Die Tagesordnung wird einvernehmlich ohne Änderungen beschlossen.
Herr Gause trägt zum Thema anhand einer Präsentation vor und beantwortet Verständnisfragen aus dem Plenum.
Frau Jacobsen begrüßt den genannten Realisierungszeitraum von drei Jahren und fragt, mit welchen Verkehrszahlen gerechnet wird.
Herr Gause teilt mit, dass noch keine konkreten Zahlen genannt werden können, da im Rahmen der weiteren Untersuchungen aktuelle Zahlen erhoben werden sollen.
Die Vertreterin der BVM ergänzt, dass bei der letzten Berechnung von ARGUS mit 25.000 Fahrten gerechnet worden sei. Dabei seien zwei Szenarien – 25% bzw. 35% motorisierter Individualverkehr (MIV) – betrachtet worden. Auch im ungünstigeren Fall von 35% MIV wäre die geplante Anbindung leistungsfähig.
Herr Krohn fragt die Koalition, ob die Hauptarbeiten in Oberbillwerder erst beginnen sollen, wenn der B5-Anschluss realisiert ist.
Frau Jacobsen antwortet unter Verweis auf den Koalitionsvertrag, dass die Koalition die Fertigstellung der B5-Anbindung beabsichtige bevor in Oberbillwerder die erste Wohnung bezogen wird.
Herr Fleige möchte wissen, ob sämtliche Radverkehrswege an der B5 auch mitgeplant werden, was von Herrn Gause ausdrücklich bejaht wird.
Herr Froh erkundigt sich, ob zu allen Varianten bereits mit den zuständigen Behörden gesprochen worden ist, da sie in Landschaftsschutzgebieten liegen. Außerdem möchte er wissen, ob hinsichtlich des Lärms ein potenzieller Protest gegen Variante 3 mitbedacht wurde, da diese Variante oberhalb eines Wohngebietes verlaufen soll.
Herr Gause antwortet, dass naturschutzrechtliche Fragen Bestandteil der Untersuchung seien und hierzu eine Abstimmung mit dem Bezirksamt sowie der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) stattfinden werde. Der zu erwartende Lärm werde bei allen Varianten im weiteren Verlauf der Prüfung untersucht.
Zur Frage des Landschafts- und Naturschutzes ergänzt Herr Czaplenski, dass bereits Gespräche mit der BUKEA geführt worden seien. Unter der Verpflichtung, Ausgleich zu schaffen, sei es realistisch, die vorgestellten Planungen weiterzuverfolgen.
Herr Emrich fragt, ob die zusätzlichen Signalisierungen aufeinander abgestimmt werden und ob sich die Fahrtzeit zwischen Bergedorf und der Hamburger Innenstadt durch die Signalisierungen verlängert.
Herr Gause teilt mit, dass die Lichtsignalisierungen so koordiniert werden sollen, dass die Hauptströme mit einer grünen Welle fließen und kaum Zeitverzögerungen haben. Für die Nebenverkehrszeiten sei mit Verzögerungen zu rechnen. Details seien Gegenstand der weiterführenden Untersuchungen.
Herr Noetzel zeigt sich verwundert darüber, dass mit einem MIV-Anteil von 25% bzw. im schlimmsten Fall von 35% gerechnet wird, da die Fachbehörde im Masterplanverfahren einen MIV-Anteil von 25% für unrealistisch und selbst 35% für schwierig gehalten habe. Er möchte daher wissen, was geschieht, wenn der MIV-Anteil noch höher bei beispielsweise 42% liegt.
Herr Gause antwortet, dass eine solche Verkehrsmenge dann über die Lichtsignalsteuerung reguliert werden müsste.
Frau Jacobsen fragt, ob sich die 25.000 Fahrten mit denen ARGUS gerechnet hat, auf die 25% oder auf die 35% MIV-Anteil beziehen. Außerdem möchte sie wissen, ob es eine ungefähre Einschätzung gibt, wie sich der Verkehr auf die drei Anbindungen verteilt.
