Die Tagesordnung wird einvernehmlich ohne Änderungen beschlossen.
Herr Gause stellt die Varianten zum Anschluss der Bergedorfer Straße an den Ladenbeker Furtweg anhand einer Präsentation vor und beantwortet Verständnisfragen.
Herr Froh erklärt, die CDU befürworte die Ellipse-Lösung. Diese Variante verbessere den Fahrkomfort für Busse, verkürze die kritisierten Umwege und erfülle die Anforderungen der Anwohner bezüglich Lärm und Emissionen. Zudem verbessere sich die Verkehrssicherheit.
Herr Gause weist darauf hin, dass sich die Umwegfahrten in erster Linie verringerten, weil ein kleinerer Radius gewählt wurde. Bezüglich des westlichen Bogens gebe es keine Unterschiede zwischen den Varianten, im Norden eine Verkürzung und südöstlich eher eine Verlängerung der Umwegfahrten.
Herr Lerch hinterfragt, warum der Flächenbedarf für den Kreisverkehr in Variante 1 geringer sei als für die 2. Variante. Er stellt fest, dass bei Variante 2 der Parkplatz erhalten bliebe, was für Besucher des Naturschutzgebietes von Vorteil wäre. Er spricht an, dass man die Kreisverkehre der Varianten 2 und 3 gegebenenfalls noch etwas niedriger setzen könnte, um das gegenüberliegende Grundstück weniger zu beeinträchtigen. Aus seiner Sicht seien diese beiden Varianten für Fußgänger und Radfahrer vorteilhafter als der verschwenkte Kreisverkehr.
Frau Rogalski-Beeck fragt, inwieweit sich der Umweg für die Fußgänger in der Variante 2 im Vergleich zu den vorhergehenden Varianten verringert habe.
Herr Gause betont, der Umweg habe sich durch die Reduzierung des Radius verringert. Er geht davon aus, dass dieser jetzt ca. 50 - 60 Meter betrage und geringer sei als bei Variante 1 mit ca. 70 - 80 Metern. Er gibt zu bedenken, dass man hier aufgrund der Form der Tropfen auch eine etwas ungünstigere über Ecken gehende Führung habe.
Frau Rogalski-Beeck bemängelt den großen Umweg für Fußgänger und kritisiert den aus ihrer Sicht bevorzugten Fokus auf den motorisierten Verkehr. Sie äußert Sicherheitsbedenken bezüglich der Kreisverkehre, auch da es sich um einen Schulweg handele. Sie befürwortet weiterhin die Ampellösung.
Frau Grabow erklärt, dass bei Variante 2 der Wunsch aus der Ortsbegehung umgesetzt wurde, von den Gebäuden der unteren Bergkoppel weiter abzuweichen. Sie erklärt, dass man von dem verbleibenden Restparkplatz eine Zufahrt zum Kreisel planen könne.
Herr Gause bestätigt dies und ergänzt, dass dies zudem den Vorteil der freien Zufahrt auf den Kreisel habe. Frau Grabow nennt einen geringeren Waldverlust als weiteren Vorteil.
Frau Bendt-Soetedjo bittet um Erläuterung der Wegeführung für den Radverkehr.
Herr Gause zeigt diese auf und erläutert, dass aufgrund des Schulwegs die Überwege voraussichtlich bevorrechtigt geleitet werden.
Frau Westberg fragt, wie es sich verhalte, wenn die Radfahrer geballt aufträten und ob die Sprunginseln in der Mitte für die Fußgängerinnen und Radfahrer gedacht seien.
Herr Gause erklärt, die Sprunginseln hätten eine Breite von 2,50 Metern und dies ausreiche, um beispielsweise ein Rad abzustellen.
Frau Westberg führt aus, dass Sprunginseln Autofahrer dazu verleiteten, weniger Rücksicht auf Fußgänger:innen zu nehmen, weil sie den kurzen Halt auf der Insel für vertretbar hielten.
