichwohl gebe es bundesweite Bestrebungen, das Thema erneut auf die Agenda zu setzen.
Schließlich werde, so Frau Dr. Klar, ein Nachtfahrverbot von Rasenmäherrobotern für Hamburg wegen seiner erhofften abschreckenden Wirkung aktuell doch wieder verfolgt. Eine rechtliche Verankerung durch eine entsprechende Allgemeinverfügung wäre aufgrund des Hamburger Naturschutzgesetzes möglich.
Im Anschluss an ihre Ausführungen beantwortet Frau Dr. Klar (Verständnis-) Nachfragen.
Frau Niemeyer und weitere Ausschussmitglieder sprechen sich für ein Verbot von Rasenmäherrobotern nach dem Vorbild von Köln aus, um damit auch ein Bewusstsein für die bestehende Problematik zu schaffen. Auch wird auf technische Möglichkeiten seitens der Hersteller hingewiesen. Frau Dr. Klar verweist in diesem Zusammenhang auf die EU-Maschinenverordnung (Verordnung (EU) 2023/1230), die aber erst 2027 verbindlich werde. Dann auch seien die Hersteller gezwungen, die Zertifizierung zu erfüllen.
Im Vorfeld der Sitzung waren Fragen der Fraktion der Grünen an die Verwaltung übermittelt worden:
Herr Charles gibt die Antworten zu diesen Fragen zu Protokoll.
Der öffentliche Teil der Niederschrift wird einvernehmlich genehmigt.
Frau Haloui verweist auf das immer noch bestehende Problem von frei herumlaufenden Katzen am Pollhof, die momentan, dort inzwischen hingewandert, unter Artenschutz stehende Singvögel und Eichhörnchen an der Wildtierstation Bergedorfin Lebensgefahr bringen würden.
Frau Niemeyer verweist auf den für diese Problematik zuständigen Hamburger Tierschutzverein und die (neue) Katzenschutzverordnung, die es eben diesem Verein erlaube, die streunenden Katzen einzufangen. Auf Nachfrage verweist Frau Haloui auf ein dem Veterinäramt bereits zugegangenes Schreiben, welchessich wiederum an das Rechtsamt gewandt habe, von wo eine Reaktion immer noch ausstehe. Herr Charles sagt zu, dort diesbezüglich noch einmal nachzuhaken.