Die Vertreterin der BVM wird zur ersten Frage eine Antwort zu Protokoll geben und weist darauf hin, dass die geplante Anbindung leistungsfähig genug sei, im schlimmsten Fall auch einen MIV-Anteil von über 35% aufzufangen. Zur Frage der Verteilung des Verkehrs teilt sie mit, dass davon ausgegangen wird, dass ein größerer Teil des Verkehrs über die Anbindung an die B5 und den Mittleren Landweg laufen werde, da diese Anbindungen Oberbillwerder mit der Hamburger Innenstadt bzw. der Autobahn verbinden. Ein geringerer Teil wird über den Rahel-Varnhagen-Weg zu erwarten sein, da dieser eher der Vernetzung der Quartiere diene.
Protokollnotiz:
Zu 1. Wie viele Fahrten werden in OBW erzeugt (für 25 und 35%)?
Unabhängig von der künftigen Verteilung auf die geplanten drei Anschlüsse werden bei einem MIV-Anteil Wohnen von 25% insgesamt rund 22.500 KfZ/Tag prognostiziert.
Im Rahmen der verkehrstechnischen Untersuchung wurde ebenso die zu erwartende Verkehrsmenge bei einem MIV-Anteil Wohnen von 35% berechnet.
Die Verkehrserzeugung für diesen Belastungsfall wird mit rund 27.000 KfZ/Tag prognostiziert.
Zu 2. Wie ist die Verteilung (qualitativ, %) auf die verschiedenen Anbindungen?
Die Verteilung der Neuverkehre in das umliegende Straßennetz wurde für den MIV-Anteil 25% wie folgt ermittelt
- Nord-östliche Anbindung (mit B5-Anschluss) = 38% (8.300 Kfz/d)
- Süd-östliche Anbindung = 33% (7.100 Kfz/d)
- Westliche Anbindung = 29 % (6.400 Kfz/d)
Die Differenzverkehre (rd. 700 Kfz/d) verteilen sich innerhalb des Projektgebietes Oberbillwerders.
Für die Berechnung mit dem MIV-Anteil Wohnen von 35% wurde kein entsprechender Plan zur Verteilung der Neuverkehr erstellt; die Verteilungsprozente auf die Anschlüsse bleiben bei beiden Szenarien gleich.
Eingerechnet in den Prognosen sind alle Fahrten, d.h. jede Fahrt (also auch mehrere Fahrten von nur einem PKW sind berechnet).
Es werden sowohl Fahrten erfasst, die von Oberbillwerder ausgehen als auch Verkehre, die von außerhalb nach Oberbillwerder führen
Herr Fleige spricht sich für die dritte der vorgestellten Varianten aus, da diese der geringste Eingriff in die Natur sei. Die anderen beiden Varianten würden ein Biotop betreffen und befinden sich zudem wesentlich näher an vorhandener Wohnbebauung.
Herr Gause teilt abschließend mit, dass ein Kriterienkatalog derzeit ausgearbeitet werde und die im Plenum benannten Punkte berücksichtigt werden.
Herr Jahnke, Herr Dr. Kahl und Herr Schumacher tragen zum Thema anhand einer Präsentation vor und beantworten Verständnisfragen.
Herr Froh bezweifelt aus Kapazitätsgründen, dass sich der Mittlere Landweg zur Anlieferung des Sandes eignet, da die Auslastung auch an den Knotenpunkten am Rungedamm und an der Hans-Duncker-Straße bereits jetzt sehr hoch sei. Er möchte wissen, ob dies berücksichtigt werde.
Herr Jahnke antwortet, dass dies im Anlieferungskonzept berücksichtigt werde. Die Sandanlieferung werde zeitlich organisiert stattfinden und es soll zusätzliche temporäre Schutzmaßnahmen geben. Zudem soll der Sand möglichst über verschiedene Wege verteilt angeliefert werden. Er sei zuversichtlich, dass sich durch die verschiedenen Steuerungsmöglichkeiten Konflikte minimieren lassen.
Herr Krohn fragt, wo der Sand abgebaut wird und aus welcher Richtung er dann nach Oberbillwerder transportiert werden soll.