Herr Gause bestätigt diese Beobachtung. Er stellt fest, dass diese Überwege Fußgänger, laut Straßenverkehrsordnung, grundsätzlich bevorrechtigen. Gleichwohl müsse man auf seine Sicherheit achten. Er erklärt, dass ein pulkmäßiges Auftreten von Radfahrern keinen Einfluss auf die Leistungsfähigkeit und Qualität der Verkehrsabläufe habe.
Frau Westberg erklärt, dass sie eine Ampelvariante, aufgrund der höheren Sicherheit für alle Beteiligten, bevorzuge.
Frau Grabow ergänzt, dass das Aufkommen von Radfahrern und Fußgängern nicht hoch sei. Die Ergebnisse der Zählung des Fuß- und Radverkehrs werde zu Protokoll gegeben.
Protokollnotiz: Abbildung zur Zählung des Fuß- und Radverkehrs
Frau Westberg wendet ein, dass sich dies in Bezug auf Oberbillwerder vermutlich erhöhen werde.
Herr Krohn teilt mit, dass die Anwohner befürchten, dass die Verkehre zunehmen und diese bereits jetzt sehr laut seien. Er appelliert, eine Lärmschutzwand zu setzen.
Frau Grabow erklärt, dass dies im Bebauungsplan abgearbeitet werden müsse. Egal, für welche Variante man sich entscheide, müsse eine erneute lärmtechnische Untersuchung durchgeführt werden.
Herr Froh erklärt, dass sich die CDU nach der Diskussion auch für die beiden anderen Kreiselvarianten entscheiden könne. Um Einvernehmen herzustellen, spricht er sich für einen Einbezug der Anwohner in die Entscheidung aus.
Herr Teschinsky stellt fest, dass die Verkehrssicherheitsanalysen nicht unter Berücksichtigung der zu erwartenden nicht motorisierten Verkehre für Oberbillwerder durchgeführt wurden. Er äußert Sicherheitsbedenken für den Radverkehr in der Kreisellösung und fragt, ob es hierzu Erfahrungswerte gebe.
Herr Gause erklärt, dass dies eine bewährte Form der Verkehrsführung gemäß den Richtlinien sei. Die Formen seien einer regelmäßigen Überprüfung und Beobachtung durch die Verkehrsbehörden unterworfen. Natürlich lasse sich nicht ausschließen, dass Verkehrsteilnehmer die Regeln missachteten und es zu Unfällen komme. Dies sei jedoch auch bei einer Lichtsignalanlage nicht auszuschließen.
Frau Grabow ergänzt, dass man davon ausgehe, dass das Aufkommen auch weiterhin sehr gering sein werde.
Frau Rogalski-Beeck verweist nochmals auf die Sicherheit der Fußgänger:innen, insbesondere von Senioren und seheingeschränkten Menschen. Diese hätten große Ängste, Sprunginseln zu überqueren. Die Signalanlage sei für Fußgänger die sicherste Variante.
Herr Schöfer merkt an, dass Oberbillwerder aufgrund der freien Schulwahl auch einen Einfluss auf die Schulverkehre haben werden. Zu Schulzeiten seien dann größere Verkehre zu erwarten. Er fragt, ob die Radwege benutzungspflichtig seien. Gerade bei gegenläufigem Radverkehr im Kreisel, erscheine ihm das gefährlich.
Herr Gause erklärt, dass es im Kreisel nicht zu gegenläufigem Radverkehr komme. Dieser entstehe nur bei der mit „x“ gekennzeichnete Zuwegung. Die Radverkehre im Kreisel verlaufen immer auf den Nebenflächen und in den richtigen Richtungen. Die Radwegebenutzungspflicht hänge von den Verkehren ab. Aufgrund der starken Steigung, sei nicht davon auszugehen, dass Radfahrer die Fahrbahn nutzen.
Herr Lerch weist in Bezug auf die mittige Kreiselvariante 2 darauf hin, dass diese sowohl für den von unten als auch von oben kommenden Verkehr die günstigste und kürzeste Abweichform darstelle. Im Übrigen gebe es hier den Vorteil der eingebauten Zebrastreifen. Er bevorzugt diese gegenüber den anderen Varianten.