Herr Jahnke antwortet, dass aus Nachhaltigkeitsgründen möglichst wenig Sand neu abgebaut werden soll. Bestehende Sandmengen sollen vorrangig wiederverwendet werden. Da der Sandmarkt relativ dynamisch sei, lasse sich jetzt noch nicht sagen, woher genau der Sand kommen werde. Wahrscheinlich sei, dass der Sand über die Dauer aus verschiedenen Richtungen kommt.
Herr Meyns erkundigt sich danach, in welchen konkreten Zeitfenstern der Sand angeliefert werden soll, wann mit der Ausschreibung und der Auftragsvergabe zu rechnen ist und wie viel Sand insgesamt nach Oberbillwerder gebracht werden muss.
Herr Jahnke teilt mit, dass für Oberbillwerder ca. 1 Mio. m³ Sand benötigt werden. Der Sand werde nach Bedarf phasenweise getaktet angeliefert. Es sei vorgesehen, dass die Arbeiten vor Ort werktags stattfinden.
Herr Gruber möchte wissen, ob zu befürchten ist, dass Sand aus der Elbe verarbeitet wird und dieser auch auf seine Qualität geprüft wird.
Herr Dr. Kahl versichert, dass jegliches Material auf Eignung und Qualität geprüft werde.
Frau Bendt-Soetedjo fragt, wie die Veloroute 9 ausgestaltet wird, wenn die Sandanlieferung über den Dweerlandweg geführt wird.
Herr Jahnke teilt mit, dass die Variante über den Dweerlandweg nicht favorisiert werde, da es sich um eine Einbahnstraße handele und dieser aufgrund des bestehenden Ausbauzustands vorher noch ertüchtigt und hinterher wiederhergestellt werden müsste.
Herr Schumacher ergänzt, dass die Veloroute in diesem Fall umverlagert werden müsste.
Herr Froh erachtet die Verbreiterung des Mittleren Landweges und das erhöhte Verkehrsaufkommen durch Transporte als problematisch. Zusätzlich zu den Sandtransporten kämen mit der Zeit auch weitere Transporte für Baustellen hinzu. Außerdem möchte er wissen, wie die äußere Erschließung geplant ist.
Herr Schumacher erklärt, dass keine Verbreiterung des gesamten Mittleren Landweges beabsichtigt sei. Lediglich der Bereich des S-Bahn-Ausgangs zur Schule solle angepasst werden, um diesen Bereich zu ertüchtigen und zu sichern.
Herr Jahnke teilt mit, dass sich die Baulogistik und damit auch das Verkehrsaufkommen über eine zeitliche Taktung der Baumaßnahmen steuern lasse. Die Entwicklung des Stadtteils erstrecke sich über Zeiträume vielen Jahren. Die Maßnahmen zur äußeren Erschließung wären im Laufe der Zeit erforderlich, müssten aber nicht zu Beginn schon realisiert sein. Als Beispiel führt er den Tunnel an, der realisiert werde, wenn die ersten Menschen in Oberbillwerder wohnen, da dieser theoretisch erst notwendig werde, wenn der Stadtteil zu über 50% bezogen ist.
Herr Meyns fragt, ob auch damit gerechnet werden muss, dass Bodenabtrag aus dem Baufeld rausgebracht wird, was von Herrn Jahnke verneint wird. Ziel sei, keine Böden abzutransportieren sondern gegebenenfalls im Gebiet wiederzuverwenden.
Herr Noetzel erkundigt sich nach den Planungen zu notwendigen Umbauarbeiten an den Knotenpunkten und wann diese vorgestellt werden. Außerdem möchte er wissen, ob die Straße vor dem Gleisdreieck nun schmaler oder breiter werden soll.
Herr Czaplenski antwortet, dass die Planungen vorgestellt werden, wenn sie konkret vorliegen, was im ersten Halbjahr 2021 der Fall sein werde.
Frau Jacobsen gibt zu bedenken, dass Herr Jahnke mit seiner Ausführung zum Durchstich unter der Bahn zum Rahel-Varnhagen-Weg einen entscheidenden Teil des Bergedorfer Koalitionsvertrages übergehe. Eine Realisierung des Durchstichs nachdem bereits Menschen nach Oberbillwerder gezogen sind, habe in Bergedorf keine politische Mehrheit.
Herr Dornquast weist zeitgleich über den Chat darauf hin, dass die Bemerkungen von Herrn Jahnke nicht den Verabredungen entsprechen. Er habe keine Prokura zu Fragen der äußeren Erschließung, und man möge dessen Bemerkungen dazu nicht so ernst nehmen.
Herr Jahnke antwortet Frau Jacobsen, dass er nicht den Koalitionsvertrag in Frage stelle. Er habe lediglich verdeutlichen wollen, dass gemäß der Belastungsberechnungen eine spätere Realisierung des Durchstichs theoretisch möglich sei.
Herr Noetzel möchte wissen, wie der Hinweis von Herrn Dornquast einzuordnen ist.
Herr Dornquast relativiert seinen Hinweis im Chat und erklärt, dass sich seine Aussage ausschließlich auf die rein technische Betrachtung eines Realisierungszeitpunktes des Durchstichs zum Rahel-Varnhagen-Weg bezogen habe. Hierzu gebe es eine klare politische Beschlusslage. Alle sonstigen von Herrn Jahnke vorgetragenen Angaben zu technischen Notwendigkeiten seien zutreffend.
Herr Jarchow verliest eine schriftliche Bürgerfrage, welche zunächst an den Fachausschuss für Verkehr und Inneres gerichtet wurde und aufgrund der Thematik an den Stadtentwicklungsausschuss weitergeleitet wurde:
lt. Drs. 21/15850 sind bereits für die 1. Phase der Aufschüttung von Oberbillwerder 950.000 cbm Erdreich erforderlich. Der Senat hatte, um das für den Transport benötigte Straßennetz für dieses gigantische Transportvolumen herzurichten, bereits im 1. Quartal 19 einen hohen Millionenbetrag zurückgestellt. Die IBA hat im Oktober 20 vor dem Stadtentwicklungsausschuss erklärt, dass man mit den Aufschüttungsarbeiten in 2022 beginnen wolle. Meine Frage hierzu (gemäß § 23 GO der BV) lautet: Welche Baumaßnahmen sind jetzt für die Belastung durch den Schwerstlastverkehr an welchen Straßen geplant?
Die Frage wurde durch die Präsentation und die anschließende Beratung beantwortet.
Herr Froh bittet um eine klare Darstellung der Zuständigkeiten der inneren und der äußeren Erschließung.
Frau Pein antwortet, dass die IBA ausschließlich für die innere Erschließung zuständig ist. Die Zuständigkeit für die äußere Erschließung liegt für Bezirksstraßen beim Bezirk und für die übergeordneten Themen wie die Anbindung an die B5 bei der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM).
Herr Gruber möchte wissen, ob das Bezirksamt hierfür über ausreichende personelle Ressourcen verfügt.
Herr Czaplenski antwortet, dass das Bezirksamt ausreichend personell aufgerüstet worden sei um auch diese Aufgaben sachgerecht zu bearbeiten.
Frau Hilpert trägt zum Thema anhand einer Präsentation vor.
Herr Jarchow schlägt für die Beschlussfassung der öffentlichen Plandiskussion eine Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 10.12.2020 vor.
Herr Noetzel fragt, ob es für den 10.12.2020 noch weitere zu behandelnde Themen gäbe oder ob die Beschlussfassung nicht auch in der regulär vorgesehenen Sitzung am 02.12.2020 erfolgen könne.
Herr Czaplenski teilt mit, dass aus Sicht der Verwaltung auch nichts gegen den 02.12.2020 spreche.
Der Stadtentwicklungsausschuss einigt sich einvernehmlich darauf, in der nächsten regulären Sitzung am 02.12.2020 über die öffentliche Plandiskussion zu beschließen.
Es werden keine Themen vorgebracht.
Es werden keine Themen vorgebracht.
Die Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 22.10.2020 wird einvernehmlich vertagt, da sie den Ausschussmitgliedern erst kurz zuvor zugegangen ist.