Frau Westberg weist darauf hin, dass von der UN vorgesehen sei, dass die beinträchtigsten Menschen die größte Sicherheit bräuchten. Sie bezieht sich auf Menschen mit Behinderung und Schulkinder. Die Ampelanlage habe den Vorteil, dass sie allen Verkehrsteilnehmer eindeutige und klare Signale gebe.
Herr Detmer erinnert an die Verkehrswende und den Anstieg des ÖPNV sowie des Rad- und Fußverkehrs. Hierauf sollte der Fokus liegen.
Herr Krohn unterstreicht die Bedeutung des Pkw- und Motorradverkehrs. Zudem werde Oberbillwerder das Verkehrsaufkommen in der Bauphase deutlich erhöhen.
Frau Grabow fasst zusammen, dass der Kreisel gemäß Zählung von Fußgängern und Radfahrern wenig genutzt würde. Sie bittet um Abstimmung.
Herr Jarchow schlägt vor, die vorgesellten Varianten nochmals fraktionsintern zu diskutieren.
Herr Froh erklärt, die CDU-Fraktion befürworte nach der Diskussion den Kreisverkehr mittig/ Variante 2 des Kreisverkehrs.
Herr Lerch (SPD) spricht sich für den Kreisverkehr mittig/ Variante 2 aus.
Frau Westberg spricht sich für eine Gewichtung der jeweiligen Kriterien aus. Aus ihrer Sicht haben die Barrierefreiheit und die Verträglichkeit ÖPNV einen höheren Stellenwert als Geschwindigkeit/ Lärm.
Herr Jarchow führt aus, dass jeder Fraktion unbenommen sei, nochmals in die Diskussion zu gehen. Aufgrund der Kürze der Zeit schlägt er vor, die Entscheidung im Hauptausschuss am 5. Mai 2022 zu treffen und fragt, ob darüber Konsens im Ausschuss bestehe.
Der Stadtentwicklungsausschuss schließt sich dem Vorschlag einvernehmlich an.
Frau Boysen (IBA) stellt das Energiekonzept anhand einer Präsentation vor und beantwortet Verständnisfragen.
Herr Krohn befürchtet, dass durch die neue Energiegewinnung für die Bewohner erhebliche Mehrkosten als bei Öl- oder Gasheizungen entstünden und fragt nach den Kosten.
Frau Boysen führt aus, dass die monatlichen Wärmekosten mit einer Preisgleitformel je nach Inflationsrate angepasst würden. Dies sei im Konzessionsvertrag festgelegt. Man sei nur mit einem sehr geringen Anteil (10 Prozent) an den Gasmarkt gekoppelt. Dadurch, dass die Versorgung zu fast 85 Prozent aus Umweltwärme komme, könne man dort eine Preisstabilität garantieren.
Frau Westberg fragt, warum Erdwärme nicht mit aufgenommen sei.
Frau Boysen erklärt, dass diese als mögliche Variante in den Voruntersuchungen enthalten gewesen sei. In der weiteren Validierung sei man zu dem Schluss gekommen, dass Erdwärme in Oberbillwerder leider nicht in dem Maße genutzt werden könne, wie man es sich vorgestellt und gewünscht habe. Man habe die anderen Möglichkeiten weiter vertieft und könne jetzt mit der Abwasserwärme Umweltwärme nutzen, für die man keinen zusätzlichen Brennstoff benötige.
Keine Wortmeldungen.
Herr Froh erklärt, ihm sei am Bahnhof Mittlerer Landweg aufgefallen, dass vor dem leerstehenden Saga-Haus ein neuer Baum gepflanzt worden sei. Er fragt, ob diese Fläche jetzt nicht mehr für eine Kreuzung gebraucht werde.
Frau Grabow gibt Antwort zu Protokoll.
Protokollnotiz: Im Mittleren Landweg wurden dieses Jahr, als Ersatzpflanzung für einen gefällten Baum, drei Bäume gepflanzt. Diese wurden mittlerweile wieder aufgenommen und an einer anderen Stelle verpflanzt.
Der öffentliche Teil der Niederschrift vom 24.03.2022 wird einvernehmlich genehmigt.